Ja.
1. Auch Radfahrer ausgenommen.
2. FuZo beinhaltet auch Geschwindigkeitsbeschränkung für den (erlaubten) Verkehr.
3. Hier dürf(t)en Fußgänger nicht auf der Fahrspur des Busses (durch Bodenmarkierungen [in dem Fall verschiedene Steinarten] markiert) nicht rumlatschen, in einer FuZo schon.