Autor Thema: Mai/Juni 2013: Gleisarbeiten Äußere Währinger Straße  (Gelesen 33030 mal)

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Re: Mai/Juni 2013: Gleisarbeiten Äußere Währinger Straße
« Antwort #45 am: 27. Mai 2013, 11:53:51 »
Lustiges Detail am Rande: ab der Haltestelle Martinstraße, Fahrtrichtung Gürtel, stehen absolute Fahrverbote, nicht einmal ausgenommen Straßenbahn. Gelten Fahrverbote gemäß StVO für Straßenbahnen in diesem Fall?

Nein, natürlich nicht.

Zitat
§28 (1) Die Führer von Schienenfahrzeugen sind von der Einhaltung der straßenpolizeilichen Vorschriften insoweit befreit, als die Befolgung dieser Vorschriften wegen der Bindung dieser Fahrzeuge an Gleise nicht möglich ist.

Die ganzen Zusatzschilder "ausgenommen Straßenbahn" sind also eigentlich unnötig.
Liebe Fahrgäste: Der Zug ist abgefahren.

E2

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Re: Mai/Juni 2013: Gleisarbeiten Äußere Währinger Straße
« Antwort #46 am: 27. Mai 2013, 13:01:23 »
Die Halteverbote wurden wie aus meinen Beiträgen ersichtlich am 24.5. aufgestellt. Gültig sind sie aber laut Aufschrift seit 23.5.! Ist das legal?!?

Nein. Transportable HV-Tafeln müssen mind. 24 Stunden vorher aufgestellt werden, mit Fahrzeug- und Kennzeichenliste der abgestellten Fahrzeuge und am zuständigen Wachzimmer in der zuständigen Polizeiinspektion gemeldet werden. Dabei sind die im Bescheid enthaltenen Auflagen und Bedingungen einzuhalten.

Gelten Fahrverbote gemäß StVO für Straßenbahnen in diesem Fall?

Nur insoweit, als dass es durch die Bindung ans Gleis nicht anders möglich ist. Sprich: Wäre vor dem Fahrverbot eine Weiche, darf der Zug nicht mehr durchfahren, sondern müsste abbiegen. Das ist jetzt aber schon äußerst spitzfindig, wenngleich gesetzeskonform.

hema

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Re: Mai/Juni 2013: Gleisarbeiten Äußere Währinger Straße
« Antwort #47 am: 27. Mai 2013, 13:18:24 »

Wäre vor dem Fahrverbot eine Weiche, darf der Zug nicht mehr durchfahren, sondern müsste abbiegen. Das ist jetzt aber schon äußerst spitzfindig, wenngleich gesetzeskonform.
Du weißt aber hoffentlich schon, wie die "Fahrverbotstafeln" der Straßenbahn ausschauen!?  ;)


Die runden Tafeln mit dem weißen Rand sind absolut uninteressant für die Bim (genauso wie die roten mit dem weißen Strich in der Mitte)!
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E2

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Re: Mai/Juni 2013: Gleisarbeiten Äußere Währinger Straße
« Antwort #48 am: 27. Mai 2013, 13:26:35 »
... aber eben wegen der Bestimmung "soweit durch die Schienenbindung nicht anders möglich".

Dass es nach der Strab-VO resp. anderen Vorscxhriften eigene Fahrverbote gibt, ist schon klar.

Das weißt du, das weiß ich, das wissen wir, der gemeine Autler braucht von der Strab-VO, Signalvorschriften etc. nix wissen. Deswegen ist das so. Drum hast bei Einbahnen etc.: ausgenommen Straßenbahn (aber auch Radfahrer, Linienbus, etc.) Sonst wär der Vertrauensgrundsatz für die Fisch.

Und: "überspitzt, aber gesetzeskonform" hast gelesen, oder?

hema

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Re: Mai/Juni 2013: Gleisarbeiten Äußere Währinger Straße
« Antwort #49 am: 27. Mai 2013, 13:43:13 »
Ich habe es gelesen, aber es ist falsch Es kommt hier der § 102. der StVO zu tragen. Das mit der Ausnahme laut StVO per Schienenbindung (28/1) wäre in jenen Fällen relevant, die nicht eisenbahnrechtlich geregelt sind, also z.B. Überfahren von Sperrlinien, Halten im Halteverbot, Nichteinhalten von Fahrstreifenregelungen oder anderen Bodenmarkierungen usw.


Die Zusatztafeln "Ausgenommen Straßenbahn" dienen eigentlich nur der Information der anderen Verkehrsteilnehmer.
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E2

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Re: Mai/Juni 2013: Gleisarbeiten Äußere Währinger Straße
« Antwort #50 am: 27. Mai 2013, 13:54:30 »
Ich sag eigentich nix anderes.

