Autor Thema: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich  (Gelesen 34208 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Petersil

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 488
Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #30 am: 02. Januar 2015, 14:28:31 »
Blinken scheint im Autoverkehr so ziemlich aus der Mode zu kommen!  :down:

Womit sich manche besonders dummen Autofahrer quasi selber behindern, denn als Fußgänger kann man auf Kreuzungen mit 4 Armen durchaus so rübergehen, dass der Autofahrer nicht abbremsen muss.

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15335
Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #31 am: 02. Januar 2015, 14:30:34 »
[Um dem übrigen Verkehr das beabsichtigte Verhalten möglichst früh mitzuteilen. Das machen übrigens alle anderen Fahrzeuglenker im Normalfall auch.
Das kost an neichn Monitor, der alte ist jetzt an einem Wasserschaden gestorben.

Das Blinken und das Anhalten bei Stop-Tafeln ist bei mir so in Fleisch und Blut übergegangen, dass ich darüber gar nicht nachdenke, sogar in der privaten Tiefgarage beim Ein- und ausparken geblinkt habe.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15705
Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #32 am: 02. Januar 2015, 15:24:34 »
Diesmal bin ich derjenige, der ein vorzeitiges setzen des Blinker für kontraproduktiv und sogar gesetzeswidrig halte. Da beim Bus ein links blinken bedeutet, ich will ausfahren und eigentlich habe ich auch den Vorrang.
Das Buslenkern beim ausfahren aus Haltestellen auf Busspuren links blinken, obwohl sie auf der Spur bleiben, hat den Grund, das bei den das Blinker setzen schon eine Gewisse Automatik hat. Ausserdem finde ich das nicht so schlecht, da der Bus einerseits leicht zum Fließverkehr ausscherrt (seitlicher Abstand nach rechts), anderseits so anderen Verkehrsteilnehmer anzeigt das weiterfährt und diese ggf. beim Einreihen vor dem Bus berücksichtigen müssen.

Und zum Blinken beim Einziehen - Das wird nicht für den Fahrgast gemacht, der steigt trotzdem ein, sondern ist ein Signal für den Verschob.Überhaupt wenn mehrere Züge beim Bahnhof vorbei fahren erleichtert das die Verständigung zwischen Fahrer und Verschub ungemein.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36890
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #33 am: 02. Januar 2015, 15:33:16 »
Diesmal bin ich derjenige, der ein vorzeitiges setzen des Blinker für kontraproduktiv und sogar gesetzeswidrig halte. Da beim Bus ein links blinken bedeutet, ich will ausfahren und eigentlich habe ich auch den Vorrang.

Nur reden wir nicht vom Bus, sondern von anbietenden Straßenbahnen.

Und zum Blinken beim Einziehen - Das wird nicht für den Fahrgast gemacht, der steigt trotzdem ein, sondern ist ein Signal für den Verschob.Überhaupt wenn mehrere Züge beim Bahnhof vorbei fahren erleichtert das die Verständigung zwischen Fahrer und Verschub ungemein.

Ja, zum Beispiel am Westbahnhof bei 49er-Einziehern. :fp:
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Hubi

  • Gast
Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #34 am: 02. Januar 2015, 16:29:31 »
Zitat
Es wäre sonnenklar, wenn das Schulbüro sich nicht darauf versteifen würde, dass der Fahrtrichtungsanzeiger erst kurz vor dem Ingangsetzen des Zuges eingeschaltet werden soll.
Zitat
Im Schulbüro scheinen ja ohnehin ausschließlich Leute mit sehr eigenwilligen – um nicht zu sagen dummen – Meinungen zu sein.

Leute. wollt oder könnt ih es nicht verstehen?
Das Schulbüro muss sich auch an die Vorgaben von BS halten, da haben die KEINERLEI Einfluss drauf, was den Gehirnen dort entspringt!

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15335
Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #35 am: 02. Januar 2015, 16:35:42 »
Diesmal bin ich derjenige, der ein vorzeitiges setzen des Blinker für kontraproduktiv und sogar gesetzeswidrig halte. Da beim Bus ein links blinken bedeutet, ich will ausfahren und eigentlich habe ich auch den Vorrang.
Ich will jetzt nicht die Paragrafen raussuchen, kannst ja selber.

