Die Schwelle ist eine bauliche Trennung.
Nein, da hat Hubi schon recht, das ist wie eine Sperrlinie zu sehen. Dazu gibt es einen OGH-Entscheid.
VwGH
Geschäftszahl
83/02/0114
Entscheidungsdatum
09.03.1984
Index
90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm
StVO 1960 §2 Abs1 Z14 idF 1983/174;
StVO 1960 §8 Abs5 idF 1983/174;
Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass auf Grund von Bodenschwellen, die entlang von Gleisen angebracht sind (so genannte "Stuttgarter Schwellen" in der in Wien 7., Mariahilfer Straße vorhandenen Ausführung, kein "selbstständiger Gleiskörper" im Sinne des § 2 Abs 1 Z 14 StVO in der oben genannten Fassung errichtet worden ist.
Die Floridsdorfer Brücke ist für mich auch ein selbständiger Gleiskörper, da sie entlang der Straße verläuft, sich somit in einem gemeinsamen Verkehrsraum befindet. Würde nur die Straßenbahn auf der Brücke fahren, wäre es ein eigener Bahnkörper, z.B. die 26er-Brücke über den Gewerbepark.
Wenn die Gleisanlagen auf der Flobrücke ein eigener Bahnkörper wären, wo wäre dann die technische Sicherung gem. EisbKrV (sprich: Andreaskreuz, Schranken...) bei der Auffahrt/Abfahrt zur A22 bzw. beim Fußgängerübergang?
da sie entlang der Straße verläuft, sich somit in einem gemeinsamen Verkehrsraum befindet.
Ein eigener Bahnkörper kann durchaus entlang einer Straße verlaufen, aber daneben (Triester Straße WLB, Handelskai ÖBB - da hast ja auch die Eisenbahnkreuzungen -> Rotlicht, Andreaskreuz, Schranken). Ist auf jeder Seite noch irgendeine bauliche Einrichtung einer Straße (z. B. Gehsteig), ist es kein eigener Bahnkörper mehr.