Autor Thema: [PM] Schwedenplatz bald „Visitenkarte“?  (Gelesen 173216 mal)

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luki32

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Re: [PM] Schwedenplatz bald „Visitenkarte“?
« Antwort #510 am: 18. Dezember 2018, 08:55:26 »
1) So hatte ich z.B. einmal in der Bezo Herrengasse einen ziemlichen Disput mit einem entgegenkommenden Taxler, der trotz rundum ziemlich viel Platz auf mich zugesteuert hat, in der Meinung, ich werde jetzt wegspringen. Ich musste ihm daraufhin den dringenden Rat geben, sich mit der StVO vertraut zu machen ...

Wer also Bummeln und Schaufensterschauen will, geht wie gehabt den Häuserfronten entlang. Wer es eiliger hat oder sich dem allgemeinen Gedränge entziehen will, wird sich mehr der Straßenmitte hin orientieren.

Dir ist schon bewusst das der Taxler aber auf der Fahrbahn fahren muss und er diese nicht verlassen darf da sich das BeZo Gesetz nur auf die Fahrbahn nicht aber auf die gesamte Straße bezieht.

Es steht ja:" Eine Straße deren FAHRBAHN....."
Wenn der Taxler um dir auszuweichen eben auf die Gehsteigfläche fahren müsste, würde er die STVO mißachten. Also musst du, wenn du nicht grad mit 20km/h unterwegs bist, und es dir auch gefahrlos möglich ist, auf die Seite gehen. Alles andere wäre ja wieder mutwilliges behindern. Wobei hier sicher ein breiter Auslegungsbereich ist aber mitten auf der Fahrbahn gemütlich gehen ist auch in der BeZo nicht ausser es wäre links und rechts auf der Fahrbahn ausreichend Platz zum vorbei fahren. Was in der Herrengasse definitiv nicht der Fall ist. Also würde ich deinen Disput in ein etwas fragwürdiges Licht stellen. Und bevor es aufkommt: Die Herrengasse ist nur dort auf kompletter Breite eine Fahrbahn, wo man eine Fahrbahn ansich nicht erkennen kann. Überall dort, wo es eine Betonfahrbahn gibt, gilt diese als Fahrbahn und alles andere als Gehsteig. Ist auch in der MaHü so. Ein Monteur von uns ist dort wegen "Parken am Gehsteig'" bestraft worden. Weil er eben ausserhalb des erkennbaren Fahrbahnbereichs gestanden ist.

Und wo erkennst du bitte in der Herrengasse die Fahrbahn, wo alles gleich gepflastert ist?
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coolharry

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Re: [PM] Schwedenplatz bald „Visitenkarte“?
« Antwort #511 am: 18. Dezember 2018, 09:05:32 »
Soso. Meinen Disput würdest du also in ein fragwürdiges Licht stellen.

Aber fangen wir mal von hinten an: Ob das, was da auf der Mahü als "Gehsteig" zu meinen ist, ausreicht um nach § 2 Abs 1 Z 10 ein Gehsteig zu sein, bleibt mal dahingestellt. Nur weil ein Polizist etwas meint, das als "Parken am Gehsteig" strafbar sei, heißt das noch lange nicht, dass das auch im Verwaltungsstrafeninstanzenzug auch wirklich halten würde. (Meine Meinung über das Rechtswissen unserer lieben Polizei ist aus Erfahrungswissen enden wollend.) Aber unterstellen wir mal, es wäre wie du meinst in der Mahü eine Gehsteigfläche vorhanden und wäre auch in der Herrengasse so:

Da bliebe noch, was du offenbar überlesen hast, dass der mir entgegen kommende Taxler auf mich zugehalten hat. Ich ging nämlich keineswegs in der Fahrbahnmitte der zweispurigen Fahrbahn, geschweige denn auf der Fahrbahnhälfte des Gegenverkehrs. Ich ging auf der Fahrbahnhälfte, auf der Taxler nichts zu suchen hatte, es sei denn, er fährt mutwillig auf mich zuhaltend zu ... Nicht ich habe den Taxler behindert, sondern der Taxler durch sein auf mich zuhalten hat mich mutwillig behindert und möglicherweise auch gefährdet, was ihm nach § 76c Abs 2 verboten ist: "In Begegnungszonen dürfen die Lenker von Fahrzeugen Fußgänger weder gefährden noch behindern".

Somit hast du ihn aber auch schon vorher gesehen oder? Wieso bist du dann nicht auf die Seite gegangen bzw. so gegangen das beide ohne Geschwindigkeitsverlust passieren konnten? Richtig zum provozieren. Somit fragwürdig.


Und daher nochmals Abs 3 zitiert: "In Begegnungszonen dürfen Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen. Sie dürfen den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern."

