Autor Thema: Kontrollamt prüft die Abwicklung vom SEV bei U-Bahn-Störungen  (Gelesen 11731 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Tatra83

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3707
Zu lesen gibts den 34seitigen Bericht hier: http://www.kontrollamt.wien.at/ausschuss/01/01-18-KA-V-GU-230-3-12.pdf  :up:

Selbstverständlich haben die WL wieder mal in der 101-Ausreden-Schublade gekramt und halten dem KA-Bericht folgendes rotzenfrech entgegen:

Zitat
Einleitend wird angemerkt, dass die Abwicklung eines Schienenersatzverkehrs, im Vergleich zum regulären Betriebsablauf der
Wiener Linien mit jährlich annähernd 568 Mio. beförderten Fahrgästen allein auf den fünf U-Bahnlinien, im Promillebereich angesiedelt ist.

 ::) ::) :down:
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14600
Re: Kontrollamt prüft die Abwicklung vom SEV bei U-Bahn-Störungen
« Antwort #1 am: 01. November 2012, 21:09:31 »
Zu lesen gibts den 34seitigen Bericht hier: http://www.kontrollamt.wien.at/ausschuss/01/01-18-KA-V-GU-230-3-12.pdf  :up:

Selbstverständlich haben die WL wieder mal in der 101-Ausreden-Schublade gekramt und halten dem KA-Bericht folgendes rotzenfrech entgegen:

Zitat
Einleitend wird angemerkt, dass die Abwicklung eines Schienenersatzverkehrs, im Vergleich zum regulären Betriebsablauf der
Wiener Linien mit jährlich annähernd 568 Mio. beförderten Fahrgästen allein auf den fünf U-Bahnlinien, im Promillebereich angesiedelt ist.

 ::) ::) :down:

Gleich mal Vorweg. Viele Kritikpunkte sind berechtigt und einige wurden auch schon behoben.

Was jedoch nicht so leicht umsetzbar ist, ist zum Beispiel genügend Infopersonal bei Störungen einzusetzten. Die sind meiasten nicht in unmittelbaren Nähe des Vorfalles und müssen auch erst zu der Störung hinfahren. Das Beispiel von der Vorgartenstraße sollte natürlich dann ncht vorkommen.

Was sicher nicht umgesetzt wird ist, dass bei allen SEV-Haltestellen Lautsprecheranlagen eingerichtet werden. Denn für ein jährlichen Bedarf von < 20 Stunden wird sicher keine Lautsprecher montiert.

Und ich glaube auch kaum, dass für den selben Zeitraum im 3. Bezirk Halteverbote kommen, nur dass dann im Anlassfall Gelenksbusse eingeetzt werden können.

Ebenso die Feststellung, dass man mit dne privaten Busunternehmer eventuell einen Vertrag abschließt, damit man im Anlassfall deren Busse und Lenker einsetzt. Was nützt mir, dass beim Unternehmen XY dann 10 Busse stehen, die jedoch erst nicht einsetzten kann, weil keine Lenker vorhanden sind. Und die Verträge so abschließen, dass dann auch jederzeit ein Fahrpersonal vorhanden ist, kann sich die WL sicher nicht leisten
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14515
Re: Kontrollamt prüft die Abwicklung vom SEV bei U-Bahn-Störungen
« Antwort #2 am: 01. November 2012, 22:20:30 »
ZU Abb. 4 - Stadlau, Haltestelle des SEV mit Anzeigetafel und Lautsprecher.

Wird die FGI-Anzeige bei SEV-Betrieb zu Anzeigen im Zusammenhang mit dem SEV verwendet?

