Autor Thema: 17.6.2013: Entgleisung RDH  (Gelesen 10394 mal)

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95B

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Re: 17.6.2013: Entgleisung RDH
« Antwort #15 am: 21. Juni 2013, 09:25:22 »
Frage: Darf man das eigentlich so machen, dass die AÖB das Fahrverbot für alle Züge doch nur auf bestimmte Züge einschränkt? Irgendwie schaut das komisch aus. Eigentlich müsste die AÖB allein auch ausreichen?
Eigentlich schon. Aber man hängt die Taferln halt auf, wie es nach der StVO recht und billig wäre: allgemeines Fahrverbot mit Zusatztafel.
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Linie 41

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17.6.2013: Entgleisung RDH
« Antwort #16 am: 21. Juni 2013, 10:09:59 »

(Dateianhang Link)

Frage: Darf man das eigentlich so machen, dass die AÖB das Fahrverbot für alle Züge doch nur auf bestimmte Züge einschränkt? Irgendwie schaut das komisch aus. Eigentlich müsste die AÖB allein auch ausreichen?

Wie war das nochmal mit Abkürzungen in diesem Forum?!
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

schaffnerlos

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Re: 17.6.2013: Entgleisung RDH
« Antwort #17 am: 21. Juni 2013, 10:23:29 »
Wie war das nochmal mit Abkürzungen in diesem Forum?!

Wo ist das Problem? Steht doch dreimal voll ausgeschrieben unmittelbar darüber.

95B

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Re: 17.6.2013: Entgleisung RDH
« Antwort #18 am: 21. Juni 2013, 10:29:01 »
Wo ist das Problem? Steht doch dreimal voll ausgeschrieben unmittelbar darüber.
Warum soi i des Taferl umdrahn? Vurgestern is eh a Fünfer min richtigen Taferl gfoahrn, de Leit wissen eh, wo ma hifoahrn. :lamp:
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schaffnerlos

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Re: 17.6.2013: Entgleisung RDH
« Antwort #19 am: 21. Juni 2013, 10:31:22 »
Warum soi i des Taferl umdrahn? Vurgestern is eh a Fünfer min richtigen Taferl gfoahrn, de Leit wissen eh, wo ma hifoahrn. :lamp:

Apropos: Könnten die WL endlich einmal die "Betr.bhf." von diesen Taferln entfernen?

13er

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Re: 17.6.2013: Entgleisung RDH
« Antwort #20 am: 21. Juni 2013, 10:35:10 »
Wie war das nochmal mit Abkürzungen in diesem Forum?!
Diese Abkürzung war für alle verständlich, da der Langbegriff im Text drüber zweimal fett und einmal normal vorkam und absolut klar war, worauf ich mich bezogen habe. Ob du um 3:30 in der Früh die Abkürzung noch erkennen würdest, sagt ja nicht unbedingt etwas über Ottonormaluser aus ;D 8)
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luki32

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Re: 17.6.2013: Entgleisung RDH
« Antwort #21 am: 21. Juni 2013, 11:15:33 »
Wie war das nochmal mit Abkürzungen in diesem Forum?!
Diese Abkürzung war für alle verständlich, da der Langbegriff im Text drüber zweimal fett und einmal normal vorkam und absolut klar war, worauf ich mich bezogen habe. Ob du um 3:30 in der Früh die Abkürzung noch erkennen würdest, sagt ja nicht unbedingt etwas über Ottonormaluser aus ;D 8)

Wenns so und so oben steht, kann man es ja mit Copy/Paste leicht kopieren.  8)
Und auch ich habe es nicht gleich kapiert, andere gar nicht, das hängt nicht von der Uhrzeit ab, anderen ist es genau so gegangen.

mfG
Luki
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Re: 17.6.2013: Entgleisung RDH
« Antwort #22 am: 21. Juni 2013, 11:25:07 »

Frage: Darf man das eigentlich so machen, dass die AÖB das Fahrverbot für alle Züge doch nur auf bestimmte Züge einschränkt?

