Dass man aber beispielsweise beim Rechtseinbiegen von der Schlossallee in die Hadikgasse nach links blinken soll, weil man "von der rechten in die linke Seitenlage wechselt", ist auch nur eine der vielen fragwürdigen Aussagen des Schulbüros. 
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob wir an dieselbe Stelle denken, daher meine Sicht der Dinge: wenn du die Schlossallee stadtauswärts fährst, kommt eine Rechtskurve und anschließend die Haltestelle "Schloss Schönbrunn" von 10 und 58. In der Rechtskurve muss, da es sich um einen eigenen Gleiskörper handelt, kein FR-Anzeiger verwendet werden.
Danach folgt die Querung der Hadikgasse mit einer leichten Linkskurve (die nach der Querung natürlich in eine Rechtskurve übergeht). Da die Fahrbahn aber von rechts nach links gequert wird, ist der FR-Anzeiger der linken Seite zu verwenden. Falls wir von derselben Stellen reden, wüßte ich nicht, was hier fragwürdig ist. Und diejenigen Fahrer, die den FR-Anzeiger verwenden, verwenden auch immer den Linken. Nur tun das eben nicht alle. Aber vielleicht tun sie es nicht, weil sie sich nicht sicher sind. 
Ich meine diese Stelle:
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Hier wird eindeutig ein Rechtsbogen befahren, es handelt sich um eine Abbiegefahrt nach rechts im Kreuzungsbereich, daher ist logischerweise der rechte Blinker zu setzen. Die Regelungen fürs Blinken beim Übergang von Seiten- in Mittellage und umgekehrt sind für so einen Fall nicht gedacht, sondern wenn im Straßenverlauf die Lage des Gleiskörpers wechselt (etwa Mariahilfer Straße auf Höhe Gerstnerstraße oder Anschützgasse). Alles andere entspringt der neuzeitlichen Interpretation des Schulbüros und wurde noch vor einigen Jahrzehnten korrekt gelehrt.
Wenn eine Fahrbahnverengung dazu führt, dass ein vor der Verengung nicht benutzer Gleiskörper danach vom IV mitbenutzt wird, ist m.W. ebenfalls der FR-Anzeiger zu betätigen.
Im Prinzip richtig, aber du formulierst es – wie das Schulbüro in seinen Unterlagen – falsch.

In den allermeisten Fällen gibt es nämlich gar keine Fahrbahn
verengung, sondern nur eine Fahrbahn
verschwenkung, die dazu führt, dass der erste Fahrstreifen von neben dem Gleis auf das Gleis wechselt. Folgt man streng den Schriften des Schulbüros, wäre in solchen Fällen kein Blinker zu setzen.
Eine richtige Verengung gibt es beispielsweise in der Wiedner Hauptstraße stadtauswärts vor der Floragasse, aber bereits gute 50 m vor der Ampel und nicht bei der Ampel, wo auch nur der Fahrstreifen seine Lage wechselt, weil danach Parkplätze folgen.