Die Gesetzesstelle kenn ich auch nicht. Ich habe nur gelernt, dass man bei Fahrzeitüberschreitung bis zur nächsten Ablöse-/Abstellmöglichkeit fahren darf. Beides ist bei der Erdbrustgasse gewährleistet.
Aber dazu sollte/müsste man wohl erst verbindlich wissen, wann die gesetzliche Grenze überschritten wird, bzw. welche Ausnahmen es dann eventuell gibt!