Autor Thema: Neue Signalvorschrift  (Gelesen 77495 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

benkda01

  • Verkehrsführer
  • *
  • Beiträge: 2696
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #120 am: 06. Februar 2015, 00:07:32 »
Danke!

im Tunnel wirkt bei der Fahrgast-Notbremse die Überbrückung.
Bei den Hochflurern auch? :o
Woher erhalten die Fahrzeuge die Daten, ob sie im Tunnel sind oder nicht?


Zitat
Beim E1 käme noch das händische Einschalten von Sandstreuer und Schienenbremse dazu
Wird die Schienenbremse nicht ohnehin beim Ziehen des Notbremsgriffes eingeschaltet?


Zitat
beim E2 der Tritt aus Pedal.
Was löst der im E2 eigentlich aus? Federspeicherbremse?

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16401
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #121 am: 06. Februar 2015, 01:08:57 »
Danke!

im Tunnel wirkt bei der Fahrgast-Notbremse die Überbrückung.
Bei den Hochflurern auch? :o
Woher erhalten die Fahrzeuge die Daten, ob sie im Tunnel sind oder nicht?
Bei den Hochflurern nicht, es war eine Antwort auf die Frage nach (möglichen) Unterschieden!  ;)

Die Daten erhält der Wagen über das IBIS (Nur bei korrekt eingestellter Zielcode-Folge!). Also prinzipiell erhalten die Daten auch E1 und E2, nur können sie nichts damit anfangen.



Zitat
Wird die Schienenbremse nicht ohnehin beim Ziehen des Notbremsgriffes eingeschaltet?
Ja, aber früher verlangte man das sicherheitshalber auch noch vom Fahrer zusätzlich.



Zitat
Was löst der im E2 eigentlich aus? Federspeicherbremse?
Die Schienenbremse vom Netz gespeist, falls Strom da ist. Sonst von Batterie.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9640
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #122 am: 06. Februar 2015, 07:49:17 »
Beim Ulf ist die Notbremsung, durch ziehen eines Notbremsgriffes, schwächer als die des Fahrers.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Rodauner

  • Gast
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #123 am: 06. Februar 2015, 10:57:05 »
...da noch nicht ein USB-Stick verteilt wurde...
Stimmt nicht wirklich:

Aus guter Quelle kann ich mitteilen, dass Fahrer und Zugbegleiter der Museumsvereine VEF und WTM bereits mit der neuen SV beteilt worden sind
Stimmt! :up:

...und für die Übernahme des Sticks auch unterschreiben mussten, inkl. der Auflage, sich den Inhalt im Selbststudium anzueignen!
Wobei das für die gegenständliche Diskussion natürlich unerheblich ist. Und die WTM/VEF-ler sollten in weiterer Folge eigentlich einen Neuen kriegen.  ::)

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36205
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #124 am: 06. Februar 2015, 11:06:04 »
Und die WTM/VEF-ler sollten in weiterer Folge eigentlich einen Neuen kriegen.  ::)

Keine mir bekannten Mitarbeiter der Museumsvereine haben einen USB-Stick erhalten.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27735
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #125 am: 06. Februar 2015, 11:25:23 »
Und die WTM/VEF-ler sollten in weiterer Folge eigentlich einen Neuen kriegen.  ::)
Die haben das per Email bekommen. Die Museumsvereine sind deutlich moderner und technisch weiter als das Mutterunternehmen ;)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36205
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #126 am: 06. Februar 2015, 11:33:56 »
Und die WTM/VEF-ler sollten in weiterer Folge eigentlich einen Neuen kriegen.  ::)
Die haben das per Email bekommen. Die Museumsvereine sind deutlich moderner und technisch weiter als das Mutterunternehmen ;)

Die Mitarbeiter der Museumsvereine stehen auch nicht vor dem Problem, ob sie sich die neuen Vorschriften in der Dienstzeit oder Freizeit reinziehen sollen. ;)
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Rodauner

