Autor Thema: Umbau Bhf. Speising  (Gelesen 95119 mal)

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Re: Umbau Bhf. Speising
« Antwort #135 am: 16. Juli 2016, 08:35:25 »
Korrekt, es stand ein PKW in der Baustelle. Stadtauswärts wurde der 62er über den Bahnhof umgeleitet.

95B

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Re: Umbau Bhf. Speising
« Antwort #136 am: 16. Juli 2016, 09:27:13 »
Korrekt, es stand ein PKW in der Baustelle. Stadtauswärts wurde der 62er über den Bahnhof umgeleitet.

Laut Aussagen von Anrainern ist das seit Bestehen der Baustelle schon mehr als 10 Mal passiert. :bh:
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U4

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Re: Umbau Bhf. Speising
« Antwort #137 am: 16. Juli 2016, 09:31:50 »
Dann sollt man vielleicht doch einmal den Schranken machen ... 8)

Edit: Laut familiären Informationen steht keine Vorinformation/-Wegweiser dass man NICHT nach rechts von der Stranzenbergbrücke einbiegen darf, und auch kein Hinweis in der Fasangartengasse dass man Richtung Lainz geradeausfahren muss
Man reiht sich rechts ein und steht vor einem Schild "Fahrverbot Sackgasse" und muss sich wieder für das Geradeausfahren einordnen
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, "Stangln" die fast nicht zu erkennen sind im Bild der Stadt

95B

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Re: Umbau Bhf. Speising
« Antwort #138 am: 16. Juli 2016, 09:41:26 »
Dann sollt man vielleicht doch einmal den Schranken machen ... 8)

Vielleicht wäre statt der gelben Blinklichter ein großes Dauerrot besser. Man könnte auch ein Schild analog zu diesem Beispiel aus Deutschland anbringen: http://lokalmatador.de/storage/11/da273f27bb9845568c7cbaf85fbda03c_l.jpg
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Superguppy

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Re: Umbau Bhf. Speising
« Antwort #139 am: 16. Juli 2016, 10:09:52 »
Laut familiären Informationen steht keine Vorinformation/-Wegweiser dass man NICHT nach rechts von der Stranzenbergbrücke einbiegen darf, und auch kein Hinweis in der Fasangartengasse dass man Richtung Lainz geradeausfahren muss
Man reiht sich rechts ein und steht vor einem Schild "Fahrverbot Sackgasse" und muss sich wieder für das Geradeausfahren einordnen
Man kann auch gefahrlos noch einige hundert Meter in die Hetzendorfer Straße hinein fahren. Vor der eigentlichen Baustelle stehen nochmal massig Gefahrenhinweise und es ist auch genügend Platz zum Wenden da. Zugegeben, es gibt immer Raum für Verbesserungen, aber mit der aktuellen Beschilderung sollte das Schlimmste, das passiert, ein kleiner Zeitverlust beim Umdrehen sein.

Wie teuer ist eigentlich das "Komplettpaket" aus ignoriertem Fahrverbot und einer Bergung des Autos aus dem Gleistrog durch die Feuerwehr?  >:D

95B

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Re: Umbau Bhf. Speising
« Antwort #140 am: 16. Juli 2016, 10:12:36 »
Wie teuer ist eigentlich das "Komplettpaket" aus ignoriertem Fahrverbot und einer Bergung des Autosaus dem Gelistrog durch die Feuerwehr?  >:D

Kommt auf das Auto an, weil eventuell auch noch der Totalschaden einzukalkulieren ist. :)
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haidi

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Re: Umbau Bhf. Speising
« Antwort #141 am: 16. Juli 2016, 11:17:42 »
Insoferne seltsam, als dort die Autos
1) nie auf den Gleisen fuhren und
2) rechts eine volle Fahrspur zur Verfügung steht.


Was sich als seltsam empfinde:
Die Haltestellentafel der Ersatzhaltestelle steht mehr oder weniger mitten auf der Fahrbahn. Wer hat sich so was einfallen lassen?
Verkehrszeichen (und dazu gehört auch die Haltstellentafel, weil sie nach StVO eine Wirkung auf den Verkehr hat auch wenn sie selbst nicht in der StVO definiert ist) haben so aufgestellt zu sein, dass der Rand der Tafel einen Mindestabstand von 20 cm zum Fahrbahnrand hat - das aber nicht in der dortigen Form. Die Tafel wäre somit ungültig und im Bereich der Tafel dürfte geparkt werden.
Ähnlich hat der VwGH bei einer provisorischen Autobushaltestelle argumentiert, wo die Tafel (auf Felge und Stangerl) nicht in der erforderlichen Mindesthöhe angebracht war.
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hema

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Re: Umbau Bhf. Speising
« Antwort #142 am: 16. Juli 2016, 13:19:50 »

Verkehrszeichen (und dazu gehört auch die Haltstellentafel, weil sie nach StVO eine Wirkung auf den Verkehr hat auch wenn sie selbst nicht in der StVO definiert ist) haben so aufgestellt zu sein, dass der Rand der Tafel einen Mindestabstand von 20 cm zum Fahrbahnrand hat - das aber nicht in der dortigen Form. Die Tafel wäre somit ungültig und im Bereich der Tafel dürfte geparkt werden.

