Ich denke, da ist aber das Queren von Busspuren (der Bus ist ja nicht durch § 28/2 geschützt) oder Radwegen beim Rechtsabbiegen gemeint. Der Absatz ist überhaupt komisch, da sich Vorrang eigentlich auf querenden oder entgegenkommenden Verkehr bezieht und nicht auf Parallelverkehr.
Im Falle von Schienenfahrzeugen würde das dem § 28/2 widersprechen. Außerdem müssen Schienenfahrzeuge an sich gar keinen Rückblickspiegel haben, nur Straßenbahnfahrzeuge im Fahrgastverkehr*) laut StrabVO. Und das ist kein Verkehrsrückblickspiegel sondern ein Spiegel zur Beobachtung des Fahrzeuges (z.B. in Haltestellen).
Im Fall dass die die Straßenbahn am rechten Fahrbahnrand fährt und beim Linksabbiegen den Parallelverkehr
kreuzt gilt weiterhin § 28/2, beim Rechtsabbiegen aber nicht? Wäre wohl unlogisch und komisch. 
*) Müsste für Fahrzeuge ab ca Baujahr 2000 gelten, bin jetzt zu faul um Nachzuschauen!
Es ist sich niemand wirklich sicher, inwiefern diese Novelle tatsächlich für die Bim zur Anwendung kommt. Zu Beginn wurde auf den Infomonitoren im Expedit eigentlich klipp und klar gesagt: Kein Vorrang. Jedoch sagt mittlerweile jeder was anderes. Ein Teamleiter sagt das Eine, der andere Teamleiter das Andere & der Betriebsrat sagt irgendwas. Es überrascht mich tatsächlich etwas, da der Paragraf für mich relativ eindeutig klingt: In dem Fall haben wir keinen Vorrang mehr. Ich halte mich auch daran.
Wenn‘s dann irgendwann mal kracht, dann wird das wohl eh mal ausjudiziert werden und falls ich mit meiner Auslegung hier falschliege, dann soll’s mich freuen. Das Versuchskaninchen werd‘ ich dafür aber nicht sein

Edit zur Klarstellung: Es sind sich alle, bis auf den Brandl (Betriebsrat) einig, dass wir keinen Vorrang haben. Es herrscht nur Unsicherheit, inwiefern ein Vorsichtiges einfahren in so einer Situation einen Fahrer von der Schuld „befreit“. Das nur mal so am Rande. Das kann man halt erst wissen, wenn sowas mal vor Gericht landet. Mein Post war nicht dazu gedacht, gewisse Personen bei den WL schlecht zu reden
Übrigens sind die Kameras im ULF in manchen Situationen recht nutzlos. Beispiel Baumgarten FR Westbahnhof: Durch die Splitansicht, die noch ein paar Sekunden nach der Abfertigung dargestellt wird (zwei bzw. drei Kameras sind auf dem Monitor aufgeschalten anstatt nur der „Rückspiegelkamera“), sieht man genau die Türen und das Haltestellenhäuschen, aber sonst nix. Erst einige Sekunden nach der Abfertigung wird wieder die weitwinklige Kamera aufgeschalten. In Baumgarten bleibt somit nur der Schulterblick, wenn man dort den Abbiegevorgang einleitet. Ist jetzt kein Weltuntergang, dennoch etwas nervig
Im Flexity ist das zum Glück kein Problem, da bleibt immer die Weitwinkelkamera aufgeschalten