Zitat
Die Führer von Schienenfahrzeugen sind von der Einhaltung der straßenpolizeilichen Vorschriften insoweit befreit, als die Befolgung dieser Vorschriften wegen der Bindung dieser Fahrzeuge an Gleise nicht möglich ist

Da steht nix von Halteverbot, Sperrlinie, etc., da steht anderes.


Zitat
„FAHRVERBOT (IN BEIDEN RICHTUNGEN)
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren in beiden Fahrtrichtungen verboten ist; das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt."

Eine Weiche vorher würde die Bindung aufheben, ergo "ausgenommen Straßenbahn".

Ich schau mir schon den spitzfindigen Rechtsanwalt an, wenn der Autler darauf vertraut, dass da kein Zug kommen kann, weil eben ....  (ungeachtet anderer Bestimmungen)


und wie gesagt ... "überspitzt".

Nicht immer nur Einbahnstraße denken....

Eisenbahnrechtliche Vorschriften müssen den "stvo-konformen" anderen Verkehrsteilnehmern eben ittels Stvo-konformen VZ angezeigt werden, gibts ja genug. Z. B. Bim biegt bei Rot/gelb/grün/gelb nach grün ein, etc.

Vertrauensgrundsatz!!!

hema

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Re: Mai/Juni 2013: Gleisarbeiten Äußere Währinger Straße
« Antwort #51 am: 27. Mai 2013, 14:14:21 »
Ich sag eigentich nix anderes.

Zitat
Die Führer von Schienenfahrzeugen sind von der Einhaltung der straßenpolizeilichen Vorschriften insoweit befreit, als die Befolgung dieser Vorschriften wegen der Bindung dieser Fahrzeuge an Gleise nicht möglich ist

Da steht nix von Halteverbot, Sperrlinie, etc., da steht anderes.

Das waren ja auch nur Beispiele, wo 28/1 zur Anwendung kommt! Nicht zum Beispiel, wenn eine Bim über eine rote Ampel rauscht, weil dort ein Strab-Lichtsignal ist.  Das geht nach dem 102er. Da ist gar nicht sicher, dass andere Verkehrsteilnehmer das  Signal überhaupt wahrnehmen oder gar deuten können (müssen).



Und der Vertrauensgrundsatz bezieht sich nicht spezifisch auf die StVO, sondern auf alle für die Teilnahme am Straßenverkehr maßgeblichen Rechtsvorschriften!  ;)
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Re: Mai/Juni 2013: Gleisarbeiten Äußere Währinger Straße
« Antwort #52 am: 27. Mai 2013, 14:24:26 »
ein Strab-Lichtsignal ist.  Das geht nach dem 102er. Da ist gar nicht sicher, dass andere Verkehrsteilnehmer das  Signal überhaupt wahrnehmen oder gar deuten können (müssen).
Und der Vertrauensgrundsatz bezieht sich nicht spezifisch auf die StVO, sondern auf alle für die Teilnahme am Straßenverkehr maßgeblichen Rechtsvorschriften!  ;)

Von nix andrem red i.

haidi

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Re: Mai/Juni 2013: Gleisarbeiten Äußere Währinger Straße
« Antwort #53 am: 27. Mai 2013, 16:25:44 »
Nicht immer nur Einbahnstraße denken....

Eisenbahnrechtliche Vorschriften müssen den "stvo-konformen" anderen Verkehrsteilnehmern eben ittels Stvo-konformen VZ angezeigt werden, gibts ja genug. Z. B. Bim biegt bei Rot/gelb/grün/gelb nach grün ein, etc.

Diese Signale sind bzw. waren an sich nicht für den Autofahrer bestimmt, sondern für den Straßenbahnfahrer, ihre Anordnung musste den Bestimmungen der StVO entsprechen, d.h. ein Abbiegen bei Rot in eine Straße, die Grün hat, durfte und wurde auch nicht angeordnet. Sicher, die Signale wurden in der Fahrschule gelehrt, wenn sie der Autofahrer nicht gesehen hat, konnte man ihn auch keine Vorwurf machen, weil sie nicht nach den Vorschriften der Verkehrszeichen angebracht waren und weil er sie in vielen Fällen gar nicht sehen konnte (z.B. Schlossallee#Mariahilfer Straße oder Mariahilfer Straße#Winckelmannstraße.
Abgesehen davon gibt es sie zumindest in Wien gar nicht mehr, wären sie für den Autofahrer relevant, müssten sie ja heute trotz der  Straßenbahnampeln noch angebracht werden.
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Re: Mai/Juni 2013: Gleisarbeiten Äußere Währinger Straße
« Antwort #54 am: 27. Mai 2013, 17:43:10 »
Diese Signale sind bzw. waren an sich nicht für den Autofahrer bestimmt, sondern für den Straßenbahnfahrer, ihre Anordnung musste den Bestimmungen der StVO entsprechen, d.h. ein Abbiegen bei Rot in eine Straße, die Grün hat, durfte und wurde auch nicht angeordnet. Sicher, die Signale wurden in der Fahrschule gelehrt,
In Wiener Fahrschulen. Mein Schwager hat seinen Führerschein in einer Fahrschule in Imst gemacht und da war keine Rede davon.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

