Autor Thema: Schwarzfahren  (Gelesen 24442 mal)

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13er

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #60 am: 19. März 2014, 09:17:16 »
Was schon für Kontrollore der WL zweifelhaft ist, ist für private Sicherheitsfirmen IMHO völlig ausgeschlossen.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

luki32

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #61 am: 19. März 2014, 09:29:18 »
Bei unseren Gesetzen ist es leider so, daß jene, die auf Kosten anderer leben oder andere ausnutzen am besten durch die Gesetze geschützt sind, das fängt beim kleinen Schwarzfahrer an, geht über die, die nach mehrmaligen Führerscheinentzug wegen Saufens den Schein immer wieder zurückbekommen bis zu Grasser und Konsorten.
Kein Wunder, Gesetze werden auch von Politikern gemacht, und die gehören ja genau zu diesen Leuten.

mfG
Luki
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haidi

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #62 am: 19. März 2014, 10:12:35 »
Aber du bist nicht verpflichtet, denen deine Daten zu anzugeben!
Ja - berechtigt bin ich auch, irgendwen aufzufordern, mir irgendwelche Daten zu geben. Die Frage ist, was passiert, wenn er es nicht tut.

Na er wird die Polizei rufen, die dann deine Daten feststellt. Und wennst versuchst weg zu gehen wird er dir hinter her gehen oder versuchen dich fest zu halten (halt mit in den Weg stellen und dergleichen).
Und was soll der Polizist machen? Verwaltungsübertretung - nicht direkt beobachtet.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

coolharry

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #63 am: 19. März 2014, 10:48:50 »
Aber du bist nicht verpflichtet, denen deine Daten zu anzugeben!
Ja - berechtigt bin ich auch, irgendwen aufzufordern, mir irgendwelche Daten zu geben. Die Frage ist, was passiert, wenn er es nicht tut.

Na er wird die Polizei rufen, die dann deine Daten feststellt. Und wennst versuchst weg zu gehen wird er dir hinter her gehen oder versuchen dich fest zu halten (halt mit in den Weg stellen und dergleichen).
Und was soll der Polizist machen? Verwaltungsübertretung - nicht direkt beobachtet.

Die Personalien feststellen sonst nix. Das darf man soweit ich weiß auch ohne jemanden auf frischer Tat ertappt zu haben, also auch auf verdacht.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

haidi

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #64 am: 19. März 2014, 11:15:51 »
Aber du bist nicht verpflichtet, denen deine Daten zu anzugeben!
Ja - berechtigt bin ich auch, irgendwen aufzufordern, mir irgendwelche Daten zu geben. Die Frage ist, was passiert, wenn er es nicht tut.

Na er wird die Polizei rufen, die dann deine Daten feststellt. Und wennst versuchst weg zu gehen wird er dir hinter her gehen oder versuchen dich fest zu halten (halt mit in den Weg stellen und dergleichen).
Und was soll der Polizist machen? Verwaltungsübertretung - nicht direkt beobachtet.

Die Personalien feststellen sonst nix. Das darf man soweit ich weiß auch ohne jemanden auf frischer Tat ertappt zu haben, also auch auf verdacht.
Nicht bei einer reinen Verwaltungsübertretung, sondern nur bei strafrechtlichem Verdacht.
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petestoeb

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #65 am: 19. März 2014, 11:42:16 »
100 € fürs Schwarzfahren ist für mich übrigens Wucher und steht in keinem Verhältnis zum Preis eines Einzelfahrscheins. Damit trifft man genauso die alleinerziehende Mutter dreier Kinder, die ihren Fahrschein aus Stress zu entwerten vergessen hat, und sowieso schon jeden Euro umdrehen muss. Ich bin da kein Anhänger von Law and Order.
Sorry, aber das ist eine lächerliche Ausrede – da müßte man ja jeder gestressten alleinerziehenden Dreikindermutter auch den Führerschein wegnehmen, weil ihr dann auch sichtlich die Konzentration für's Autofahren fehlt. 99% der "Vergesser" sind echte Schwarzfahrer – auch unter alleinerziehenden Müttern. Das Markieren eines Fahrscheins stellt keine derartig schwierige Gedächtnisleistung dar, daß es zu entschuldigen wäre. Abgesehen davon sind 100 EUR bei den momentanen Fahrkartenpreisen die untere Grenze, welche wahrscheinlichkeitstheoretisches Schwarzfahren halbwegs unrentabel macht. Du würdest ja auch nicht etwa bei einer Single-Choice-Prüfung mit zwei Antwortmöglichkeiten die Grenze zum Vierer bei 50% ansetzen.

Ich würde bei den Strafgebühren zum Schwarzfahren die Regelung der Asfinag als Richtschnur sehen. Die doppelte Jahresgebühr und damit auch eine Jahreskarte. Bei € 365,– Strafe (der Rest ist ja der Fahrpreis für das ganze Jahr) wäre schon ein gewaltiger Anreiz, nicht ohne Fahrausweis zu fahren.

haidi

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #66 am: 19. März 2014, 12:18:15 »
Ich würde bei den Strafgebühren zum Schwarzfahren die Regelung der Asfinag als Richtschnur sehen. Die doppelte Jahresgebühr und damit auch eine Jahreskarte. Bei € 365,– Strafe (der Rest ist ja der Fahrpreis für das ganze Jahr) wäre schon ein gewaltiger Anreiz, nicht ohne Fahrausweis zu fahren.
Die Asfinag gibt dann keine Jahresvignette aus, sondern eine "Tagesvignette".
An deiner Stelle würde ich das fordern, was anscheinend einige Forenuser auch gerne hätte - Haftstrafen für SChwarzfahrer, wenn nicht gleich Auspeitschen oder Vierteilen
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13er