Ja Fahrbahn. Fahrbahn =/= Straße.

Und "Wenn der Taxler um dir auszuweichen eben auf die Gehsteigfläche fahren müsste, würde er die STVO mißachten. Also musst du, wenn du nicht grad mit 20km/h unterwegs bist, und es dir auch gefahrlos möglich ist, auf die Seite gehen." ist doppelt Bledsinn, pardon. Erstens welchen Zusammenhang siehst du mit "grad mit 20km/h unterwegs" zu sein, mit dem Zufußgehen? Merke: Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten bekanntlich für den Fahrzeugverkehr und nicht für Fußgänger. Zweitens: Wenn der Taxler meint, keinen Platz zu haben um auszuweichen, ohne auf die Gehsteigfläche fahren zu müssen, muß er eben warten, bis die Fahrbahn vor ihm frei ist. Selbst wenn ich mich mutwillig vor ihm hinstellen würde(!), darf er weder mich umnieten noch auf den Gehsteig. Aber er könnte in dem Fall, wenn ich es täte oder es getan hätte, notfalls halt die Polizei herbeiholen.

Wenn du in Fahrtrichtung gehst wirst du mit ca. 3-6km/h unterwegs sein. Wenn du, trotzdem dir bewusst ist, das der Fahrzeugverkehr schneller sein darf als du gehen kannst nicht, weggehst ist es mutwilligkeit. Und wenn du auf jemand zu gehst und und trotz ausreichend Platz zum "ausweichen" nicht ausweichst dann ist es auch mutwilligkeit. Wobei ausweichen bei einem Fahrzeug welches auf einen zu kommt eh einfach heißt das man einen Bogen geht um hinter dem Fahrzeug wieder seine Linie zu finden. Selbiges gilt natürlich auch für den Fahrzeug Lenker mit der Einschränkung das der die Fahrbahn nicht verlassen darf.

Siehe:
Zitat von: § 2 Abs 1 Z 2a und § 76c StVO 1960
Begegnungszone: eine Straße, deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgänger bestimmt ist, und die als solche gekennzeichnet ist;

Gelten tuts für die gesamte Straße. Beschränkt sich selbst aber trotzdem auf die Fahrbahn. Somit ist neben der Fahrbahn fahren eben illegal weil eben nicht mehr Fahrbahn. Parken darf man auch nur auf Fahrbahnen und nicht am Parkett oder sonstwo (ausser es ist ausdrücklich erlaubt).


Zitat
Die Herrengasse ist nur dort auf kompletter Breite eine Fahrbahn, wo man eine Fahrbahn ansich nicht erkennen kann. Überall dort, wo es eine Betonfahrbahn gibt, gilt diese als Fahrbahn und alles andere als Gehsteig.

Und wo erkennst du bitte in der Herrengasse die Fahrbahn, wo alles gleich gepflastert ist?

Satz vollständig gelesen?
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

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Re: [PM] Schwedenplatz bald „Visitenkarte“?
« Antwort #512 am: 18. Dezember 2018, 09:41:22 »
Somit hast du ihn aber auch schon vorher gesehen oder? Wieso bist du dann nicht auf die Seite gegangen bzw. so gegangen das beide ohne Geschwindigkeitsverlust passieren konnten? Richtig zum provozieren. Somit fragwürdig.

Wenn du in Fahrtrichtung gehst wirst du mit ca. 3-6km/h unterwegs sein. Wenn du, trotzdem dir bewusst ist, das der Fahrzeugverkehr schneller sein darf als du gehen kannst nicht, weggehst ist es mutwilligkeit. Und wenn du auf jemand zu gehst und und trotz ausreichend Platz zum "ausweichen" nicht ausweichst dann ist es auch mutwilligkeit. Wobei ausweichen bei einem Fahrzeug welches auf einen zu kommt eh einfach heißt das man einen Bogen geht um hinter dem Fahrzeug wieder seine Linie zu finden. Selbiges gilt natürlich auch für den Fahrzeug Lenker mit der Einschränkung das der die Fahrbahn nicht verlassen darf.

Was genau hast du daran nicht verstanden, dass nicht ich auf den Taxler zugegangen bin, sondern dieser vielmehr von seiner rechten Fahrspur auf die - für ihn linke - Gegenspur gesteuert und auf mich zugehalten hat? Nicht ich habe den Taxler behindert, sondern der Taxler hat durch sein eigenes Verhalten mich behindert und ggf. auch gefährdet. Worauf er mich dafür dann auch noch lauthals angepöbelt hat, dass ich gefälligst von der Fahrbahn zu verschwinden hätte und den - nicht existenten - Gehsteig benützen solle.
Meine Aufklärung, dass das eine Begegnungszone ist, wo das Benützen der (gesamten!) Fahrbahn für die Fußgänger ausdrücklich zulässig ist, hat der Taxler allerdings nicht verstanden ...

