Lt. dem Gutachter und Rechtsexperten, der ÖBB, der mit den WL diese neue Signalvorschrift ausgearbeitet hat, durfte es eben auch nicht sein, dass ein Erinnerungssignal, plötzlich zum Streckensignal wird, außer für eine gewisse Übergangszeit. Sprich das Sicherheitshalt düfen die WL nur solange als Baustellenabsicherung verwenden, bis die Zwangshaltschilder in ausreichender Menge vorhanden sind.
Wie gesagt so wird es auch vom Schulbüro und vom (stellv.) Bereichsleiter Strab kommuniziert.
In meinen Gedankengängen stellt es sich also so dar: Sicherheitshalt an den Querverspannungen der Oberleitung, eben als Erinnerungssignal und Zwangshalt als Streckensigal neben dem Gleis.