Zu Fremdunternehmen:
Könnte man die Busse allein ausleihen und durch eigenes Personal fahren lassen - entsprechende Verträge vorausgesetzt.
Wahrscheinlich nicht, weil die WL-Fahrer nicht von den Haltestellen weggkommen, da die Haltestellenbremse aktiv gelöst werden muss :)

Hannes
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Inventar

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 263
Re: Kontrollamt prüft die Abwicklung vom SEV bei U-Bahn-Störungen
« Antwort #3 am: 02. November 2012, 06:23:24 »
Zu Fremdunternehmen:
Könnte man die Busse allein ausleihen und durch eigenes Personal fahren lassen - entsprechende Verträge vorausgesetzt.
Wahrscheinlich nicht, weil die WL-Fahrer nicht von den Haltestellen weggkommen, da die Haltestellenbremse aktiv gelöst werden muss :)

Hannes

Hier sind echt die Gscheiten daheim. Würde mal, bevor ich blöde Bemerkungen von mir gebe, das Hirn einschalten. Für was ausleihen wenns dann keine Lenker gibt. Oder glaubt wer die sitzen in Mengen in der Garage rum.

Bus

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3389
Re: Kontrollamt prüft die Abwicklung vom SEV bei U-Bahn-Störungen
« Antwort #4 am: 02. November 2012, 08:24:27 »
Ein paar Ersatzleute gibts immer, die in der Garage herumsitzen und Garagendienst machen. Notfalls ruft die Dispo daheim an und meistens kommt auch einer  :D

Ferry

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 11516
Re: Kontrollamt prüft die Abwicklung vom SEV bei U-Bahn-Störungen
« Antwort #5 am: 02. November 2012, 08:28:44 »
Zu Fremdunternehmen:
Könnte man die Busse allein ausleihen und durch eigenes Personal fahren lassen - entsprechende Verträge vorausgesetzt.
Und entsprechende Schulung des WL-Personals! Und dann muss im Bedarfsfall jemand, der für diese Busse geschult ist, auch kurzfristig verfügbar sein. Das klingt sowohl in organisatorischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht einfacher als es ist.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

Tatra83

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3707
Re: Kontrollamt prüft die Abwicklung vom SEV bei U-Bahn-Störungen
« Antwort #6 am: 02. November 2012, 08:30:49 »
Gleich mal Vorweg. Viele Kritikpunkte sind berechtigt und einige wurden auch schon behoben.
Warum musste aber erst das Kontrollamt die WL damit konfrontieren?

Was jedoch nicht so leicht umsetzbar ist, ist zum Beispiel genügend Infopersonal bei Störungen einzusetzten. Die sind meiasten nicht in unmittelbaren Nähe des Vorfalles und müssen auch erst zu der Störung hinfahren. Das Beispiel von der Vorgartenstraße sollte natürlich dann ncht vorkommen.
Das ist nachvollziehbar, zumal kein Verkehrsbetrieb im deutschsprachigen Raum Leute einfach nur rumsitzen hat. Aber zumindest sollte man sich bei den WL Gedanken machen, dass Infopersonal bei Störungen aufgrund eben dieser evtl. nicht anreisen kann.

Was sicher nicht umgesetzt wird ist, dass bei allen SEV-Haltestellen Lautsprecheranlagen eingerichtet werden. Denn für ein jährlichen Bedarf von < 20 Stunden wird sicher keine Lautsprecher montiert.
Diese Lautsprecher sind aufgrund der schlechten Qualität der Ansagen im Prinzip unbrauchbar.

Und ich glaube auch kaum, dass für den selben Zeitraum im 3. Bezirk Halteverbote kommen, nur dass dann im Anlassfall Gelenksbusse eingeetzt werden können.
Naja, sagen wir es mal so. Mir als Verkehrsbetrieb sollte es wurscht sein, wo oft das im Jahr passiert, aber wenn es passiert, dann will ich den FG keine 12-Meter-Gurke als Ersatzverkehr anbieten, sondern immer Gelenkbusse. Demzufolge sollten alle Ersatzrouten ausnahmslos mit Gelenkbussen befahrbar sein.

