Beim Signal "Zwangshalt" (gelb-grün-gelb) muss in jedem Fall angehalten werden. Beim Signal "Sicherheitshalt" (weiß-rot-weiß) muss jeder Zug anhalten, sofern das Signal sich nicht an einer geregelten Kreuzung befindet, also eine Regelung entweder durch Lichtzeichen oder ein befugtes Organ mit gegebenen Mitteln (Handzeichen, Signalfahne, Leuchte) erfolgt. Das zeigt auch die Schwäche des Signals Sicherheitshalt in der (ungesetzlichen) Verwendung zur Absicherung von Baustellen, befindet sich die Baustelle im Bereich einer geregelten Kreuzung, ist es wirkungslos, ist sie auf freier Strecke, muss man eigentlich trotz "Durchwinkens" anhalten (wie beim Zwangshalt).