Sollte da nicht ein 5er draufstehen, wenn 50 gemeint ist?
Es geht beides, 5 oder 50 ist 50 km/h, fünf km/h wäre dann 05.
Allerdings sind die Signale nicht gesetzeskonform, weil damit laut StrabVO nicht die prinzipiell erlaubte Streckenhöchstgeschwindigkeit angezeigt wird, sondern deren örtliche Herabsetzung! So wäre z.B. die erlaubte Geschwindigkeit am 9er 50 km/h, in der Panikengasse bergab wird sie aber (per Signal) auf 30 beschränkt. Die grundsätzlich erlaubten Höchstgeschwindigkeiten auf den verschiedenen Linien/Strecken wären wohl in den Vorschriften festzulegen (entweder als Anhang oder, wie bisher, in einem eigenen Beiheft).
Entweder war man da wieder einmal nicht fähig den Gesetzestext sinnerfassend zu lesen, oder man hat sich einfach, aus alter Gewohnheit, seine eigenen Gesetze gemacht!