Ebenso die Feststellung, dass man mit dne privaten Busunternehmer eventuell einen Vertrag abschließt, damit man im Anlassfall deren Busse und Lenker einsetzt. Was nützt mir, dass beim Unternehmen XY dann 10 Busse stehen, die jedoch erst nicht einsetzten kann, weil keine Lenker vorhanden sind. Und die Verträge so abschließen, dass dann auch jederzeit ein Fahrpersonal vorhanden ist, kann sich die WL sicher nicht leisten
Abgesehen davon, dass eine solche Regelung reichlich praxisfern ist, haben die meisten privaten Busunternehmer ohnehin nur geringe Gefäßgrößen im Angebot. Weitaus günstiger kommt den WL, wenn man sich mit der Taxi-Innung zusammentut und im Störungsfall (Großraum-)Taxis bereitstellt, die den unterbrochenen Linienweg (mit-)bedienen.
Weiterhin sollte man für die zum SEV abgezogenen Fahrzeuge Ersatz von den periphereren Linien holen, damit die entstandenen Löcher halbwegs gestopft werden.
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

Tatra83

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3707
Re: Kontrollamt prüft die Abwicklung vom SEV bei U-Bahn-Störungen
« Antwort #7 am: 02. November 2012, 08:35:17 »
Ein paar Ersatzleute gibts immer, die in der Garage herumsitzen und Garagendienst machen. Notfalls ruft die Dispo daheim an und meistens kommt auch einer  :D
Leute, wir reden hier von Störungen ab 45 Minuten Dauer. Personal von daheim holen ist reichlich unnötig, weil die Störung beendet ist, wenn die Kollegen am Dienstort eintreffen.
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14600
Re: Kontrollamt prüft die Abwicklung vom SEV bei U-Bahn-Störungen
« Antwort #8 am: 02. November 2012, 08:41:31 »
Ein paar Ersatzleute gibts immer, die in der Garage herumsitzen und Garagendienst machen. Notfalls ruft die Dispo daheim an und meistens kommt auch einer  :D
Nur, die, die in den Garagen herumsitzen haben aus welchen Grund auch immer gar keine Lenkerberechtigung. Und was nützen mir Lenker, die zu Hause sind und nach einem Anruf eventuell dann einen SEV fahren.

Ich bin zum Beispiel jetzt zu Hause. Gäbe es jetzt einen spontanen SEV auf der U4 zwischen Meidling und Hütteldorf, dann bräuchte ich ca 1 Stunde, bis ich mir einen Bus aus der Garage geholt habe und in Schönbrunn die ersten Fahrgäste aufnehme (näherste Punkt von der Garage Spetter). Werde ich unterwegs angerufen, dann muss ich womöglich voher noch nach Hause, damit ich meine Dienstschlüssel und Lenkerkarte hole.

Also du siehst, Lenker zu Hause anrufen bringt nur dann etwas, wenn ich Personal zur Ablöse brauche. Zum Einrichten bin ich mit Bereitschaftpersonal, welches nicht anwesend, zu unflexibel.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Bus

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3389
Re: Kontrollamt prüft die Abwicklung vom SEV bei U-Bahn-Störungen
« Antwort #9 am: 02. November 2012, 10:31:38 »
Wennst bei der U4 eine Störung hast, ruf ich den Kollegen an, der kommt von zu Hause (20 min) zur Garage Breitenseerstr. und ist in ca. 15 min in Hütteldorf. Allerdings mit einem Normalbus (12 m). Es liegt nicht das Problem des Fahrpersonals, sondern an den Fahrzeuggrößen. Wenn ÖBB Schienenersatz schnell gebraucht wird, kurbelt die ÖBB auch den Postbus bzw. Private an. Und das geht recht flott.

