Wie schon gesagt, daß Eigentumsrecht der Grundstückseigentümers (GE) geht theoretisch senkrecht bis zum Erdmittelpunkt.
Jeder GE muß daher gefragt werden, ob er einem Eingriff in seine Rechte zustimmt. Bei österr. Staatsbürgern wird das mit Zuckerbrot und Peitsche gemacht (Ablösen oder Enteignungen), bei diplomatischen Besitztümern ist das schwieriger: Da gibts ev. internat. Konflikte, wenn z.B. ein Staat glaubt, die U-Bahn-Röhre unter seinem Grundstück könnte für terroristische Aktionen (z.B. Sprengung des Gebäudes etc) benützt werden und daher nicht zustimmt. Daher ist für die Planung (und den Bau) dieser Strecke sicher das Einverständnis der betroffenen Staaten vorher einzuholen.