Autor Thema: Mission Impossible 5  (Gelesen 57455 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36893
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Mission Impossible 5
« Antwort #60 am: 27. August 2014, 12:43:26 »
Selbstverständlich darf er, wenn er freie Fahrt angezeigt bekommt. Wie kommst du darauf, dass er nicht darf?

Weil für ihn genau so wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer gilt, dass in eine Kreuzung nur eingefahren werden darf, wenn abzusehen ist, dass man sie auch wieder verlassen kann. Wenn die Gleise verstellt sind, ist das nicht der Fall (auch wenn es de facto die einzige Möglichkeit ist, die Kreuzung überhaupt zu passieren).
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Ferry

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 12183
Re: Mission Impossible 5
« Antwort #61 am: 27. August 2014, 12:53:28 »
Weil für ihn genau so wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer gilt, dass in eine Kreuzung nur eingefahren werden darf, wenn abzusehen ist, dass man sie auch wieder verlassen kann. Wenn die Gleise verstellt sind, ist das nicht der Fall (auch wenn es de facto die einzige Möglichkeit ist, die Kreuzung überhaupt zu passieren).

Der springende Punkt ist nur, dass ein Autofahrer ausweichen kann, die Straßenbahn sich aber an die durch die Gleislage vorgegebene Richtung halten muss. Aber wenn der Fahrer ausreichend lange die Glocke betätigt, kann er die Kreuzung ohnehin meistens rechtzeitig passieren (wie schon des öfteren erlebt!).  :)
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36893
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Mission Impossible 5
« Antwort #62 am: 27. August 2014, 13:01:52 »
Aber wenn der Fahrer ausreichend lange die Glocke betätigt, kann er die Kreuzung ohnehin meistens rechtzeitig passieren (wie schon der öfteren erlebt!).  :)

Ebenfalls oft erlebt, aber halt leider auch verboten.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

mike1163

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 415
Re: Mission Impossible 5
« Antwort #63 am: 27. August 2014, 14:19:45 »
Weil für ihn genau so wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer gilt, dass in eine Kreuzung nur eingefahren werden darf, wenn abzusehen ist, dass man sie auch wieder verlassen kann.
Das mit dem wieder verlassen steht eigentlich nur in der Deutschen StVO oder? Bei uns hab ich es spontan nicht gefunden, bei uns gibt es nur den Wortlaut das man andere nicht behindern darf, siehe §18 Abs. 3 und §38 Abs. 4.
Nach §18 Abs. 3 seh ich den Bimmler schon im Vorteil, vor allem weil §38 Abs. 4 von "Grünem Licht" spricht und damit eigentlich nicht für die Straßenbahn gilt.
(3) Müssen die Lenker hintereinanderfahrender Fahrzeuge anhalten und reicht die Reihe der anhaltenden Fahrzeuge auf dem betreffenden Fahrstreifen bis zu einer Querstraße, einem Schutzweg, einer Radfahrerüberfahrt oder einer die Fahrbahn querenden Gleisanlage zurück, so haben die Lenker weiterer auf demselben Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge so anzuhalten, daß der Verkehr auf der Querstraße, dem Schutzweg, der Radfahrerüberfahrt oder Gleisanlage nicht behindert wird.

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15339
Re: Mission Impossible 5
« Antwort #64 am: 27. August 2014, 14:54:24 »
Was hat der 18er mit dem 38er zu tun? (ich rede von Paragraphen, nicht von Linien).

§ 38(3) bezieht sich auf Querstraßen etc., egal ob die Einmündung oder Querstraße ampelgeregelt ist. Warum sollte das nicht für Straßenbahnen gelten? Auch Straßenbahnfahrer müssen sich an die StVO halten, soweit dies durch die Schienengebundenheit möglich ist.

