Autor Thema: Neue Mariahilfer Straße  (Gelesen 844491 mal)

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schaffnerlos

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #690 am: 28. August 2013, 16:22:33 »
Es ist – auch in der Rechtsprechung – völlig Blunzn ob die Schrittgeschwindigkeit 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 km/h ist. Im Zweifelsfall können auch 5 km/h zu viel sein, wenn dies keine den Umständen angepasste Geschwindigkeit ist. Und auch dass höhere Geschwindigkeiten keine Schrittgeschwindigkeit mehr sind sollte einleuchten.

uk

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #691 am: 28. August 2013, 17:03:04 »
Es ist – auch in der Rechtsprechung – völlig Blunzn ob die Schrittgeschwindigkeit 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 km/h ist. Im Zweifelsfall können auch 5 km/h zu viel sein, wenn dies keine den Umständen angepasste Geschwindigkeit ist. Und auch dass höhere Geschwindigkeiten keine Schrittgeschwindigkeit mehr sind sollte einleuchten.
Im Fall eines Unfalls (verschuldensfrage) klar. Wo es aber nicht wurscht ist, ist im Fall eines Strafmandates. Wenn es so ist, dass Radfahrer wegen zu schnellen fahrens in der FuZo gestraft werden, kann die Frage der Geschwindigkeit u.U. schon relevant sein.
Wenn du z.B. mit 10km/h gestraft wirst, nur weils > 5km/h ist, aber niemand in der Situation gefährdet ist, kann das vor dem UVS schon spannend werden.

Ich wuerd das Strafmandat in dem Fall jedenfalls beeinspruchen) Nämlich auch im Hinblick auf diese OGH Entscheidung: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJR_20040923_OGH0002_0020OB00171_04T0000_001/JJR_20040923_OGH0002_0020OB00171_04T0000_001.html

5er

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #692 am: 28. August 2013, 17:19:11 »
Ich wuerd das Strafmandat in dem Fall jedenfalls beeinspruchen) Nämlich auch im Hinblick auf diese OGH Entscheidung: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJR_20040923_OGH0002_0020OB00171_04T0000_001/JJR_20040923_OGH0002_0020OB00171_04T0000_001.html
Ein Organstrafmandat kann man nicht beeinspruchen. Du kannst nur die Bezahlung verweigern und dann kommts zur Anzeige und da gehts dann nicht mehr um 30€ oder so sondern schon um wesentlich mehr. Und ob es dir das dann wirklich wert wäre?

uk

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #693 am: 28. August 2013, 17:22:14 »
Ich wuerd das Strafmandat in dem Fall jedenfalls beeinspruchen) Nämlich auch im Hinblick auf diese OGH Entscheidung: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJR_20040923_OGH0002_0020OB00171_04T0000_001/JJR_20040923_OGH0002_0020OB00171_04T0000_001.html
Ein Organstrafmandat kann man nicht beeinspruchen. Du kannst nur die Bezahlung verweigern und dann kommts zur Anzeige und da gehts dann nicht mehr um 30€ oder so sondern schon um wesentlich mehr. Und ob es dir das dann wirklich wert wäre?
Gute Frage, aber es wär nicht das erste mal, dass Schnellfahren dann weitreichendere Folgen hätte.
Wobei ich hätt ja viel lieber mal eine Strafe wegen Verletzung der Radwegbenutzungspflicht. Sowas hat in .de nämlich die Benutzungspflicht generell zu Fall gebracht.

haidi

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #694 am: 28. August 2013, 17:30:27 »
Soviel ich weiß, werden bei KFZ 10 km/h sicher noch als Schrittgeschwindigkeit anerkannt.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

13er

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #695 am: 28. August 2013, 17:42:20 »
Die 5 km/h kommen m.W. von einem OGH-Urteil, ich weiß aber nicht, welches.

Ich würde Schrittgeschwindigkeit als die kleinste Geschwindigkeit, die das jeweilige Verkehrsmittel bei einem durchschnittlich begabten Benutzer technisch zulässt, ohne sich selbst (und andere) zu gefährden, definieren.

Wenn man beim Radfahren mit 5 km/h beinahe schon umkippt, dann darf man eben ein bißchen schneller fahren. Die 10% Toleranz kommen ja eh noch hinzu, sodass es realistisch 7-8 km/h sein werden, bis wohin man nicht bestraft wird (ich würde auch sagen, bei 10 km/h drückt die Polizei ein Auge zu). Ich müsste glatt mal probieren, was meine langsamste Geschwindigkeit in der Ebene mit dem Rad ist. Aber 5 klingen schon sehr sehr wenig, da braucht man dann fast Stützräder :D

ad Anzeige: WL-Mitarbeiter haben mir geraten, die Anzeige an den Bezirk zu richten, wo die angezeigte Verwaltungsübertretung begangen wurde.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

uk

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #696 am: 28. August 2013, 17:51:57 »
Die 5 km/h kommen m.W. von einem OGH-Urteil, ich weiß aber nicht, welches.

Ich hab nur (im angesprochenen Wikipedia-Artikel) den einen Entscheid gefunden wo das vorkommt. Mich würde wirklich interessieren ob es dazu noch mehr gibt, oder ob das wieder nur urban legend ist.