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Re: Mai/Juni 2013: Gleisarbeiten Äußere Währinger Straße
« Antwort #55 am: 27. Mai 2013, 17:53:38 »
Diese Signale sind bzw. waren an sich nicht für den Autofahrer bestimmt, sondern für den Straßenbahnfahrer, ihre Anordnung musste den Bestimmungen der StVO entsprechen
Das stimmt nicht ganz, das Zeichen "Straßenbahn biegt bei gelb oder rot ein" ist sehr wohl in der StVO enthalten und ist ein Hinweiszeichen für den Autofahrer (die anderen Variationen davon sind lediglich Straßenbahnsignale).

@Ferry: Da das oben genannte Hinweiszeichen gemäß §53 (1) Nr. 10a in der StVO enthalten ist, hat seine Bedeutung einem Führerscheinbesitzer bekannt zu sein, egal in welcher Fahrschule der Fahrkurs absolviert wurde. Auf der Straße gilt immer noch die StVO und nicht der Humbug, den manche Fahrlehrer verzapfen (oder weglassen).
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: Mai/Juni 2013: Gleisarbeiten Äußere Währinger Straße
« Antwort #56 am: 27. Mai 2013, 17:56:51 »
In Wiener Fahrschulen. Mein Schwager hat seinen Führerschein in einer Fahrschule in Imst gemacht und da war keine Rede davon.
Also in den offiziellen Fahrschulbüchern, die vor 12 Jahren ausgegeben wurden, war sehr wohl die Rede davon. Auch gab es beim Computertest eine Prüfungsfrage dazu.

Ferry

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Re: Mai/Juni 2013: Gleisarbeiten Äußere Währinger Straße
« Antwort #57 am: 27. Mai 2013, 18:01:39 »
In Wiener Fahrschulen. Mein Schwager hat seinen Führerschein in einer Fahrschule in Imst gemacht und da war keine Rede davon.
Also in den offiziellen Fahrschulbüchern, die vor 12 Jahren ausgegeben wurden, war sehr wohl die Rede davon. Auch gab es beim Computertest eine Prüfungsfrage dazu.
Ich kann nur das wiedergeben, was ich gehört habe. Allerdings hat mein Schwager seinen Führerschein vor über 30 Jahren gemacht. Es ist aber bekannt, dass zumindest früher viele Fahrschulen am Land (besonders im Westen und Süden Österreichs) diese Zeichen gerne "unter den Tisch haben fallen lassen", weil sie die Meinung waren, dass ihre Schüler ohnehin nie nach Wien kommen werden.

Was mich zu folgender Frage bringt: Gab es diese Zeichen eigentlich in anderen österreichischen Städten mit Straßenbahnbetrieben auch?
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60er

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Re: Mai/Juni 2013: Gleisarbeiten Äußere Währinger Straße
« Antwort #58 am: 27. Mai 2013, 18:06:12 »
Wahrscheinlich wurde dieses Verkehrszeichen nur beiläufig erwähnt oder gar nicht durchgenommen. Auch in meiner Fahrschule wurde es nur ganz kurz erwähnt. Ich weiß gar nicht, ob es derartige Schilder um die Jahrtausendwende überhaupt noch an irgendeiner Ampel gegeben hat.

hema

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Re: Mai/Juni 2013: Gleisarbeiten Äußere Währinger Straße
« Antwort #59 am: 28. Mai 2013, 01:33:32 »

Von nix andrem red i.
Na, da sind wir uns dann ja einig!  :up:



Wahrscheinlich wurde dieses Verkehrszeichen nur beiläufig erwähnt oder gar nicht durchgenommen. Auch in meiner Fahrschule wurde es nur ganz kurz erwähnt. Ich weiß gar nicht, ob es derartige Schilder um die Jahrtausendwende überhaupt noch an irgendeiner Ampel gegeben hat.
Dieses Zeichen gab es urprünglich nicht in der StVO, es ist irgendwann so vor ca 20 oder 30 Jahren "hineingerutscht". Allerdings war es zu diesem Zeitpunkt schon überholt, da es Abbiegen bei Gelb nicht mehr gab. Früher gab es für diesen Zweck verlängerte Gelbphasen, die sind aber schon längst nicht mehr zulässig. Heute wäre ampeltechnisch nur mehr "biegt bei Rot ab" und "biegt bei Grün ab" möglich, es gibt sogar noch einige. Allerdings sind die eigentlich nicht mehr ganz rechtskonform, da die StrabVO für Fälle, wo man mit den üblichen Verkehrsampelanzeigen nicht das Auslangen findet, Straßenbahnlichtsignale vorschreibt.
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