Das sind aber inzwischen zwei im Wechseltakt blinkende Leuchten (oder Lauflichter), welche sich direkt vor dem Übergang befinden. So überhaupt vorhanden natürlich.
Bei ausgefallenen oder in der Nacht abgeschalteten Ampeln blinken immer noch die Gelblichter in den Ampeln.
Vortritt deshalb, weil Fußgänger ja keinen "Vorrang" im Sinne der StVO haben!
Wenn du es so umschreibst, dann ok, ich mag es auch nicht, wenn man vom Vorrang für Fußgänger spricht, mir haben schon öfters Autofahrer gesagt, der Fußgänger hätte Vorrangverzicht gemacht. Bei der komplett gleichen Bestimmung für Radfahrerüberfahrt sind die Richter der Meinung, dass der Radfahrer Vorrangverzicht gemacht hat, weil er sich mit max. 10 km/h der Fahrbahn nähert, obwohl da der Vorrang gemäß § 19 StVO außen vor ist.