  • Gast
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #127 am: 06. Februar 2015, 11:58:28 »
Die Mitarbeiter der Museumsvereine stehen auch nicht vor dem Problem, ob sie sich die neuen Vorschriften in der Dienstzeit oder Freizeit reinziehen sollen. ;)
Eigentlich könnt's so einfach sein (und auch mit der Gewerkschaft sollte man damit auf einen grünen Zweig kommen können): Sobald die (aber wirklich :))) endgültige Version draussen ist, unterschreiben alle Fahrer, dass sie die DV/SV innerhalb von xx Tagen (zu verhandeln) zur Kenntnis nehmen. Wer will, kriegt einen Stick, sonst gibt's einen Link im Intranet. Mitarbeitern wird pauschal eine Aufwandsentschädigung verrechnet (Verhandlungssache, 30 Min. sollten reichen, max 60 Min.).
(Gruß und hallo an alle mitlesenden WiLi-Direktionsleute! 8))

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27735
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #128 am: 06. Februar 2015, 12:08:13 »
Noch mehr beschleunigen könnte man die Sache, wenn es ein eigenes Papier gäbe, in dem die Unterschiede zwischen alt und neu grob aufgelistet wären (mit Verweis auf die Originalbestimmungen, damit man es dort genau nachlesen kann). Dann könnte man sich in kürzester Zeit einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen machen und später in Ruhe alles noch mal durchgehen.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14559
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #129 am: 06. Februar 2015, 12:23:24 »
Eigentlich könnt's so einfach sein (und auch mit der Gewerkschaft sollte man damit auf einen grünen Zweig kommen können): Sobald die (aber wirklich :))) endgültige Version draussen ist, unterschreiben alle Fahrer, dass sie die DV/SV innerhalb von xx Tagen (zu verhandeln) zur Kenntnis nehmen. Wer will, kriegt einen Stick, sonst gibt's einen Link im Intranet. Mitarbeitern wird pauschal eine Aufwandsentschädigung verrechnet (Verhandlungssache, 30 Min. sollten reichen, max 60 Min.).
Zulage gibts nur eine: Rolldienstzulage für die IT-Mitarbeiter, die den Stick ausrollen.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

martin8721

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 4165
  • Halbstarker
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #130 am: 09. März 2015, 15:10:05 »

An der Kreuzung Radetzkystraße / Hintere Zollamtstraße hab ich am Samstag die neuen Erinnerungssignale erstmals in Echt gesehen.
Sorry für die nicht gerade berauschende Bildqualität.
Auch in der Prater Hauptallee hängen schon die rot-weißen Geschwindigkeitsbeschränkungen.




13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27735
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #131 am: 09. März 2015, 15:19:17 »
Sollte da nicht ein 5er draufstehen, wenn 50 gemeint ist?
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

martin8721

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 4165
  • Halbstarker
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #132 am: 09. März 2015, 15:22:29 »
Sollte da nicht ein 5er draufstehen, wenn 50 gemeint ist?

Vielleicht ist ja 500 gemeint.  ;D

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36205
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #133 am: 09. März 2015, 15:27:40 »
Sollte da nicht ein 5er draufstehen, wenn 50 gemeint ist?

Laut StrabVO schon, laut SV-STRAB nicht. :D
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16401
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #134 am: 09. März 2015, 15:32:24 »
Sollte da nicht ein 5er draufstehen, wenn 50 gemeint ist?
Es geht beides, 5 oder 50 ist 50 km/h, fünf km/h wäre dann 05.

Allerdings sind die Signale nicht gesetzeskonform, weil damit laut StrabVO nicht die prinzipiell erlaubte Streckenhöchstgeschwindigkeit angezeigt wird, sondern deren örtliche Herabsetzung! So wäre z.B. die erlaubte Geschwindigkeit am 9er 50 km/h, in der Panikengasse bergab wird sie aber (per Signal) auf 30 beschränkt. Die grundsätzlich erlaubten Höchstgeschwindigkeiten auf den verschiedenen Linien/Strecken wären wohl in den Vorschriften festzulegen (entweder als Anhang oder, wie bisher, in einem eigenen Beiheft).

Entweder war man da wieder einmal nicht fähig den Gesetzestext sinnerfassend zu lesen, oder man hat sich einfach, aus alter Gewohnheit, seine eigenen Gesetze gemacht!  ::)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!