Die allgemeine Blinkvorschrift besagt, dass so zeitig zu blinken ist, dass sich der andere Verkehr darauf einstellen kann.
Die Vorschrift über das Blinken von Bussen beim Ausfahren aus der Haltestelle hat den Zusatz, dass der Fahrer erst blinken darf, wenn er abfahrbereit ist.
Da diese Vorschrift nur für den Bus zutrifft, unterliegt die Straßenbahn der allgemeinen Blinkvorschrift.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15705
Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #36 am: 02. Januar 2015, 16:45:07 »
Diesmal bin ich derjenige, der ein vorzeitiges setzen des Blinker für kontraproduktiv und sogar gesetzeswidrig halte. Da beim Bus ein links blinken bedeutet, ich will ausfahren und eigentlich habe ich auch den Vorrang.
Ich will jetzt nicht die Paragrafen raussuchen, kannst ja selber.

Die allgemeine Blinkvorschrift besagt, dass so zeitig zu blinken ist, dass sich der andere Verkehr darauf einstellen kann.
Die Vorschrift über das Blinken von Bussen beim Ausfahren aus der Haltestelle hat den Zusatz, dass der Fahrer erst blinken darf, wenn er abfahrbereit ist.
Da diese Vorschrift nur für den Bus zutrifft, unterliegt die Straßenbahn der allgemeinen Blinkvorschrift.
Und der restliche Verkehr braucht auch bei der Straßenbahn erst, wenn diese abfahrbereit ist. Und nicht wenn er erst die Freigabe gibt und mehr als 10 Sekunden noch steht. Wenn du sagst er soll das gleichzeitig mit dem Verlöschen machen, da lass ich mit mir handeln. Alles andere bringt mMn mehr Verwirrung als Nutzen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16463
Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #37 am: 02. Januar 2015, 16:53:14 »

Da diese Vorschrift nur für den Bus zutrifft, unterliegt die Straßenbahn der allgemeinen Blinkvorschrift.
Also, was die Straßenbahn betrifft:

Zitat von: StVO
§ 11. Änderung der Fahrtrichtung und Wechsel des Fahrstreifens.

(4) Ob und in welcher Weise die Führer von Schienenfahrzeugen die Fahrtrichtungsänderung oder
den Wechsel des Fahrstreifens anzuzeigen haben, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften.

Zitat von: StrabVO
§ 54. Signale

(8) Wird im Regelbetrieb auf Sicht gefahren, sind die Zugsignale Z 3 (Bremssignal), Z 4 (Fahrtrichtungssignal) und Z 5 (Warnblinksignal)
zu verwenden. Abs. 7 bleibt unberührt. Das Fahrtrichtungssignal ist nicht nur beim Einbiegen, sondern auch dann zu geben, wenn durch
die Richtungsänderung eine Verminderung der Fahrbahnbreite eintritt oder ein Wechsel des Fahrstreifens durchgeführt wird.

Zitat von: DV-Strab
§ 36. Warn- und Verständigungssignale – Fahrtrichtungsanzeiger

2. Der Fahrtrichtungsanzeiger ist sowohl beim Abbiegen als auch dann zu betätigen, wenn das Gleis sei-
ne Richtung ändert und dadurch eine Verminderung der Fahrbahnbreite eintritt.

Das Anzeigen befreit nicht von der gebotenen Sorgfalt.

2.1 Bei Strecken mit eigenem Bahnkörper ist die Richtungsänderung dann anzuzeigen, wenn das Gleis in
den Verkehrsraum der Straße einmündet oder ihn überquert.

Anlage 1:
1. Auch bei geradlinigem Verlauf des Gleises kann ein für die Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers in
Betracht kommender Schnitt einer Straßenfahrbahn entstehen. Dies ist der Fall, wenn entweder die
Fuhrwerksfahrbahn unter Beibehaltung ihrer Verkehrsrichtung das Gleis übersetzt, oder wenn die von
der Straßenbahn befahrene Straße sich gabelt und dabei eine Fahrbahn geschnitten wird.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15705
Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #38 am: 02. Januar 2015, 17:04:17 »
Könnten wir das Thema entweder verschieben oder überhaupt beenden. Denn die ganze Diskussion überhaupt bei dieser Kreuzung ist eigentlich für A&F, da es sich um eine ungeregelte Kreuzung handelt. Noch dazu mit Zebrastreifen. Damit herrscht ein automatisches Überholverbot.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

W_E_St

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 7372
Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #39 am: 02. Januar 2015, 19:39:19 »
Dort ist es aber eh nicht erlaubt.
Zitat
Wieso? Zählt eine vorspringende Bauflucht mit etwas breiterem Gehsteig nicht als bauliches Hindernis?
Überfahrbares Haltestellenkap ist kein Hindernis im Sinne dieser Bestimmung und außerdem Sperrlinie.
Bei der Blindengasse Linien 2 und 5 stadtauswärts war es ein vorgezogenes Haltestellenkap, da ist es erlaubt.
Spitalgasse Richtung Schottentor ist aber eine nicht überfahrbare Gehsteigvorziehung und Sperrlinie hätte ich dort auch noch keine bemerkt!

