Ja, die Wiener Linien verbreiten da absichtlich (wohl zur Abschreckung) in der Öffentlichkeit eine juristisch nicht haltbare Meinung. Das OGH-Urteil hatte bestimmte Rahmenbedingungen, die bei sagen wir 99% der Schwarzfahrer einfach nicht erfüllt sind. Schwarzfahren ist eben keine Verwaltungsübertretung...
Wie unterscheidet man eigentlich rechtlich ein Fahrscheinprüfer-EAO von einem normalen EAO? Gilt nicht eigentlich, EAO = EAO? Oder wird bei den Überwachungsbefugnissen bei Fahrscheinprüfern weniger eingetragen als bei einem normalen EAO?