Ich würde Schrittgeschwindigkeit als die kleinste Geschwindigkeit, die das jeweilige Verkehrsmittel bei einem durchschnittlich begabten Benutzer technisch zulässt, ohne sich selbst (und andere) zu gefährden, definieren.

Wenn man beim Radfahren mit 5 km/h beinahe schon umkippt, dann darf man eben ein bißchen schneller fahren. Die 10% Toleranz kommen ja eh noch hinzu, sodass es realistisch 7-8 km/h sein werden, bis wohin man nicht bestraft wird (ich würde auch sagen, bei 10 km/h drückt die Polizei ein Auge zu). Ich müsste glatt mal probieren, was meine langsamste Geschwindigkeit in der Ebene mit dem Rad ist. Aber 5 klingen schon sehr sehr wenig, da braucht man dann fast Stützräder :D
Ich bin mit <10km/h eine grössere Gefahr für die Umgebung als mit ~10-15km/h. So langsam spur halten geht nicht wirklich.

hema

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #697 am: 28. August 2013, 18:18:13 »

Ich bin mit <10km/h eine grössere Gefahr für die Umgebung als mit ~10-15km/h. So langsam spur halten geht nicht wirklich.
Dann muss man es eben lassen! So einfach. Es kann doch keine Ausrede dafür sein schneller zu fahren, nur weil man langsamer nicht kann. Das klingt wie beim Ferrari-Fahrer in der 30er-Zone!


Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #698 am: 28. August 2013, 18:25:18 »
Dann muss man es eben lassen! So einfach. Es kann doch keine Ausrede dafür sein schneller zu fahren, nur weil man langsamer nicht kann. Das klingt wie beim Ferrari-Fahrer in der 30er-Zone!
Es ist aber kaum sinnvoll etwas vorzuschreiben, was physikalisch kaum mehr möglich ist – und 10 km/h sind mit einer Fußgängerzone ohneweiters verträglich. Ich persönlich halte sowieso nichts davon Begriffe wie "Schrittgeschwindigkeit" in die StVO aufzunehmen. Sinnvoll sind ausschließlich meßbare Größen. Ergo wäre 10 km/h scharf die sinnvollste Regelung. Im übrigen könnte sich ja Läufer in der Fußgängerzone aufhalten und somit die durchschnittliche Schrittgeschwindigkeit anheben. >:D Wenn ich durch die Fuzo sprinte, bin ich jedenfalls mindestens so gefährlich wie ein Radler.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

uk

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #699 am: 28. August 2013, 18:25:27 »

Ich bin mit <10km/h eine grössere Gefahr für die Umgebung als mit ~10-15km/h. So langsam spur halten geht nicht wirklich.
Dann muss man es eben lassen! So einfach. Es kann doch keine Ausrede dafür sein schneller zu fahren, nur weil man langsamer nicht kann. Das klingt wie beim Ferrari-Fahrer in der 30er-Zone!
Oder in Hinkunft einfach - wenn es die Situation erlaubt - mit 20 mit Inline-Skates durch die Fuzo fahren weil da gilt ja "Schrittgeschwindigkeit" nicht. (note to self: Skaten lernen).

h 3004

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #700 am: 28. August 2013, 18:47:37 »
Jetzt habe ich nachgesehen:
Gem. § 76a Abs 6 StVO ist mit Fahrrädern (Fahrräder sind Fahrzeuge gem §2 StVO) in einer FUZO (wenn durch Verordnung überhaupt erlaubt), mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Als Schrittgeschwindigkeit ist gem. OGH 2Ob 262/05a v. 23.3.2007 (ris.bka.gv.at) 5 km/h anzusehen. Wenn daher die Schrittgeschwindigkeit aus welchen Gründen auch immer nicht eingehalten werden kann, heißt es halt schieben.

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #701 am: 28. August 2013, 18:55:14 »
Als Schrittgeschwindigkeit ist gem. OGH 2Ob 262/05a v. 23.3.2007 (ris.bka.gv.at) 5 km/h anzusehen.
Wo liest du da heraus, dass Schrittgeschwindigkeit *max.* 5km/h sind?
Das würde ich aus dem entscheid alleine so nicht verstehen.

h 3004

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #702 am: 28. August 2013, 19:29:35 »
Na, ich will nicht die ganze Entscheidung hier reinsetzten, aber aus den Entscheidungsgründen lautet der 4.Absatz:
"Eine sofort eingeleitete Bremsung oder ein Auslenken hätte vor der Kollision nicht mehr wirksam werden können. Hätte der Kläger in diesem Zeitpunkt des Auffälligwerdens eine Geschwindigkeit von 5 km/h (Schrittgeschwindigkeit) eingehalten, dann hätte er bei prompter Reaktion durch Bremsen oder Auslenken eine Kollision gerade noch vermeiden können."

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #703 am: 28. August 2013, 19:40:56 »
Der Dienstauftrag der Schande – in ihrem hechelnd-sabbernden Eifer haben sie nicht einmal geschafft, die richtige Jahreszahl hinzubekommen. ::)

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Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #704 am: 28. August 2013, 19:49:35 »
Aus Hosenscheißergründen trifft's wohl eher! :down:
Mit uns kommst du sicher... zu spät.