Autor Thema: Fehlersuchbild (gelöst)  (Gelesen 21316 mal)

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martin8721

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Re: Fehlersuchbild
« Antwort #15 am: 20. Juni 2014, 15:19:15 »
Zitat
[...] Ustrab-Rampe Südtiroler Platz [...]

Wäre es ungeregelt, würde die Straßenbahn klarerweise Nachrang haben, da sie den eigenen Bahnkörper verlässt.
Das glaube ich nicht, Tim!  ;)

Der Bus benützt den Bahnkörper, Rest siehe oben!


Ist logisch.
Da der Bus kein Schienenfahrzeug ist, fällt er auch nicht unter die Vorrangregeln, die Schienenfahrzeuge untereinander haben.
Aber 95B hätte recht, wenn es ein O-Wagen wäre.  ;)
Der O-Wagen FR Praterstern hätte Vorrang gegenüber dem aus der Ustrab kommenden 18er, da Letzterer den eigenen Bahnkörper verlässt.
Unsinningerweise hängen genau an dieser Stelle auch die Erinnerungssignale "Örtliche Ausnahme der Vorrangbestimmungen".  ::)

95B

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Re: Fehlersuchbild
« Antwort #16 am: 20. Juni 2014, 17:26:41 »
Unsinningerweise hängen genau an dieser Stelle auch die Erinnerungssignale "Örtliche Ausnahme der Vorrangbestimmungen".  ::)

Gar nicht unsinnigerweise, denn die sind genau für solche Anwendungsfälle gedacht.
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martin8721

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Re: Fehlersuchbild
« Antwort #17 am: 20. Juni 2014, 17:30:35 »
Gar nicht unsinnigerweise, denn die sind genau für solche Anwendungsfälle gedacht.

Wieso?
Beim O-Wagen hängt "I" und bei der 18er-Ausfahrt "II". Das ist doch redundant. Das ist ja keine "Ausnahme der Vorrangbestimmungen".  ???

95B

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Re: Fehlersuchbild (gelöst)
« Antwort #18 am: 20. Juni 2014, 17:39:49 »
Im Prinzip sind die Dinger überall redundant, weil man die normalen Vorrangregeln immer in irgendeiner Weise anwenden kann. Sieh sie als komfortable Ergänzung zur flüssigeren Abwicklung des Fahrbetriebs.
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Klingelfee

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Re: Fehlersuchbild
« Antwort #19 am: 20. Juni 2014, 21:13:49 »
Gar nicht unsinnigerweise, denn die sind genau für solche Anwendungsfälle gedacht.

Wieso?
Beim O-Wagen hängt "I" und bei der 18er-Ausfahrt "II". Das ist doch redundant. Das ist ja keine "Ausnahme der Vorrangbestimmungen".  ???

Und dann sollte eigentlich bei der Verzweigungsweiche auch noch ein "I" hängen. Und damit hast du die Ausnahme der Vorrangsbestimmungen.  Aber schlagen werden diese Signale ja sowieso nur, bei Ausfall der Lichtsignalanlage
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Re: Fehlersuchbild
« Antwort #20 am: 21. Juni 2014, 02:30:20 »

Der O-Wagen FR Praterstern hätte Vorrang gegenüber dem aus der Ustrab kommenden 18er, da Letzterer den eigenen Bahnkörper verlässt.

Gäbe es dort keine Strab-Lichtsignale, hätte der O-Wagen (Richtung Praterstern) als Rechtskommender sowieso Vorrang gegenüber der Ustrab-Ausfahrt (§ 63. DV-Strab). Der O-Wagen kommt dort übrigens auch von einem eigenen Bahnkörper, den der Bus mitbenützen darf.



Gar nicht unsinnigerweise, denn die sind genau für solche Anwendungsfälle gedacht.

Wieso?
Beim O-Wagen hängt "I" und bei der 18er-Ausfahrt "II". Das ist doch redundant. Das ist ja keine "Ausnahme der Vorrangbestimmungen".  ???

Und dann sollte eigentlich bei der Verzweigungsweiche auch noch ein "I" hängen. Und damit hast du die Ausnahme der Vorrangsbestimmungen.  Aber schlagen werden diese Signale ja sowieso nur, bei Ausfall der Lichtsignalanlage
An signalgeregelten Orten sind solche Ausnahmeregelungen sinnlos. Bei Ausfall der Lichtsignale müss(t)en sowieso alle Züge vor dem Signalstandort anhalten und damit wird diese Vorrangregelung hinfällig. Dass es in Wien, "obrigkeitlich" gedeckt, üblich ist bei Signalausfall/-abschaltung einfach so zu tun, als ob die Lichtsignale gar nicht da wären, ist eine andere Geschichte.
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Re: Fehlersuchbild
« Antwort #21 am: 21. Juni 2014, 06:54:35 »
An signalgeregelten Orten sind solche Ausnahmeregelungen sinnlos. Bei Ausfall der Lichtsignale müss(t)en sowieso alle Züge vor dem Signalstandort anhalten und damit wird diese Vorrangregelung hinfällig. Dass es in Wien, "obrigkeitlich" gedeckt, üblich ist bei Signalausfall/-abschaltung einfach so zu tun, als ob die Lichtsignale gar nicht da wären, ist eine andere Geschichte.

Also wieso ich an einer übersichtlichen Kreuzung anhalten muss, nur weil die Lichtsignalanlage ausgefallen ist, ist mir neu. Das musst du genauer erklären.
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95B

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Re: Fehlersuchbild
« Antwort #22 am: 21. Juni 2014, 09:53:54 »
Also wieso ich an einer übersichtlichen Kreuzung anhalten muss, nur weil die Lichtsignalanlage ausgefallen ist, ist mir neu. Das musst du genauer erklären.

Weil ein ausgefallenes Signal als "Halt" gilt.
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Re: Fehlersuchbild (gelöst)
« Antwort #23 am: 21. Juni 2014, 11:15:32 »
An Signalbildern an Strab-VLSA gibt es nur:

[ Für Gäste keine Dateianhänge sichtbar]


Zitat von: Signalvorschrift 1984
ALLGEMEINES
Die Signale in dieser Signalvorschrift dienen der eindeutigen Verständigung im Straßenbahnbetrieb. Jedem
Signal ist eine festgelegte Bedeutung zugeordnet.

Signale müssen genau beachtet und, wenn sie einen Auftrag bedeuten, unverzüglich befolgt werden.
Wird ein Signal nicht deutlich wahrgenommen oder bestehen Zweifel über die Bedeutung eines Signales,
so ist aus Sicherheitsgründen stets die bedenklichere Bedeutung anzunehmen und entsprechend vorsichtig
zu handeln.

Der Missbrauch von Signalmitteln oder die missbräuchliche Signalgebung sowie die Verwendung oder Be-
folgung anderer als der vorgeschriebenen Signale ist verboten.


Die betriebliche Auswirkung der Signale auf den Fahrbetrieb sowie das Verhalten bei Signalstörungen ist in
den diesbezüglichen Bestimmungen der „DV-STRAB“ (+Anhänge), im „Lernbehelf für Straßenbahnfahrer“
und in den Bedienungsanleitungen für die Unterpflasterstrecke bzw. Schnellstraßenbahnstrecke genau an-
geführt.

Zitat von: DV-Strab
§ 61. Lichtzeichenanlagen (Verkehrsampeln), Straßenbahn-Verkehrslichtsignale und Signale

1. Ist eine Kreuzung nur durch Verkehrsampeln geregelt, sind diese zu befolgen.
Sind an Kreuzungen Verkehrsampeln und Straßenbahn-Verkehrslichtsignale vorhanden, sind nur die
Straßenbahn-Verkehrslichtsignale
zu befolgen.


2. Sind Verkehrsampeln, Straßenbahn-Verkehrslichtsignale oder Signale im Sinne der Signalvorschrift
bzw. -ordnung nicht eindeutig zu erkennen, ist zur einwandfreien Feststellung ihrer Bedeutung mit ver-
minderter Geschwindigkeit heranzufahren. Im Zweifelsfalle ist jene Bedeutung anzunehmen, die die
größere Sicherheit gewährleistet.

Und schließlich, noch wichtiger, weil Gesetz:
Zitat von: StrabVO1999

§ 54. Signale

(4) Ist ein Signal ausgefallen oder kann es nicht eindeutig wahrgenommen werden, ist die Bedeutung anzunehmen, die die größere
Sicherheit gewährleistet.

(15) Am Fahrsignal F 0 (Halt) darf nach Anhalten vorbeigefahren werden, wenn eine Störung der Fahrsignalanlage erkennbar ist und die
Verkehrslage eine Weiterfahrt erlaubt. Dies gilt nicht bei eingleisigen Streckenabschnitten, die im Zweirichtungsbetrieb befahren
werden; die Vorbeifahrt ist dort nur auf besondere Anordnung erlaubt.

(17) Signale, die betrieblich keine Bedeutung haben sollen, sind zu beseitigen oder zu verdecken oder durch das Sondersignal So 7 zu
kennzeichnen.


Jeder möge seine Schlüsse selber ziehen.  C:-)
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Linie 41

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Re: Fehlersuchbild (gelöst)
« Antwort #24 am: 21. Juni 2014, 11:31:08 »
Interpretation läßt das eigentlich keine zu.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

hema

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Re: Fehlersuchbild (gelöst)
« Antwort #25 am: 21. Juni 2014, 14:49:09 »
Interpretation läßt das eigentlich keine zu.
Sag das dem Schulbüro!  ;D
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Klingelfee

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Re: Fehlersuchbild (gelöst)
« Antwort #26 am: 21. Juni 2014, 19:38:24 »
Und schließlich, noch wichtiger, weil Gesetz:
Zitat von: StrabVO1999

§ 54. Signale

(4) Ist ein Signal ausgefallen oder kann es nicht eindeutig wahrgenommen werden, ist die Bedeutung anzunehmen, die die größere
Sicherheit gewährleistet.

(15) Am Fahrsignal F 0 (Halt) darf nach Anhalten vorbeigefahren werden, wenn eine Störung der Fahrsignalanlage erkennbar ist und die
Verkehrslage eine Weiterfahrt erlaubt. Dies gilt nicht bei eingleisigen Streckenabschnitten, die im Zweirichtungsbetrieb befahren
werden; die Vorbeifahrt ist dort nur auf besondere Anordnung erlaubt.


Jeder möge seine Schlüsse selber ziehen.  C:-)

Siehst du und da zietierst du 2 Punkte, die du mMn nicht in einen Zusammenhang stellen kannst.

zu 4) Es stimmt. ist das Signal ausgefallen oder man kann es nicht eindeutig erkennen, dann muss man grundsätzlich das schlechtestes Signalbild für mich annehmen. Wenn ich jedoch schon aus der Ferner erkennen kann, dass KEINE anderen Fahrzeuge sich der Kreuzung näheren, dann brauche ich NICHT stehen bleiben.

zu 15) hier schaut es anders aus. Hier ist das Signal für mich eine Stopptafel. Hier muss ich zuerst die Vbi anfunken und mir eine Erlaubnis zum überfahren des Signales einholen. Aber auch dann darf ich den Kreuzungsbereich nur dann befahren, wenn ich selber der Meinung bin, dass ich dies gefahrlos durchführen kann.
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Re: Fehlersuchbild (gelöst)
« Antwort #27 am: 21. Juni 2014, 20:23:27 »
Deine Interpretation ist für mich nicht nachvollziehbar.

Zitat
(4) Ist ein Signal ausgefallen oder kann es nicht eindeutig wahrgenommen werden, ist die Bedeutung anzunehmen, die die größere
Sicherheit gewährleistet.

Die Bedeutung, die die größere Sicherheit gewährleistet, kann nur eine sein, die keinen Fahrtbegriff zeigt, also Halt. Und dann kommt

Zitat
(15) Am Fahrsignal F 0 (Halt) darf nach Anhalten vorbeigefahren werden, wenn eine Störung der Fahrsignalanlage erkennbar ist und die Verkehrslage eine Weiterfahrt erlaubt.

