Autor Thema: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich  (Gelesen 33959 mal)

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hema

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #75 am: 06. Januar 2015, 02:06:00 »

Da ja in den Neuen alles genau beschrieben steht  . . . .
Auch wenn etwas noch so genau beschrieben ist, kann es Unsinn sein!  ;)
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HLS

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #76 am: 06. Januar 2015, 11:48:50 »

Auch wenn etwas noch so genau beschrieben ist, kann es Unsinn sein!  ;)
Klar kann es das. Wenn es aber zum Unfall oder dergleichen kommt, nimmt der Richter genau diese Unterlagen* sich zur Hand.

*Bzgl. Unterlagen: Ich komme heute leider nicht mehr dazu nachzuschauen, bin praktisch schon wieder am Sprung.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #77 am: 06. Januar 2015, 12:54:46 »

Klar kann es das. Wenn es aber zum Unfall oder dergleichen kommt, nimmt der Richter genau diese Unterlagen sich zur Hand.
Dann liegt es an einem guten Anwalt* und einem vorschriftenkundigen Beklagten, den Richter aufzuklären!   ;)




*) Da ist es natürlich von Vorteil, sich nicht vom Unternehmensanwalt vertreten zu lassen!  :lamp:
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HLS

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #78 am: 07. Januar 2015, 08:54:18 »
*) Da ist es natürlich von Vorteil, sich nicht vom Unternehmensanwalt vertreten zu lassen!  :lamp:
Wer das tut, ist eh selber schuld.
Bzgl. Anwälte, es ist gar nicht so leicht Anwälte zu finden, die sich neben dem Verkehrsrecht auch mit Eisenbahnrecht und somit indirekt auch mit der StrabVO auskennen.
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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #79 am: 07. Januar 2015, 16:06:27 »
...Es gibt aber Stellen, wo ich mich echt frag, zB im 3. Bezirk bei der Haltestelle Radetzkystraße. Dort war ganz zurecht eine Sperrlinie, die dann nachträglich (man sieht die Kratzspuren) auf eine Leitlinie geändert wurde; das ist geradezu eine Einladung, links vorzupressen, wobei an der Kreuzung gern die Überraschung in Form eines O-Wagens Richtung Praterstern auftaucht. Ähnliches hab ich an mehreren Stellen gesehen; was soll denn sowas???
Die Haltestelle "Radetzkyplatz" liegt vor einer Kurve und wegen der erhöhten Gefahr will die Straßenverwaltung die Autofahrer mit einer Sperrlinie vor Leichtsinn schützen. Wenn "nur" Fußgänger oder Fahrgäste gefährdet werden, ist die Sperrlinie nicht mehr gerechtfertigt. Das "Auskratzen" der Sperrlinie in eine Leitlinie kann dadurch erklärt werden, dass gegenüber der Hst. ein Geschäftslokal in Garage umgebaut wurde und entweder war der Bezirksvorsteher (der Autoliebhaber und Straßenbahnhasser Hohenberger) besonders hilfsbereit oder hat der Garagenbesitzer die Umwandlung auf eigene Faust gemacht.

hema

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #80 am: 07. Januar 2015, 16:12:25 »

Bzgl. Anwälte, es ist gar nicht so leicht Anwälte zu finden, die sich neben dem Verkehrsrecht auch mit Eisenbahnrecht und somit indirekt auch mit der StrabVO auskennen.
Das soll ja auch für Richter gelten! Für die WiLi-Anwälte sowieso (man kann halt nicht alles wissen  :( ).


Drum ist es ja gut, wenn du selber bescheid weißt und gegebenenfalls auf die entsprechenden Passagen in Vorschriften und Gesetzen verweisen kannst!  :lamp:
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