Edit:
Auch der VwGH ist da der Ansicht, dass dieser Paragraph auch für Straßenbahnlenker gilt.
http://www.jusline.at/index.php?cpid=77cc2619465c939cd4189c33216b2d0c&feed=94649

Auszug:
Zitat
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 20.4.1988, um 07.43 Uhr, in Wien 3., Rennweg - Kreuzung Boerhaavegasse als Lenker d. Straßenbahn der Linie 71, Triebwagen Nr. 4769 bzw. Anhänger 1187, obwohl die Reihe der anhaltenden Fahrzeuge auf dem betreffenden Fahrstreifen bis zu einer Querstraße reichte, nicht so angehalten, daß der Verkehr auf der Querstraße nicht behindert wird". Dadurch habe er eine Übertretung nach § 18 Abs. 3 StVO 1960 begangen. Über ihn wurde eine Geldstrafe (Erstzarreststrafe) verhängt.

Die Beschwerde des Straßenbahnfahrers wurde verworfen.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

mike1163

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 415
Re: Mission Impossible 5
« Antwort #65 am: 27. August 2014, 16:54:42 »
Edit:
Auch der VwGH ist da der Ansicht, dass dieser Paragraph auch für Straßenbahnlenker gilt.
http://www.jusline.at/index.php?cpid=77cc2619465c939cd4189c33216b2d0c&feed=94649

Auszug:
Zitat
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 20.4.1988, um 07.43 Uhr, in Wien 3., Rennweg - Kreuzung Boerhaavegasse als Lenker d. Straßenbahn der Linie 71, Triebwagen Nr. 4769 bzw. Anhänger 1187, obwohl die Reihe der anhaltenden Fahrzeuge auf dem betreffenden Fahrstreifen bis zu einer Querstraße reichte, nicht so angehalten, daß der Verkehr auf der Querstraße nicht behindert wird". Dadurch habe er eine Übertretung nach § 18 Abs. 3 StVO 1960 begangen. Über ihn wurde eine Geldstrafe (Erstzarreststrafe) verhängt.

Die Beschwerde des Straßenbahnfahrers wurde verworfen.
Ja in dem konkreten Fall passt das, schau dir mal die Situation an, aber beim Schwarzenbergplatz (um den gings ja eigentlich) oder anderen Abbiegesituationen der Bim ist es eine gänzlich andere Ausgangssituation. Bei deinem Beispiel hat der Bimmler bewusst Abbieger bzw. eine Querstraße blockiert und einen Rückstau ausgelöst. Er hat an dieser Stelle auch keinen triftigen Grund so weit vorzufahren. Am Schwarzenbergplatz, beim Karlsplatz Richtung Oper oder anderen ähnlichen Situationen kann ich mir nicht vorstellen das hier der §18 zur Anwendung kommt. Bei den Autofahrern schon, aber nicht beim Bim Fahrer der ja die Missachtung der Autofahrer ausbaden muss...

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36893
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Mission Impossible 5
« Antwort #66 am: 27. August 2014, 17:11:50 »
Der Unterschied ist, dass am Schwarzenbergplatz mitunter gleich zwei Straßen blockiert werden, nicht nur eine.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

mike1163

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 415
Re: Mission Impossible 5
« Antwort #67 am: 27. August 2014, 19:52:08 »
Würden die wartenden Autos weiterfahren können, wenn die Straßenbahn nicht wäre? In den meisten Fällen wo ich den Schwarzenbergplatz bei Ringsperre beobachtet habe war das nicht der Fall. Die Bim zwängt sich ja einfach nur durch den Stau durch, und da is meiner Meinung nach der Knackpunkt. Durchzwängen ist erlaubt, mutwilliges Stau verursachen und behindern aber nicht.

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15339
Re: Mission Impossible 5
« Antwort #68 am: 27. August 2014, 22:19:07 »
Ja in dem konkreten Fall passt das, schau dir mal die Situation an, aber beim Schwarzenbergplatz (um den gings ja eigentlich) oder anderen Abbiegesituationen der Bim ist es eine gänzlich andere Ausgangssituation. Bei deinem Beispiel hat der Bimmler bewusst Abbieger bzw. eine Querstraße blockiert und einen Rückstau ausgelöst. Er hat an dieser Stelle auch keinen triftigen Grund so weit vorzufahren. Am Schwarzenbergplatz, beim Karlsplatz Richtung Oper oder anderen ähnlichen Situationen kann ich mir nicht vorstellen das hier der §18 zur Anwendung kommt. Bei den Autofahrern schon, aber nicht beim Bim Fahrer der ja die Missachtung der Autofahrer ausbaden muss...
In diesem Fall wird die Polizei hoffentlich (falls sie jemals wieder den Straßenverkehr überwacht) in erster Linie die autofahrer abstrafen.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16463
Re: Mission Impossible 5
« Antwort #69 am: 28. August 2014, 00:10:30 »