W_E_St

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 7247
Re: Kontrollamt prüft die Abwicklung vom SEV bei U-Bahn-Störungen
« Antwort #10 am: 02. November 2012, 10:35:17 »
Sind die Gummiradler nicht im Gegensatz zu Schienenfahrzeugen soweit genormt, dass es keine separaten typenspezifischen Fahrberechtigungen braucht?
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14515
Re: Kontrollamt prüft die Abwicklung vom SEV bei U-Bahn-Störungen
« Antwort #11 am: 02. November 2012, 11:18:04 »
Zu Fremdunternehmen:
Könnte man die Busse allein ausleihen und durch eigenes Personal fahren lassen - entsprechende Verträge vorausgesetzt.
Wahrscheinlich nicht, weil die WL-Fahrer nicht von den Haltestellen weggkommen, da die Haltestellenbremse aktiv gelöst werden muss :)

Hannes

Hier sind echt die Gscheiten daheim. Würde mal, bevor ich blöde Bemerkungen von mir gebe, das Hirn einschalten. Für was ausleihen wenns dann keine Lenker gibt. Oder glaubt wer die sitzen in Mengen in der Garage rum.

Danke für die höfliche Antwort - aber wenn du den Kontrollamts-Bericht gelesen hättest, hättest auch rausgefunden, dass sich in der HVZ praktisch nur "untaugliche" Busse in den Garagen befinden, wenn deren Kleinreparaturen oder Servicearbeiten erledigt sind, das Werkstättenpersonal (soferne es Fahrberechtigung hat) mit den Bussen rausfährt.
Mit Fremdbussen könnten die (abgesehen vom Weg zur Fremdgarage) sofort rausfahren.

Und das nächste Mal halt dich ein bischen zurück - ja, Frischgefangt im Forum und stänkert herum

Hannes
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

tram

  • Administrator
  • Zugführer
  • *****
  • Beiträge: 537
    • Tramwayforum
Re: Kontrollamt prüft die Abwicklung vom SEV bei U-Bahn-Störungen
« Antwort #12 am: 02. November 2012, 11:21:48 »
Hier sind echt die Gscheiten daheim. Würde mal, bevor ich blöde Bemerkungen von mir gebe, das Hirn einschalten.

Halte Dich mit Userbeschimpfungen zurück, sonst schalte ich das Hirn ein und finde den Menüpunkt Verwarnungen wieder.

Bus

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3389
Re: Kontrollamt prüft die Abwicklung vom SEV bei U-Bahn-Störungen
« Antwort #13 am: 02. November 2012, 11:36:57 »
Sind die Gummiradler nicht im Gegensatz zu Schienenfahrzeugen soweit genormt, dass es keine separaten typenspezifischen Fahrberechtigungen braucht?

Schön wäre es. Mittlerweile kochen viele wieder ihr eigenes Süppchen.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14600
Re: Kontrollamt prüft die Abwicklung vom SEV bei U-Bahn-Störungen
« Antwort #14 am: 02. November 2012, 11:37:53 »
Gleich mal Vorweg. Viele Kritikpunkte sind berechtigt und einige wurden auch schon behoben.
Warum musste aber erst das Kontrollamt die WL damit konfrontieren?
Vielleicht weil einige Punkte da auch unter Betriebsblindheit fallen?

Was jedoch nicht so leicht umsetzbar ist, ist zum Beispiel genügend Infopersonal bei Störungen einzusetzten. Die sind meiasten nicht in unmittelbaren Nähe des Vorfalles und müssen auch erst zu der Störung hinfahren. Das Beispiel von der Vorgartenstraße sollte natürlich dann ncht vorkommen.
Das ist nachvollziehbar, zumal kein Verkehrsbetrieb im deutschsprachigen Raum Leute einfach nur rumsitzen hat. Aber zumindest sollte man sich bei den WL Gedanken machen, dass Infopersonal bei Störungen aufgrund eben dieser evtl. nicht anreisen kann.
Wenn du diesbezüglich eine brauchbare Idee hast, dann her damit. Die WL wären dir sicher Dankbar

Was sicher nicht umgesetzt wird ist, dass bei allen SEV-Haltestellen Lautsprecheranlagen eingerichtet werden. Denn für ein jährlichen Bedarf von < 20 Stunden wird sicher keine Lautsprecher montiert.
Diese Lautsprecher sind aufgrund der schlechten Qualität der Ansagen im Prinzip unbrauchbar.
Da kommt es aber auch auf die Art der MOntage an. Und da sind die WL zeitweise an die Bedingungen der Anrainer und den baulichen Gegebenheiten gebunden

