Autor Thema: Zwangshalt  (Gelesen 27827 mal)

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Hubi

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Re: Zwangshalt
« Antwort #30 am: 23. April 2014, 18:00:40 »
Zitat
Die Maßnahmen nach § 26 (2) - (4) sind bei Gleisarbeiten im Straßenbereich sicher nicht möglich,

Was spricht da gegen $26 (2) ?

Zitat
Sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind, ist dies durch
technische Maßnahmen sicherzustellen, ansonsten sind betriebliche Maßnahmen vorzusehen.

Genau das wäre ja mit dem Zwangshalt gegeben!?

haidi

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Re: Zwangshalt
« Antwort #31 am: 23. April 2014, 18:22:54 »
Gegen den § 26 (2) spricht, dass du ihn falsch verstanden hast:

Zitat
(2) Grundsätzlich sind Fahrten von Schienenfahrzeugen bei Bauarbeiten im Gefahrenraum von
Gleisen in diesem Bereich nicht zulässig. Sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind, ist dies durch
technische Maßnahmen sicherzustellen, ansonsten sind betriebliche Maßnahmen vorzusehen.

Fahrten von Schienenfahrzeugen im Gerahrenraum sind grundsätzlich nicht zulässig. Das ist durch technische Maßnahmen sicherzustellen - also 10 m Gleis entfernen, damit der Zug nicht in die Baustelle kann :)
Wenn die Voraussetzungen für technische Maßnahmen nicht gegeben sind, dann ist das durch betriebliche Maßnahmen durchzusetzen, also z.B. Dienstanweisung.

Jetzt erst geht es weiter im Absatz 3: Wenn gefahren werden muss, dann....(3)....(4) usw.

LG
Hannes
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HLS

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Re: Zwangshalt
« Antwort #32 am: 09. Juni 2015, 23:24:29 »
Heute hab ich erstmals das Zwangshalt im WL-Netz gesehen. Es wird zur Absicherung der Schweißarbeiten auf der Kennedybrücke verwendet. :up:
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Ferry

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Re: Zwangshalt
« Antwort #33 am: 10. Juni 2015, 10:30:53 »
Heute hab ich erstmals das Zwangshalt im WL-Netz gesehen. Es wird zur Absicherung der Schweißarbeiten auf der Kennedybrücke verwendet. :up:

Interessant - bei der Baustelle in der Nordbahnstraße nächst des Pratersterns, bei der ich unlängst vorbeigekommen bin, wurde als Absicherung ein Sicherheitshalt verwendet.

M.M. nach übrigens in beiden Fällen ungültig, weil diese Signale als Erinnerungs- und nicht als Streckensignale auszuführen sind.
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Re: Zwangshalt
« Antwort #34 am: 10. Juni 2015, 10:45:48 »
Der Zwangshalt und der Sicherheitshalt gehören zu den "sonstigen Signalen". Sonstige Signale sind entweder als Formsignale oder als Anstriche im Gleisbereich bzw. an Wänden oder Gegenständen ausgeführt.
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Ferry

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Re: Zwangshalt
« Antwort #35 am: 10. Juni 2015, 10:51:33 »
Der Zwangshalt und der Sicherheitshalt gehören zu den "sonstigen Signalen". Sonstige Signale sind entweder als Formsignale oder als Anstriche im Gleisbereich bzw. an Wänden oder Gegenständen ausgeführt.

OK, das ist dann in der neuen Signalvorschrift geändert worden. Jetzt kann scheinbar jedes Signal beliebig ausgeführt werden. Ob das der Übersicht besonders dienlich ist, darf hinterfragt werden.
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Re: Zwangshalt
« Antwort #36 am: 10. Juni 2015, 10:55:00 »
Jetzt kann scheinbar jedes Signal beliebig ausgeführt werden. Ob das der Übersicht besonders dienlich ist, darf hinterfragt werden.

Tja, hoffentlich verläuft nirgends eine Tramwaystrecke entlang eines Wanderwegs, der durch weiß-rot-weiße Markierungen an Bäumen gekennzeichnet ist. ;D
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Re: Zwangshalt
« Antwort #37 am: 10. Juni 2015, 11:15:46 »
. . . .  wurde als Absicherung ein Sicherheitshalt verwendet.