Die Beschwerde des Straßenbahnfahrers wurde verworfen.
Weil auch falsch geklagt wurde. Der Sachverhalt (Anhalten außerhalb von Haltestellen) wird in der DV-Strab geregelt und ist somit, da Eisenbahnrecht, per § 102 der StVO von dieser nicht berührt!


Wobei natürlich auch die DV-Strab verlangt, dass beim Anhalten Weichen, Querstraßen oder Zufahrten (nach Möglichkeit) freizuhalten sind! ;)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15339
Re: Mission Impossible 5
« Antwort #70 am: 28. August 2014, 00:48:45 »
Was verstehst du an diesem Satz nicht:
Zitat
§ 28. Schienenfahrzeuge
(1) Die Führer von Schienenfahrzeugen sind von der Einhaltung der straßenpolizeilichen Vorschriften insoweit befreit, als die Befolgung dieser Vorschriften wegen der Bindung dieser Fahrzeuge an Gleise nicht möglich ist.

Abgesehen davon finde ich als Beispiel folgende Bestimmung:
Zitat
§ 11. Änderung der Fahrtrichtung und Wechsel des Fahrstreifens.
(4) Ob und in welcher Weise die Führer von Schienenfahrzeugen die Fahrtrichtungsänderung oder den Wechsel des Fahrstreifens anzuzeigen haben, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften.

Warum findet man im § 28 oder in den Bestimmungen über das Freihalten von Kreuzungen nicht diese Ausnahme? Weil der Gesetzgeber offensichtlich in diesem Fall keine Ausnahme für Schienenfahrzeuge gewollt hat.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Ferry

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 12183
Re: Mission Impossible 5
« Antwort #71 am: 28. August 2014, 08:51:22 »
Aber wenn der Fahrer ausreichend lange die Glocke betätigt, kann er die Kreuzung ohnehin meistens rechtzeitig passieren (wie schon der öfteren erlebt!).  :)

Ebenfalls oft erlebt, aber halt leider auch verboten.

Aber was wäre die Alternative? Wenn ein Zug dort stehen bleibt, solange das Gleis von PKW verstellt ist, steht er bis zum St. Nimmerleins-Tag dort. Es geht also defakto gar nicht anders. Und wenn sich die übrigen Verkehrsteilnehmer an die Bestimmungen halten würden, wäre es für die Straßenbahn ja auch kein Problem.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36893
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Mission Impossible 5
« Antwort #72 am: 28. August 2014, 09:31:16 »
Aber was wäre die Alternative? Wenn ein Zug dort stehen bleibt, solange das Gleis von PKW verstellt ist, steht er bis zum St. Nimmerleins-Tag dort.

Ganz nach den Vorschriften: BI verständigen, Anweisungen einholen. Wenn angeordnet wird, in die verstellte Kreuzung einzufahren, schriftliche Ausfolgung der Anordnung verlangen. 8)
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15339
Re: Mission Impossible 5
« Antwort #73 am: 28. August 2014, 10:26:11 »
Aber was wäre die Alternative? Wenn ein Zug dort stehen bleibt, solange das Gleis von PKW verstellt ist, steht er bis zum St. Nimmerleins-Tag dort.

Ganz nach den Vorschriften: BI verständigen, Anweisungen einholen. Wenn angeordnet wird, in die verstellte Kreuzung einzufahren, schriftliche Ausfolgung der Anordnung verlangen. 8)
Moooment - ein Straßenbahnfahrer ist kein Beamter, damit entbindet ihn eine Weisung (außer die eines Polizisten) nicht von der Einhaltung der Verwaltungsgesetze StVO!
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

wolfrathplatz

  • Gast
Re: Mission Impossible 5
« Antwort #74 am: 28. August 2014, 10:29:05 »
Moooment - ein Straßenbahnfahrer ist kein Beamter .........
[/quote]

Steht wo ??