Ich denke, man darf das eigentlich nicht. Ein Signal hat eine bestimmte Aussage, die nicht "umgedeutet" werden darf. Früher sind diese Tafeln auch immer so an der Oberleitung montiert worden, dass bei widerrechtlichem Befahren der Bügel dagegengefahren wäre. Angefangen mit den Zusatztaferln hat ULHP bei den Zufahrtsgleisen zum Museum in Erdberg, die er exklusiv für sich haben wollte.
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haidi

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Re: 17.6.2013: Entgleisung RDH
« Antwort #23 am: 21. Juni 2013, 11:39:44 »
Frage: Darf man das eigentlich so machen, dass die AÖB das Fahrverbot für alle Züge doch nur auf bestimmte Züge einschränkt? Irgendwie schaut das komisch aus. Eigentlich müsste die AÖB allein auch ausreichen?

Ich denke, da hätte eine AÖB alleine genügt, da es aber Fahrer gibt, die sogar Weichenkeile entfernen ist es vielleicht doch besser, eine strengere Variante (Fahrverbot) mit Zusatztafel abzumildern.

Zusatzfrage:
Ist es eigentlich zulässig, das Fahrverbot für bestimmte Wagentypen mit einer Tafel "allgemeines Fahrverbot" (nach StVO) mit den in der Tafel angeschriebenen Wagentypen zu verwenden? Die Tafel gilt an sich gar nicht, weil es kein STraßenbahnsignal ist und auch kein Verkehrszeichen nach StVO, für letzteres wär eine entsprechende Zusatztafel notwendig gewesen.


Wenns so und so oben steht, kann man es ja mit Copy/Paste leicht kopieren.

Kann man eben nicht, da obiges ein JPG ist

Hannes
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hema

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Re: 17.6.2013: Entgleisung RDH
« Antwort #24 am: 21. Juni 2013, 11:52:15 »

Zusatzfrage:
Ist es eigentlich zulässig, das Fahrverbot für bestimmte Wagentypen mit einer Tafel "allgemeines Fahrverbot" (nach StVO) mit den in der Tafel angeschriebenen Wagentypen zu verwenden? Die Tafel gilt an sich gar nicht, weil es kein STraßenbahnsignal ist und auch kein Verkehrszeichen nach StVO, für letzteres wär eine entsprechende Zusatztafel notwendig gewesen.

Wozu der Aufwand? Das Signal "Fahrverbot für Züge bestimmer Typen" gibt es ja ohnedies!  ::)
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Re: 17.6.2013: Entgleisung RDH
« Antwort #25 am: 21. Juni 2013, 11:53:54 »
Wozu der Aufwand? Das Signal "Fahrverbot für Züge bestimmer Typen" gibt es ja ohnedies!  ::)
Das muss man aber erst eigens anfertigen. ;)
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Ferry

