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Dürfen tut er eh (zumindest einmal), aber ob er weiter kommt als die PKWs, die in die Ustrab einfahren?
Warum darf der Rüstwagen den Abschnitt auf der Floridsdorfer Brücke nicht befahren, andere Vignolabschnitte aber schon?
Da der LH aus bremstechnischen Gründen an sich keinen B-ULF ziehen darf, andererseits der Rüstwagen den Vignolgleisabschnitt auf der Floridsdorfer Brücke nicht befahren kann, hat man eben zu diesem Kompromiß gegriffen und den ULF nur zwischen den Bahnhöfen BRG und FLOR mit dem LH befördert.
Sorry, ich habe an den Unimog gedacht.
Man hätte aber den B mit dem 33er-Reserve-A ziehen können, der ohnehin ständig in BRG herumsteht.
Und von wo hast du die Info? Und wieso hat man dann den ULF mit einem LH dann über die Donau ziehen dürfen? Entweder ganz oder gar nicht. Und den schadhaften ULF mit dem in BRG angestellten A halte ich nur als zynische Bemerkung. Denn ich persönlich würde diese Fahrt nie anordnen.
Und ansonsten bitte ich euch nochmals eure unqualifizierten und völlig deplatzierten Kommentar zu unterlassen.
Wenn der LH den ULF nicht schleppen dürfte , hätten sie es nicht getan.
. . . . was bleibt dann noch übrig an Transportmöglichkeiten?
Nein, es geht nicht um die Zugkraft, sondern um das Bremsvermögen. 14,3 t gebremste gegen 43 t ungebremste Masse
Ich mache die Vorschriften nicht, ich gebe sie nur wieder. Außerdem bezieht sich das Verbot auf allgemeine Überstellfahrten, z. B in die HW. Bei außergewöhnlichen Ereignissen finden derartige Bestimmungen ohnehin nur eingeschränkt Anwendung.