Da irrst du, Haltestellentafeln sind natürlich keine Verkehrszeichen im Sinne der StVO. Straßenbahnhaltestellen sind Einrichtungen eines Eisenbahnbetriebes und unterliegen den dafür einschlägigen Bestimmungen, nicht aber der StVO. Lediglich das Verhalten der Verkehrsteilnehmer (ausgen. Schienenfahrzeuge) an oder bei solchen Haltestellen wird in der StVO definiert!



Zitat
Ähnlich hat der VwGH bei einer provisorischen Autobushaltestelle argumentiert, wo die Tafel (auf Felge und Stangerl) nicht in der erforderlichen Mindesthöhe angebracht war.
Bushaltestellen werden im Kraftfahrliniengesetz behandelt (nicht in der StVO), das Gericht hat also sicher nach den Bestimmungen dieses Gesetzes entschieden und nicht nach der (unzuständigen) StVO.

In der StVO werden z.B. auch Plakate erwähnt, sind das deshalb Verkehrszeichen?  ;)



Zitat von: Kraftfahrliniengesetz
§ 34. Haltestellenzeichen

(1) Die Haltestellen sind durch ein von beiden Seiten les- und erkennbares Haltestellenzeichen
sowie eine Haltestellenbezeichnung kenntlich zu machen.
(2) Neben der Haltestellenbezeichnung können außer der Bezeichnung des Berechtigungsinhabers
auch eine Haltestellennummer und zusätzliche Hinweise auf Verbünde, deren Zonen sowie auf die
Bedienung durch Rufbusse oder Anrufsammeltaxis angebracht werden. Die zusätzlichen Hinweise dürfen
nicht größer sein als die Haltestellenbezeichnung.
(3) Die Haltestellenzeichen sind gut sichtbar quer zur Fahrtrichtung anzubringen. Die Entfernung des
Haltestellenzeichens vom Rande der Fahrbahn hat mindestens 0,30 m, die Höhe des unteren Randes der
Zeichen über dem Erdboden 2,40 m zu betragen.
(4) Der Unternehmer hat nach Erlöschen der Berechtigung sowie an aufgelassenen Haltestellen die
Haltestellenzeichen zu entfernen, oder sie bei vorübergehender Betriebseinstellung als ungültig zu
kennzeichnen.
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haidi

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Re: Umbau Bhf. Speising
« Antwort #143 am: 16. Juli 2016, 13:31:58 »
Und was ist mit unabgesichertes Hindernis auf der Fahrbahn?
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hema

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Re: Umbau Bhf. Speising
« Antwort #144 am: 16. Juli 2016, 14:13:10 »
Da müsste die Straßenverwaltung wohl drauf dringen, dass das abgesichert wird oder es in Ersatzvornahme kostenpflichtig selber absichern. Entfernen wird sie eine Straßenbahnhaltestelle sicher nicht können. Falls wer durch so eine Tafel einen Schaden erleidet, kann er ja versuchen diesen vom möglichen Verursacher (Straßenbahnbetrieb) einzuklagen.
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Werner1981

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Re: Umbau Bhf. Speising
« Antwort #145 am: 16. Juli 2016, 20:34:00 »
Dann sollt man vielleicht doch einmal den Schranken machen ... 8)

Vielleicht wäre statt der gelben Blinklichter ein großes Dauerrot besser. Man könnte auch ein Schild analog zu diesem Beispiel aus Deutschland anbringen: http://lokalmatador.de/storage/11/da273f27bb9845568c7cbaf85fbda03c_l.jpg

Dann würden die Autos aber bis zum Ende der Baustelle vor dem Rotlicht stehen...   8)
http://m.heute.at/leser/Verzweifelte-Autofahrer-warten-vor-dauerhaft-roter-Ampel;art23650,1241635

haidi

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Re: Umbau Bhf. Speising
« Antwort #146 am: 16. Juli 2016, 20:51:26 »
Dauerrote Ampel:
In Deutschland ist das Rechtsabbiegen bei roter Ampel nach Anhalten erlaubt, wenn ein grüner Blechpfeil an der Ampel angebracht ist. Es gibt eine Kreuzung deren 4. Ast wenige Fahrten aufweist, der gegenüberliegende Ast einen starken Linksabbieger-Strom hat.Die Ampel am 4. Ast wird nie grün, es gibt dort ein Rechtsabbiegegebot und einen grünen Blechpfeil.
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martin8721

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Re: Umbau Bhf. Speising
« Antwort #147 am: 17. Juli 2016, 09:46:38 »
Dauerrote Ampel:
In Deutschland ist das Rechtsabbiegen bei roter Ampel nach Anhalten erlaubt, wenn ein grüner Blechpfeil an der Ampel angebracht ist.

Echt?  :o
Ich wusste das bislang nur von den USA.

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Re: Umbau Bhf. Speising
« Antwort #148 am: 17. Juli 2016, 09:50:25 »
Dauerrote Ampel:
In Deutschland ist das Rechtsabbiegen bei roter Ampel nach Anhalten erlaubt, wenn ein grüner Blechpfeil an der Ampel angebracht ist.

Echt?  :o
Ich wusste das bislang nur von den USA.

Das ist eine Regel aus dem Ostblock, die in die deutsche StVO übernommen wurde.
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Re: Umbau Bhf. Speising
« Antwort #149 am: 17. Juli 2016, 09:52:58 »
Das ist eine Regel aus dem Ostblock, die in die deutsche StVO übernommen wurde.

Aha. Wieder was gelernt.