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #67 am: 19. März 2014, 12:50:37 »
Vierteilen
Ja, manche betrachten Schwarzfahren als regicide, dementsprechend sollte auch die Bestrafung ausfallen. Die Hand, mit der man normalerweise den Fahrschein entwertet, soll mit Schwefel abgebrannt werden usw. 8)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Ferry

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #68 am: 19. März 2014, 14:12:52 »
Aber du bist nicht verpflichtet, denen deine Daten zu anzugeben!
So ist  es. Ich würde einen Fantasienamen und eine Fantasieadresse angeben, und mit der kann er dann machen, was er will. Und zur Ausweisleistung bist du nicht verpflichtet.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

petestoeb

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #69 am: 19. März 2014, 15:17:33 »
Ich würde bei den Strafgebühren zum Schwarzfahren die Regelung der Asfinag als Richtschnur sehen. Die doppelte Jahresgebühr und damit auch eine Jahreskarte. Bei € 365,– Strafe (der Rest ist ja der Fahrpreis für das ganze Jahr) wäre schon ein gewaltiger Anreiz, nicht ohne Fahrausweis zu fahren.
Die Asfinag gibt dann keine Jahresvignette aus, sondern eine "Tagesvignette".
An deiner Stelle würde ich das fordern, was anscheinend einige Forenuser auch gerne hätte - Haftstrafen für SChwarzfahrer, wenn nicht gleich Auspeitschen oder Vierteilen

Von Haftstrafen kann man erst bei Gewerbsmäßigkeit reden. Die würde ich sehen, wenn man 3,4 mal pro Jahr erwischt wird. Ich sehe Schwarzfahren durchaus als eine kriminelle Handlung an. Man konsumiert eine Leistung und bezahlt nicht dafür.

Grundsätzlich wäre ich für eine Steuerfinanzierung der Öffis, aber solange es das nicht gibt, ist der Fahrpreis zu entrichten und wer das nicht tut, der soll mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Die Idee, mit der doppelten Jahresgebühr (ich hab das von der Asfinag so verstanden) gleich eine Jahreskarte zu verkaufen, wäre sicher diskussionswürdig. Die Gebühr wäre doch sehr wirksam und der ertappte hatte das nächste Jahr dann auch den Fahrpreis bereits im vorhinein bezahlt.

Selbstverständlich sehe ich auch die Festhaltemöglichkeit von Kontrollorganen (durchaus auch mit Handschellen oder Kabelbindern, wenn nötig) bis zum Eintreffen der Polizei nicht als unverhältnismäßige Maßnahme.

Linie 41

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #70 am: 19. März 2014, 15:24:32 »
Und bevor wieder alle schreiben, wie die armen Sozialfälle ausgebeutet werden: Bei Härtefällen kann man ebensogut zinsenfreie Ratenzahlungen vorsehen.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #71 am: 19. März 2014, 15:43:24 »
Da passt das hier ganz gut rein, wie ich finde: Schwarzfahrer- und andere Ausreden
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
Mark Twain über die Wienerstadt.

haidi

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #72 am: 19. März 2014, 16:59:40 »
Und bevor wieder alle schreiben, wie die armen Sozialfälle ausgebeutet werden: Bei Härtefällen kann man ebensogut zinsenfreie Ratenzahlungen vorsehen.
Selbst die sonst im Straßenverkehr weitaus härter strafenden Engländer nehmen (bzw. nahme so gegen 2010) 20 Pfund von einem Schwarzfahrer, obwohl es auf der Ubahn doch einige "kriminelle" Energie benötigt, ohne Fahrausweis zu fahren. Gut, manchmal vollstrecken sie in solchen Fällen auch gleich die Todesstrafe ohne Anhörung.
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moszkva tér

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #73 am: 19. März 2014, 19:22:17 »
Selbstverständlich sehe ich auch die Festhaltemöglichkeit von Kontrollorganen (durchaus auch mit Handschellen oder Kabelbindern, wenn nötig) bis zum Eintreffen der Polizei nicht als unverhältnismäßige Maßnahme.
Du solltest in die USA auswandern. In der New Yorker U-Bahn das Drehkreuz überspringen –-> eine Nacht Häfen  ::)

13er

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #74 am: 28. März 2014, 09:11:21 »
Dann schreib das bitte den WL mit Datum, Uhrzeit und Linie damit das vielleicht doch noch ein gutes Ende hat.
Heute kam die Antwort:
Zitat
Sehr geehrter Herr ...!

Da es sich bei der Fahrausweisüberprüfung um eine äußerst schwierige Aufgabe handelt, müssen unsere Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter der Kontrolle sehr sensibel handeln. Daher können diese Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter Entscheidungen treffen, die für Außenstehende nicht nachvollziehbar sind.
 
Unser Mitarbeiter hat scheinbar streng nach Vorschrift gehandelt, da in den Beförderungsbedingungen unter Punkt F.3. festgehalten ist, dass Fahrkarten sofort zu entwerten sind.
 
Es tut uns leid, dass Sie mit der Entscheidung des Kontrollors nicht zufrieden waren.
 
Für uns ist vom Schreibtisch aus schwer zu beurteilen, ob der Mitarbeiter in diesem Fall zu streng war. Umgekehrt sind gerade die Kontrollorinnen und Kontrollore in Fällen, in welchen sie kulant sind, immer wieder mit Vorwürfen anderer – zahlender – Fahrgästen konfrontiert, die nicht einsehen, wenn ein „Schwarzfahrer“ nicht belangt wird.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.