Und ich glaube auch kaum, dass für den selben Zeitraum im 3. Bezirk Halteverbote kommen, nur dass dann im Anlassfall Gelenksbusse eingeetzt werden können.
Naja, sagen wir es mal so. Mir als Verkehrsbetrieb sollte es wurscht sein, wo oft das im Jahr passiert, aber wenn es passiert, dann will ich den FG keine 12-Meter-Gurke als Ersatzverkehr anbieten, sondern immer Gelenkbusse. Demzufolge sollten alle Ersatzrouten ausnahmslos mit Gelenkbussen befahrbar sein.
Was jedoch bei der U3 im Bereich Gasometer und Erdbergstraße nicht wirklich möglich ist. Und die im Rechnungshof geforderten Halteverbotszonen wirst du bedingt durch die geringe Gesamtbetriebszeit nicht durchbringen
Ebenso die Feststellung, dass man mit dne privaten Busunternehmer eventuell einen Vertrag abschließt, damit man im Anlassfall deren Busse und Lenker einsetzt. Was nützt mir, dass beim Unternehmen XY dann 10 Busse stehen, die jedoch erst nicht einsetzten kann, weil keine Lenker vorhanden sind. Und die Verträge so abschließen, dass dann auch jederzeit ein Fahrpersonal vorhanden ist, kann sich die WL sicher nicht leisten
Abgesehen davon, dass eine solche Regelung reichlich praxisfern ist, haben die meisten privaten Busunternehmer ohnehin nur geringe Gefäßgrößen im Angebot. Weitaus günstiger kommt den WL, wenn man sich mit der Taxi-Innung zusammentut und im Störungsfall (Großraum-)Taxis bereitstellt, die den unterbrochenen Linienweg (mit-)bedienen.
Weiterhin sollte man für die zum SEV abgezogenen Fahrzeuge Ersatz von den periphereren Linien holen, damit die entstandenen Löcher halbwegs gestopft werden.
Die Idee mit Großraumtaxi ist überlegenswert, nur glaube ich, dass dies dann auch an den Kosten scheitert. Vielleicht kann mir jemand sagen, was eine Taxifahrt Meidling Hütteldorf kostet.

Von der Idee dass die zum SEV abgezogene Fahrzeuge durch Fahrzeuge von periphereren Linien zu ersetzten halte ich gar nichts, denn nicht nur, dass ich dann noch mehr Linien von der Störung unmittelbar betroffen sind. Einzig, wenn es sich um eine längere Störung handelt, dann könnte man die Fahrzeuge am SEV austauschen.
Was nämlich auch gemacht wird, dass bei einem SEV Lenker, die sich in einer Pause befinden und dann wegen dem SEV keinen Bus zum Ende ihrer Pause haben, dann in die Betriebsgarage fahren und sich dort einen Ersatzbus für die Linie holen.

@W_E_St: Ja Gummiradler sind grundsätzlich berechtig alle Busse zu fahren. Von der Bedienung ist der Kuzenits ander in der Bedienung, braucht aber auch keine nachweisbare Schulung. Anders wird es mit dem E-Bus sein. Da werden die Lenker eine nachweisliche Einschulung bekommen, ohne den sie den Bus nicht fahren dürfen.

@Bus. Ich wohne ca 20 min von der Betriebsgarage, Wenn ich da einrechne, dass ich mich nach dem Anruf noch umziehen, in der Garage den Bus noch übernehmen muss und dann nach Hütteldorf fahren muss, dann bin ich unter günstigen Umständen in 1 Std dort. Da werden die meisten SEV auch schon wieder abgebaut.

Und das die ÖBB eine SEV recht flott einrichtet glaube ich, bis er jedoch läuft vergehen auch sicher 1 bis 2 Std.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen