Zusammenfassend:
Nachtabsenkung ab 2400 Uhr, ausgenommen 24.12 und 31. 12 d.J.
Nicht halbnächtig geschaltet sind Über- und Unterführungen, Kreuzungsleuchten, Parkanlagen, Lichtpunkte an Verkehrsinseln Haltestelleninseln und dort wo die Lichtpunkte zuweit auseinander liegen. Natürlich bestehen für alle Betriebsregeln auch Ausnahmen, je nach Wunsch und Budget des Bezirkes.
Mit dem vermehrten Einsatz sparsamer, einflammiger Leuchten wird von der halbnächtige Betriebsart immer mehr abgegangen.
Schwachstelle sind die in den Schaltböcken verbauten B&J Schütze, die da entweder picken bleiben, oder abbrennen. Durch die Weiterschaltung von Schaltbock zu Schaltbock über die Anlage fallen dann ab der gestörten Strecke alle noch nachgeschalteten Gebiete aus.
Die Emiltafeln "Lichtpunkt brennt nicht Ganznächtig" wurden schon seit Beginn der achtziger Jahre nicht mehr montiert, obwohl dies eigentlich vorgeschrieben war. Wenn dies nun wieder vermehrt geschieht, vermute ich, dass die Erkentniss eines Gerichtes wieder einmal Anlass ist.