Und nochmals: Die Geschwindigkeit des Fußverkehrs ist völlig unerheblich, die hat keine wie immer geartete rechtliche Relevanz.

Ja Fahrbahn. Fahrbahn =/= Straße.

Ich kenne den Unterschied.

Last but not least: Es gibt kein "BeZo Gesetz". Und selbstverständlich bezieht sich der Begriff "Begegnungszone" gem. §§ 2 Abs 1 Z 2a, 76c und 53 Abs 1 Z 9e ("Begegnungszone") und Z 9f ("Ende einer Begegnungszone") auf die gesamte Straße. Steckt ja auch im Wortteil "Zone", sonst müsste es ja "Begegnungsfahrbahn" heißen, nach deiner Auslegung ...

Es ist Teil einer Verordnung. Von Gesetz hab ich nie geschrieben. [...]

Doch, du hast von Gesetz geschrieben. Zitat: "...  da sich das BeZo Gesetz nur auf die Fahrbahn nicht aber auf die gesamte Straße bezieht." Genau darauf habe ich mich bezogen, wenn ich postuliere, dass es kein "BeZo Gesetz" gibt.
Aber es ist auch nicht Teil einer Verordnung, ich wüsste nicht welcher. Wenn du mit "Teil einer Verordnung" hingegen die StVO meinen solltest: Die Straßenverkehrsordnung 1960 ist keine Verordnung, die ist ein Gesetz.

Gelten tuts für die gesamte Straße. Beschränkt sich selbst aber trotzdem auf die Fahrbahn. Somit ist neben der Fahrbahn fahren eben illegal weil eben nicht mehr Fahrbahn. Parken darf man auch nur auf Fahrbahnen und nicht am Parkett oder sonstwo (ausser es ist ausdrücklich erlaubt).

<Loriot>Ach!</Loriot>

coolharry

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Re: [PM] Schwedenplatz bald „Visitenkarte“?
« Antwort #513 am: 18. Dezember 2018, 09:59:06 »
Was genau hast du daran nicht verstanden, dass nicht ich auf den Taxler zugegangen bin, sondern dieser vielmehr von seiner rechten Fahrspur auf die - für ihn linke - Gegenspur gesteuert und auf mich zugehalten hat? Nicht ich habe den Taxler behindert, sondern der Taxler hat durch sein eigenes Verhalten mich behindert und ggf. auch gefährdet. Worauf er mich dafür dann auch noch lauthals angepöbelt hat, dass ich gefälligst von der Fahrbahn zu verschwinden hätte und den - nicht existenten - Gehsteig benützen solle.
Meine Aufklärung, dass das eine Begegnungszone ist, wo das Benützen der (gesamten!) Fahrbahn für die Fußgänger ausdrücklich zulässig ist, hat der Taxler allerdings nicht verstanden ...

Das dieser "extra" auf dich zugesteuert hast, hast vorher nicht so geschrieben. Eher der ist halt einfach auf mich zu und ist nicht ausgewichen. Und das Taxler eine eigene Spezies sind wissen wir glaub ich eh alle.

Und nochmals: Die Geschwindigkeit des Fußverkehrs ist völlig unerheblich, die hat keine wie immer geartete rechtliche Relevanz.
So unrelevant find ich sie nicht. Aber gut. Zwei Meinungen.
Ja Fahrbahn. Fahrbahn =/= Straße.

Ich kenne den Unterschied.

Hat aber nicht so ausgesehen.
Btw. Wie würdest du dann den Teil der Straße nennen der nicht Fahrbahn ist? Gelangläufig würden wohl die meisten Gehsteig oder Gehweg sagen.


Zitat
Gelten tuts für die gesamte Straße. Beschränkt sich selbst aber trotzdem auf die Fahrbahn. Somit ist neben der Fahrbahn fahren eben illegal weil eben nicht mehr Fahrbahn. Parken darf man auch nur auf Fahrbahnen und nicht am Parkett oder sonstwo (ausser es ist ausdrücklich erlaubt).

<Loriot>Ach!</Loriot>

Sehr Erwachsen.  :down:
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

hema

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Re: [PM] Schwedenplatz bald „Visitenkarte“?
« Antwort #514 am: 18. Dezember 2018, 10:52:08 »
Fahrbahn hin, Fahrbahn her. In Begegnungszonen ist das Abstellen von Fahrzeugen nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt!   :lamp:

Zitat von: StVO1960
§ 23. Halten und Parken.

(2a) In Wohnstraßen und Begegnungszonen ist das Parken von Kraftfahrzeugen nur an den dafür
gekennzeichneten Stellen erlaubt.

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