Gäbe es dort ein befahrbares Kap wäre zwar kaum mehr Gehsteig über, aber dafür gäbe es endlich kein Theater mehr mit dem endlosen Rückstau der Autos von der Ampel und die Tramway käme in einer Ampelphase durch.

Zitat
Blinken tut man immer für die anderen, niemals für sich selbst, denn selbst weiß man ja (hoffentlich), in welche Richtung man fahren will. Ein Freund von mir, dem ich das einmal erklärt habe, als er sich bitter beklagt hat, dass er von der Polizei aufgehalten wurde, weil er dem Verlauf einer Vorrangstraße folgend nicht geblinkt hatte, hat seitdem ein völlig anderes Verhältnis zum Blinker und benutzt ihn brav, weil er sich über dessen Bedeutung erst seit diesem Gespräch so richtig im Klaren ist.

Also ich kann mich fast wörtlich an die Aussage des Fahrlehrers zum Blinken im Verlauf von Vorrangstraßen erinnern. "Schad't net, is aber nirgends vorg'schrieben!"
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15335
Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #40 am: 02. Januar 2015, 19:53:24 »
Spitalgasse Richtung Schottentor ist aber eine nicht überfahrbare Gehsteigvorziehung und Sperrlinie hätte ich dort auch noch keine bemerkt!
Ich hab die Haltestelle mit Spitalgasse/Alser STraße Richtung Westbahnhof verwechselt.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

W_E_St

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 7372
Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #41 am: 02. Januar 2015, 21:35:43 »
Spitalgasse Richtung Schottentor ist aber eine nicht überfahrbare Gehsteigvorziehung und Sperrlinie hätte ich dort auch noch keine bemerkt!
Ich hab die Haltestelle mit Spitalgasse/Alser STraße Richtung Westbahnhof verwechselt.
Ja, dort ist die Sache klar. Da sind ja auch alibihalber vor der Haltestelle diese Gummifahnderln zwischen Gleis und Fahrspur, sofern noch welche über sind.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27704
Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #42 am: 02. Januar 2015, 22:31:19 »
Leute. wollt oder könnt ih es nicht verstehen?
Das Schulbüro muss sich auch an die Vorgaben von BS halten, da haben die KEINERLEI Einfluss drauf, was den Gehirnen dort entspringt!
Das kann ich nur unterschreiben. Die Leute im Schulbüro sind eh in Ordnung und greifen sich bei vielen Dingen selbst an den Kopf und sehen vieles genauso kritisch wie wir hier. Aber umsetzen müssen sie es halt dennoch.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16463
Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #43 am: 03. Januar 2015, 01:08:31 »
. . . .  und greifen sich bei vielen Dingen selbst an den Kopf und sehen vieles genauso kritisch wie wir hier.
Aber eher nur die "Kleinen", die noch nicht lange dort sind und noch relativ stark in ihrer Fahrdienstvergangenheit verwurzelt. Im Lauf der Jahre greift aber bei den meisten die permanente Gehirnwäsche. Und ohne Vollanpassung oder gekonnter Mimikry, bei der man sein privates Wissen im Dienst streng geheim hält, ist ein Aufstieg kaum zu schaffen. Was Wunder, auch dort stinkt der Fisch, wie üblich, vom Kopf!  :-[
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Linie 41

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 11680
    • In vollen Zügen
Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #44 am: 03. Januar 2015, 03:21:45 »
Also ich kann mich fast wörtlich an die Aussage des Fahrlehrers zum Blinken im Verlauf von Vorrangstraßen erinnern. "Schad't net, is aber nirgends vorg'schrieben!"
Dabei handelt es sich definitiv um eine Fehlinformation. Wenn nicht dem Straßenverlauf gefolgt wird, ist zu blinken. Eine Vorrangstraße ist nicht notwendigerweise mit dem Straßenzug ident, ergo ist bei Nichtübereinstimmung der Blinker zu setzen.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.