Autor Thema: Erfolgreicher Kampf gegen Schwarzfahrer  (Gelesen 9970 mal)

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haidi

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Re: Erfolgreicher Kampf gegen Schwarzfahrer
« Antwort #15 am: 18. April 2013, 13:48:07 »
Und aus der Anhaltung zur Durchsetzung von Forderungen wird meist recht rasch eine Anhaltung nach StPO.

Hannes
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hema

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Re: Erfolgreicher Kampf gegen Schwarzfahrer
« Antwort #16 am: 18. April 2013, 14:14:31 »
Anhalten ist jedermann erlaubt

... bei Strafrechtsdelikten, nicht bei Verwaltungsdelikten oder Verstoss gegen Vertragsbedingungen. Deshalb war das Urteil ja eine grundlegende Änderung der bisherigen Praxis.
Soweit ich mich erinnern kann, war der Fall in Linz etwas anders gelagert. Die Kontrollore (Securities einer beauftragten Firma?) haben den Schwarzfahrer umstellt und als er sich entfernen wollte, hat er einen berührt, was die als tätlichen Angriff gewertet und ihn festgehalten haben. Da sich dann herausstelte, dass die Linz Linien eine alte Mehrgebührenforderung gegen den Mann offen hatten, entschied das Gericht letztlich, dass die Anhaltung rechtens war, weil sie im Interesse ihrer (?) Firma gehandelt hätten, von der sie finanziellen Schaden abwenden wollten, da ja der Mann die offene Forderung ja sonst nie zahlen würde (wenn er wieder untertaucht). Irgendwie so habe ich es in Erinnerung, es war jedenfalls nicht so ganz prinzipiell auf "normales" Schwarzfahren (Erschleichung einer Dienstleistung) anwendbar.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

E2

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Re: Erfolgreicher Kampf gegen Schwarzfahrer
« Antwort #17 am: 18. April 2013, 14:40:18 »
@ hema

Lies dir das Urteil durch:

Im Endeffekt besteht das Anhalterecht, da zu dem Zeitpunkt von einer gerichtlich strafbaren Tat (eben Erschleichung einer Leistung) ausgegangen werden muss. Ob es eine solche ist, oder das Schwarzfahren eine Verwaltungsübertretung ist, wird sich erst im Gespräch klären, aber dann sind die Personalien schon aufgenommen.

Die ev. vorhandene alte Forderung war unerheblich für den Spruch.

W_E_St

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Re: Erfolgreicher Kampf gegen Schwarzfahrer
« Antwort #18 am: 18. April 2013, 18:14:22 »
Soweit ich weiß, haben die Linzer immer noch eigenes Kontrollpersonal (mein Cousin hatte diesen Job vor ca. 2 Jahren und hatte auch eine unliebsame Konfrontation mit einem Schwarzfahrer). Keine Ahnung, ob sie zusätzlich auch private Securities haben.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

haidi

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Re: Erfolgreicher Kampf gegen Schwarzfahrer
« Antwort #19 am: 18. April 2013, 18:36:28 »
@ hema

Lies dir das Urteil durch:

Im Endeffekt besteht das Anhalterecht, da zu dem Zeitpunkt von einer gerichtlich strafbaren Tat (eben Erschleichung einer Leistung) ausgegangen werden muss. Ob es eine solche ist, oder das Schwarzfahren eine Verwaltungsübertretung ist, wird sich erst im Gespräch klären, aber dann sind die Personalien schon aufgenommen.

Die ev. vorhandene alte Forderung war unerheblich für den Spruch.

So weit ich die gesamte Geschichte verstehe, wurde das Anhalterecht, das anfänglich nur durch Umstellen durchgeführt wurde, als rechtmäßig erachtet, weil der Fahrgast keinen  Fahrschein hatte und daher das Fahrgeld und die Nachgebühr (Konventionalstrafe) als Schaden für das Unternehmen angesehen wurde. Woher sollen die Kontrollore wissen, dass der Gute eine Nachgebühr offen hat? In dem Moment, wo das ein Kontrollor weiß, kennt er den Schwarzfahrer und somit dürfte es meiner Meinung nach kein Anhalterecht aus Vermögensschaden mehr geben, weil die Identität bekannt ist.

Hannes
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