Was aber der "Schriftlichen Betriebsanweisung - Arbeitnehmerschutz für den Betrieb von Straßenbahnen" des Verkehrsarbeitsinspektorats vom 1. September 2013 (gültig für alle österreichischen Straßenbahnbetriebe) widerspricht, welche die Verwendung des Signals Zwangshalt plus Zusatztafel verordnet!
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Re: Zwangshalt
« Antwort #38 am: 15. Juni 2015, 07:53:43 »
. . . .  wurde als Absicherung ein Sicherheitshalt verwendet.

Was aber der "Schriftlichen Betriebsanweisung - Arbeitnehmerschutz für den Betrieb von Straßenbahnen" des Verkehrsarbeitsinspektorats vom 1. September 2013 (gültig für alle österreichischen Straßenbahnbetriebe) widerspricht, welche die Verwendung des Signals Zwangshalt plus Zusatztafel verordnet!

Womit sich wieder einmal zeigt: Zwei Stellen bzw. Abteilungen, die Vorschriften für den Straßenbahnbetrieb ausarbeiten aber nicht miteinander reden. Dann kommt so ein Murx heraus, keiner kennt sich mehr aus. So unter dem Motto: foama irgendwie, irgendwo hi. Wiad scho funktioniern....   Das alles ist bezeichnend für den derzeitigen Zustand des Betriebes. 


Nightshift

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Re: Zwangshalt
« Antwort #39 am: 15. Juni 2015, 10:30:08 »
Heute hab ich erstmals das Zwangshalt im WL-Netz gesehen. Es wird zur Absicherung der Schweißarbeiten auf der Kennedybrücke verwendet. :up:

Ja ich auch, haben von weitem gewunken dass man weiterfahren soll und waren dann richtig ungehalten wenn man vorm Zwangshalt stehen blieb.

95B

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Re: Zwangshalt
« Antwort #40 am: 15. Juni 2015, 10:34:16 »
Ja ich auch, haben von weitem gewunken dass man weiterfahren soll und waren dann richtig ungehalten wenn man vorm Zwangshalt stehen blieb.

Und wenn tatsächlich einer nicht stehenbleibt, steht sicher hinter einer Säule ein ZKler, der nur drauf gewartet hat. :D
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Nightshift

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Re: Zwangshalt
« Antwort #41 am: 15. Juni 2015, 11:16:46 »

Und wenn tatsächlich einer nicht stehenbleibt, steht sicher hinter einer Säule ein ZKler, der nur drauf gewartet hat. :D

Worauf Du einen lassen kannst  >:D

HLS

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Re: Zwangshalt
« Antwort #42 am: 15. Juni 2015, 14:05:29 »
Heute hab ich erstmals das Zwangshalt im WL-Netz gesehen. Es wird zur Absicherung der Schweißarbeiten auf der Kennedybrücke verwendet. :up:

Ja ich auch, haben von weitem gewunken dass man weiterfahren soll und waren dann richtig ungehalten wenn man vorm Zwangshalt stehen blieb.
So gings mir mit Schüler am 2er, er hat schon lange vorm erreichen den Sicherheitshaltes gewunken und hat dann ganz wild mit den Armen gefuchtelt(ich hab nur drauf gewartet, dass er nem Kolibri nachmachen will und plötzlich abhebt ;D) , weil der Schüler richtigerweise trotzdem kurz anhielt. :D
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Re: Zwangshalt
« Antwort #43 am: 15. Juni 2015, 18:18:52 »
Beim Signal "Zwangshalt" (gelb-grün-gelb) muss in jedem Fall angehalten werden. Beim Signal "Sicherheitshalt" (weiß-rot-weiß) muss jeder Zug anhalten, sofern das Signal sich nicht an einer geregelten Kreuzung befindet, also eine Regelung entweder durch Lichtzeichen oder ein befugtes Organ mit gegebenen Mitteln (Handzeichen, Signalfahne, Leuchte) erfolgt. Das zeigt auch die Schwäche des Signals Sicherheitshalt in der (ungesetzlichen) Verwendung zur Absicherung von Baustellen, befindet sich die Baustelle im Bereich einer geregelten Kreuzung, ist es wirkungslos, ist sie auf freier Strecke, muss man eigentlich trotz "Durchwinkens" anhalten (wie beim Zwangshalt).
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Hubi

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Re: Zwangshalt
« Antwort #44 am: 15. Juni 2015, 19:15:48 »
Dazu gibt es einen Dienstauftrag, der besagt, dass das Signal Sicherheitshalt bei Baustellen dem Signal Zwangshalt gleichzusetzen ist.