Also: Ausgefallenes Signal = Halt = Anhalten. Wenn offensichtlich eine Störung vorliegt: unter Beachtung der Verkehrslage weiterfahren. Von Zentrale anfunken steht da nix.

Apropos Signalstörung: Beim Nachrücksignal auf der Ustrab-Rampe Südtiroler Platz Richtung Eichenstraße ist ein grünes Lamperl kaputt, daher kann derzeit dieses ungewohnte Signalbild bewundert werden:






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Re: Fehlersuchbild (gelöst)
« Antwort #28 am: 21. Juni 2014, 20:45:22 »
Deine Interpretation ist für mich nicht nachvollziehbar.

Zitat
(4) Ist ein Signal ausgefallen oder kann es nicht eindeutig wahrgenommen werden, ist die Bedeutung anzunehmen, die die größere
Sicherheit gewährleistet.

Die Bedeutung, die die größere Sicherheit gewährleistet, kann nur eine sein, die keinen Fahrtbegriff zeigt, also Halt. Und dann kommt

Zitat
(15) Am Fahrsignal F 0 (Halt) darf nach Anhalten vorbeigefahren werden, wenn eine Störung der Fahrsignalanlage erkennbar ist und die Verkehrslage eine Weiterfahrt erlaubt.

Also: Ausgefallenes Signal = Halt = Anhalten. Wenn offensichtlich eine Störung vorliegt: unter Beachtung der Verkehrslage weiterfahren. Von Zentrale anfunken steht da nix.

Nur musst du mir recht geben, dass es nur steht, dass man die größte Sicherheit annehmen muss, nicht jedoch, dass man unbedingt stehen bleiben muss und dass dann Absatz 15 in Kraft tritt.
Und was hier nicht noch nicht zur Sprache gekommen ist, handelt sich bei der Annahme darum, das nur mein Signal ausgefallen oder unkenntlich ist, oder ob die ganze Anlage finster ist.

Ist mein Signal schadhaft und alle anderen funktionieren, dann greift selbstverständlich der Absatz 15. Ist jedoch die ganze Anlage schadhaft, dann muss man sich zwar vergewissern, das ein gefahrloses überqueren der Kreuzung möglich ist, wenn man diese auch im fahren erkennt, so muss man nicht stehen bleiben, sofern dann Verkehrszeichen nichts anderes vorschreiben.
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Re: Fehlersuchbild (gelöst)
« Antwort #29 am: 21. Juni 2014, 20:55:01 »
Nur musst du mir recht geben, dass es nur steht, dass man die größte Sicherheit annehmen muss, nicht jedoch, dass man unbedingt stehen bleiben muss und dass dann Absatz 15 in Kraft tritt.

Die betreffenden Signale können verschiedene Signalbegriffe zeigen, die für den jeweiligen Zug jedoch nur zwei unterschiedliche Aussagen zulassen: Ich darf fahren/ich darf nicht fahren. Die größere Sicherheit haben daher nur jene Signalbegriffe, die mir "ich darf nicht fahren" zeigen. Und wenn ich nicht fahren darf, muss ich anhalten.

Und was hier nicht noch nicht zur Sprache gekommen ist, handelt sich bei der Annahme darum, das nur mein Signal ausgefallen oder unkenntlich ist, oder ob die ganze Anlage finster ist.

Das Gesetz macht diesbezüglich keinen Unterschied.

Ist mein Signal schadhaft und alle anderen funktionieren, dann greift selbstverständlich der Absatz 15. Ist jedoch die ganze Anlage schadhaft, dann muss man sich zwar vergewissern, das ein gefahrloses überqueren der Kreuzung möglich ist, wenn man diese auch im fahren erkennt, so muss man nicht stehen bleiben, sofern dann Verkehrszeichen nichts anderes vorschreiben.

So wird es natürlich in der Praxis gemacht (und so würde ich es auch machen). Aber die Theorie (und um die geht es ja in dieser akademischen Diskussion) sagt etwas anderes! ;)
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