Die Rolldienstzulage auch? Ich dachte, genau das wäre der Witz daran sie an die gefahrene Wegstrecke zu koppeln, dass sie nur bei tatsächlicher Leistung ausgezahlt werden muss.
Die Rolldienstzulage wird nicht nach Strecke, sondern nach Fahrzeit verrechnet und im Krankenstand ebenso wie Nacht, Sonntag und alle andere Zulagen sowie Überstundenentgelt im Krankenstand aliquot weiter bezahlt.
Und das ist ansich auch in der Privatwirtschaft so.
Die einzige Pauschale die ich kenne, die auch während Urlaub und Krankenstand weiter bezahlt wird ist eine Überstundenpauschale.
Eine Zulage steht meines Wissens nach nur für die Dauer der Arbeit zu für die er den Zuschlag erhält. Also kann auch eine Rolldienstzulage nur für die Zeit des Rollens ausbezahlt werden sonst wäre es eine Pauschale. Meiner Meinung nach.
Und da bist du im Irrtum.
Es gibt Zulagen, die in die "Entgeltfortzahlung" reingerechnet werden und eben nicht.
Und mWn kommen dort eben alle Zulagen, die leistungsabhängig bezahlt werden. Und berechnet werden sie anhand den Zulagen der letzten 3 oder 6 Monate. Deshalb gibt es auch Altbedienstete, die vor einer Kur dann auf einmal mit Überstunden beginnen, damit sie in der Kur ein höheres Krankengeld haben.
Und die Begründung ist, dass du unter gewissen Umständen bei Abwesenheit vom Arbeitsplatz finanziell auf keinen Fall schlechter gestellt werden darfst, als wenn du deine eigentliche Arbeit verrichtest. Da sieht ein KV-Mitarbeiter zum Beispiel auch beim Urlaub.
Die Altbediensteten bekommen da keine Zulage, sondern bekommt deshalb zum Beispiel Ende August das Sechstelgeld.