Autor Thema: Vorrangregeln (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)  (Gelesen 11379 mal)

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martin8721

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Vorrangregeln (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« am: 24. Februar 2015, 13:17:59 »

Streng genommen bräuchte man mit der neuen Regelung jetzt eigentlich gar keine Erinnerungssignale mehr.  ;)

luki32

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Re: Vorrangregeln (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #1 am: 24. Februar 2015, 13:31:34 »

Streng genommen bräuchte man mit der neuen Regelung jetzt eigentlich gar keine Erinnerungssignale mehr.  ;)

Für die alte Regelung hätte man keine gebraucht, der 71er kommt ja von links und sonst wirst da nichts anwenden können außer vielleicht der Grundregel (Gottschalkgasse geht ja bergab).

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martin8721

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Re: Vorrangregeln (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #2 am: 24. Februar 2015, 13:42:14 »

Streng genommen bräuchte man mit der neuen Regelung jetzt eigentlich gar keine Erinnerungssignale mehr.  ;)

Für die alte Regelung hätte man keine gebraucht, der 71er kommt ja von links und sonst wirst da nichts anwenden können außer vielleicht der Grundregel (Gottschalkgasse geht ja bergab).

Ich weiß eh - prinzipiell gilt die Grundregel, also jener Zug fährt zuerst, Welcher der Berührungsstelle näher ist, aber wäre in dem Fall nicht die Vorrangstraßenregel anzuwenden?
Die Simmeringer Hauptstraße ist doch eine Vorrangstraße, der 71er fährt in der Geraden und der 6er kommt aus dem Gleisbogen.

Aber stimmt - da gibt es doch noch irgendeinen Passus mit dem Gefälle?

hema

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Re: Vorrangregeln (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #3 am: 24. Februar 2015, 14:17:24 »
. . . .  und sonst wirst da nichts anwenden können . . . .

Der § 40. der neuen Dienstvorschriften ist sowieso inkonsistent und auch sonst ein ziemlicher Blödsinn. Also anwenden wird man in Zukunft irgendwas, was halt einreißt oder das man vom Hörensagen kennt. Falls dann einmal was passiert, wird das eine lustige Streiterei (vor Gericht) mit fünf Sachverständigenmeinungen und sechs betrieblichen Auslegungen!  ::)
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Re: Vorrangregeln (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #4 am: 24. Februar 2015, 16:18:10 »
Ich weiß eh - prinzipiell gilt die Grundregel, also jener Zug fährt zuerst, Welcher der Berührungsstelle näher ist, aber wäre in dem Fall nicht die Vorrangstraßenregel anzuwenden?
Die Simmeringer Hauptstraße ist doch eine Vorrangstraße, der 71er fährt in der Geraden und der 6er kommt aus dem Gleisbogen.

Der Gleisbogen ist natürlich völlig egal, das mit Vorrangstraße habe ich nicht bedacht, nur steht dort aber kein Dreickeck, da die Gottschalkgasse ja dort eine Einbahn ist.  8)

Aber stimmt - da gibt es doch noch irgendeinen Passus mit dem Gefälle?

Du darfst nur so die Kreuzung befahren, daß auch der sich im Gefälle befindliche Zug verlässlich anhalten kann.

mfg
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Re: Vorrangregeln (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #5 am: 24. Februar 2015, 17:00:22 »
Was hat eine Vorrangstraße mit der Vorrangregelung von Straßenbahnzügen untereinander zu tun?
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Re: Vorrangregeln (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #6 am: 24. Februar 2015, 17:12:25 »
Was hat eine Vorrangstraße mit der Vorrangregelung von Straßenbahnzügen untereinander zu tun?

Im Verkehrsraum der Straße unterliegen Straßenbahnen grundsätzlich den Vorrangregeln der StVO. Sofern nichts anderes bestimmt ist (und in diesem Fall wäre das die örtliche Ausnahme der Vorrangbestimmungen), darf auch ein Straßenbahnfahrer damit rechnen, dass er im Verlauf der Vorrangstraße Vorrang hat. Anders ausgedrückt: Wo steht, dass eine Vorrangstraße für Straßenbahnzüge keine Vorrangstraße ist?
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Re: Vorrangregeln (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #7 am: 24. Februar 2015, 20:25:02 »
Ich hatte mir erst unlängst gedacht, daß die bisherige Lösung ungeschickt ist. In den 6er drängen alle Fahrgäste hinein - selbst die, die nicht über ZF 3. Tor hinaus fahren. Und der 71er fährt fast leer hinterher. Diese "Kurzstreckenfahrer" übernimmt jetzt der 71er - und der 6er bleibt den Kaiserebersdorfern.  :up:

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Re: Vorrangregeln (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #8 am: 24. Februar 2015, 20:37:37 »
Ich hatte mir erst unlängst gedacht, daß die bisherige Lösung ungeschickt ist. In den 6er drängen alle Fahrgäste hinein - selbst die, die nicht über ZF 3. Tor hinaus fahren. Und der 71er fährt fast leer hinterher. Diese "Kurzstreckenfahrer" übernimmt jetzt der 71er - und der 6er bleibt den Kaiserebersdorfern.  :up:

Vorausgesetzt, 6 und 71 kommen immer gleichzeitig zur Vereinigungsweiche ...
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martin8721

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Re: Vorrangregeln (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #9 am: 24. Februar 2015, 20:38:26 »
Ich hatte mir erst unlängst gedacht, daß die bisherige Lösung ungeschickt ist. In den 6er drängen alle Fahrgäste hinein - selbst die, die nicht über ZF 3. Tor hinaus fahren. Und der 71er fährt fast leer hinterher.