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Re: 17.6.2013: Entgleisung RDH
« Antwort #26 am: 21. Juni 2013, 12:09:10 »
Ich denke, man darf das eigentlich nicht. Ein Signal hat eine bestimmte Aussage, die nicht "umgedeutet" werden darf. Früher sind diese Tafeln auch immer so an der Oberleitung montiert worden, dass bei widerrechtlichem Befahren der Bügel dagegengefahren wäre.
Ich kann mich an die "Lange Nacht der Museen" 2002 erinnern, wo die Gleiskreuzung Rennweg/Landstraßer Hauptstraße gerade umgebaut wurde und die 18er-Strecke ab Südbahnhof gesperrt war (zwischen Südbahnhof und Stadionbrücke gab es einen SEV). Die Gleiskreuzung war für den 18er nicht befahrbar und es wurde am Rennweg über der Verzweigungsweiche FR Stadt in die Ablenkung das Erinnerungssignal "Fahrverbot für alle Züge" angebracht. Der Oldtimer-Verkehr, vom Ring kommend, fuhr damals bis Grillgasse, wendete dort und fuhr dann bis zur besagten Gleiskreuzung, wo - trotz Erinnerungssignal - nach rechts in die Landstraßer Hauptstraße abgebogen wurde! Es war dies das einzige mal, wo ich erlebt habe, dass ein Fahrverbot wiederholt und konsequent übertreten wurde (obwohl es sicher eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Gleisverbindung gab). Und da es in diesem Stück keinen Linienverkehr gab, wurde nicht über die Schleife Schlachthausgasse, sondern über die direkte Verbindung Schlachthausgasse - Erdbergstraße ins Museum gefahren (Grund: die dortige Weiche ist eine Z-Weiche in die Ablenkung. muss also nach Befahren der Geraden wieder in die Ablenkung gestellt werden, was nach Möglichkeit vermieden wird. Die Weiche in der Erdbergstraße ist keine Z-Weiche, muss also beim Befahren der Geraden nicht zurückgestellt werden. Dafür hängen dort, wie von User "hema" bereits erwähnt, die Erinnerungssignale "Fahrverbot für alle Züge" und "AÖB" (wobei ich bis heute nicht weiß, welche AÖB dort eigentlich gilt). Daher wird normalerweise auch von Museumszügen über die Schleife gefahren. Da es aber auf der Strecke an diesem Abend keinen Linienverkehr gab, konnte die Z-Weiche ausnahmsweise in die Gerade gestellt bleiben und über die kürzere Direktverbindung gefahren werden; lediglich der letzte Oldtimer-Zug wird sie wohl wieder in die Ablenkung gestellt haben).

Richtung Stadt wurde übrigens über die damals noch vorhandene Gleisverbindung Landstraßer Hauptstraße - Rennweg FR stadteinwärts gefahren. Weniger Tage später wurde diese Verbindung gesperrt und im Zuge der Umgestaltung der Kreuzung abgetragen.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

haidi

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Re: 17.6.2013: Entgleisung RDH
« Antwort #27 am: 21. Juni 2013, 15:07:08 »

Zusatzfrage:
Ist es eigentlich zulässig, das Fahrverbot für bestimmte Wagentypen mit einer Tafel "allgemeines Fahrverbot" (nach StVO) mit den in der Tafel angeschriebenen Wagentypen zu verwenden? Die Tafel gilt an sich gar nicht, weil es kein STraßenbahnsignal ist und auch kein Verkehrszeichen nach StVO, für letzteres wär eine entsprechende Zusatztafel notwendig gewesen.

Wozu der Aufwand? Das Signal "Fahrverbot für Züge bestimmer Typen" gibt es ja ohnedies!  ::)

Die Frage, weil zumindest in einem Bahnhof Halleneinfahrten mit derartiger Konstruktion für bestimmte Typen gesperrt waren.

Hannes
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Re: 17.6.2013: Entgleisung RDH
« Antwort #28 am: 21. Juni 2013, 15:13:39 »
Man hätt einfach nur den Avatar von "Tatra83" groß ausdrucken müssen und mit möglichst häßlichem Paketband auf eine runde Tafel draufpicken - fertig ist das selbstgeschneiderte Signal!
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

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Re: 17.6.2013: Entgleisung RDH
« Antwort #29 am: 21. Juni 2013, 18:26:39 »
Die Weiche in der Erdbergstraße ist keine Z-Weiche, muss also beim Befahren der Geraden nicht zurückgestellt werden. Dafür hängen dort, wie von User "hema" bereits erwähnt, die Erinnerungssignale "Fahrverbot für alle Züge" und "AÖB" (wobei ich bis heute nicht weiß, welche AÖB dort eigentlich gilt).
Ursprünglich hieß es wohl "Fahrverbot für alles, was ULHP nicht genehm ist". ;)
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