Kundendienstlich ist diese Regelung natürlich zu begrüßen!  :up:
Hab nicht selten erlebt, dass sich der 71er Richtung ZFR mit Karacho einbremst, um den von der Gottschalkgasse runterkommenden 6er vorfahren zu lassen, dann aber hinter dem 6er sooo hinterhergeschlichen ist, dass er in der Grillgasse jaaaa nicht als 2. Zug in der Doppelhaltestelle stehen bleiben muss. Der 6er ist dann bereits zur Braunhubergasse weitergefahren, während die Fahrgäste im 71er (die vielleicht umsteigen und nach Kaiserebersdorf  wollten) blöd durch die Finger geschaut haben.  :P

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Re: Vorrangregeln (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #10 am: 24. Februar 2015, 20:52:16 »

Im Verkehrsraum der Straße unterliegen Straßenbahnen grundsätzlich den Vorrangregeln der StVO. Sofern nichts anderes bestimmt ist (und in diesem Fall wäre das die örtliche Ausnahme der Vorrangbestimmungen), darf auch ein Straßenbahnfahrer damit rechnen, dass er im Verlauf der Vorrangstraße Vorrang hat. Anders ausgedrückt: Wo steht, dass eine Vorrangstraße für Straßenbahnzüge keine Vorrangstraße ist?
Nur im Bezug zu den anderen Verkehrsteilnehmern. Für Straßenbahnzüge untereinander gelten die (eisenbahnmäßigen) Bestimmungen der ZSB-Strab (früher DV-Strab), und zwar unabhängig davon wann und wo die fahren! Dass die derzeit recht unglücklich* formuliert sind, ist eine andere Geschichte.

Gemäß deiner Logik würden die Signale I, II, III usw. nichts am Vorrang ändern, könn(t)en sie doch die StVO nicht overrulen! Also: Straßenbahn<>Auto usw. –> StVO und EKV, Straßenbahn<> Straßenbahn –> ZSB-Strab bzw. allfällige weitere Eisenbahnvorschriften/-gesetze.




*) Milde ausgedrückt. Aber das gilt ja für die ganze ZSB-Strab 2013 sowie für die Signalvorschrift.  :-[
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luki32

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Re: Vorrangregeln (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #11 am: 24. Februar 2015, 21:05:59 »
Nur im Bezug zu den anderen Verkehrsteilnehmern. Für Straßenbahnzüge untereinander gelten die (eisenbahnmäßigen) Bestimmungen der ZSB-Strab (früher DV-Strab), und zwar unabhängig davon wann und wo die fahren! Dass die derzeit recht unglücklich* formuliert sind, ist eine andere Geschichte.

Also wir haben auch eine Vorrangstraßenregel gelernt, aber egal.

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Re: Vorrangregeln (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #12 am: 24. Februar 2015, 21:52:24 »
Ich hatte mir erst unlängst gedacht, daß die bisherige Lösung ungeschickt ist. In den 6er drängen alle Fahrgäste hinein - selbst die, die nicht über ZF 3. Tor hinaus fahren. Und der 71er fährt fast leer hinterher. Diese "Kurzstreckenfahrer" übernimmt jetzt der 71er - und der 6er bleibt den Kaiserebersdorfern.  :up:

Vorausgesetzt, 6 und 71 kommen immer gleichzeitig zur Vereinigungsweiche ...

So wie es auch martin8721 erwähnt, das kommt relativ oft vor.

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Re: Vorrangregeln (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #13 am: 24. Februar 2015, 22:00:46 »

Also wir haben auch eine Vorrangstraßenregel gelernt, aber egal.

mfG
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Die da lautet? Du wirst sie weder in der alten DV-Strab, noch in den ZSB-Strab-2013 finden. Selbst in den Schulungsunterlagen stand/steht nichts, als bloß das unkommentierte Wort "Vorrangstraßenregel"!
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Re: Vorrangregeln (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #14 am: 24. Februar 2015, 22:07:38 »
Die Vorrangstraßenregel laut StVO bleibt immer aufrecht. Natürlich kann ich als Straßenbahnbetrieb festlegen (durch örtliche Ausnahme der Vorrangbestimmungen), dass der im Zuge der Vorrangstraße daherkommende Zug dennoch dem nach StVO den Vorrang geben soll. Aber daraus abzuleiten, dass die Vorrangstraßenregel der StVO nicht gilt, ist unzulässig.
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