Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)  (Gelesen 208011 mal)

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4463

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #150 am: 07. Januar 2019, 23:43:57 »
Seit 7.56 Uhr Fahrleitungsgebrechen Schedifkaplatz. WLB nur Baden – Schöpfwerk, 62 nicht Dörfelstraße – SPEIS.
Wieso befindet sich dort nur ein Trenner in eine Fahrtrichtung?
Warum wurde die Fahrleitung über dem Gleis geerdet, über dem sie intakt war und wo daher nicht gearbeitet wurde?
War der Trenner überbrückt?
Wie sonst wird sichergestellt, dass auf der richtigen Seite des Trenners geerdet wird?
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Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #151 am: 08. Januar 2019, 06:33:48 »
@4463: zu deinen Fragen:
Zitat
Wieso befindet sich dort nur ein Trenner in eine Fahrtrichtung?
Weil der Trenner in der Gegenrichtung bei der Kurve in Richtung Baden ist. Alleine wegen dem anfahrstrom werden Trenner im Haltestellenbereich eher bei der Einfahrt in die haltestelle, als bei der Ausfahrt montiert.
Zitat
Warum wurde die Fahrleitung über dem Gleis geerdet, über dem sie intakt war und wo daher nicht gearbeitet wurde?
Weil es keinen Sinn macht die Erdungsstange im schadhaften Bereich zu montieren. Beide gleise sind in der Regel über Potentialausgleiche miteinander verbunden. Ausserdem ist ja nicht gesagt, dass auch im Gegengleis eine Erdungsstange montiert war, die man halt nur am Foto nicht sieht
Zitat
War der Trenner überbrückt?
Wie meinst du überbrückt. Mittels Schleife - Nein. Denn das ist auch der Trenner der Stromversorgung WL / WLB
Zitat
Wie sonst wird sichergestellt, dass auf der richtigen Seite des Trenners geerdet wird?
Indem eine weitere Erdungsstange gesetzt wurde, wie schon erwähnt nicht am Bild erkennbar ist.

In der Hoffnung deine Fragen zufriendenstellend beantwortet zu haben

Klingelfee
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4463

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #152 am: 08. Januar 2019, 17:57:51 »
@4463: zu deinen Fragen:
(...)
In der Hoffnung deine Fragen zufriendenstellend beantwortet zu haben
1A, danke!  :up: :)

Eine Zusatzfrage: ist ab diesen Trennern auch schon die höhere Spannung in der Fahrleitung?
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Ferry

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #153 am: 08. Januar 2019, 21:31:22 »
Eine Zusatzfrage: ist ab diesen Trennern auch schon die höhere Spannung in der Fahrleitung?

Ja.
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Kanitzgasse

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #154 am: 25. Januar 2019, 09:14:51 »
23. Jänner, Wiener Neudorf: Pkw im Gleis

Einsatzbericht der FF Wiener Neudorf (mit Fotos):
http://www.ff-wr-neudorf.at/home/einsaetze/einsatzdetails-start/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=7672&cHash=8105b0d62cf7ab1cd70488c1b9783b4e

Aus der Presseaussendung der Landespolizeidirektion NÖ zu diesem Unfall:
Ein mit ihr (der 31-jährigen Lenkerin, Anm.) durchgeführter Alkomattest ergab einen Wert von rund 2,4 Promille. Der Führerschein konnte ihr nicht vorläufig abgenommen werden, da die Lenkberechtigung bereits entzogen war. Sie wird bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling zur Anzeige gebracht.

Ferry

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #155 am: 25. Januar 2019, 10:04:32 »
23. Jänner, Wiener Neudorf: Pkw im Gleis

Einsatzbericht der FF Wiener Neudorf (mit Fotos):
http://www.ff-wr-neudorf.at/home/einsaetze/einsatzdetails-start/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=7672&cHash=8105b0d62cf7ab1cd70488c1b9783b4e

Aus der Presseaussendung der Landespolizeidirektion NÖ zu diesem Unfall:
Ein mit ihr (der 31-jährigen Lenkerin, Anm.) durchgeführter Alkomattest ergab einen Wert von rund 2,4 Promille. Der Führerschein konnte ihr nicht vorläufig abgenommen werden, da die Lenkberechtigung bereits entzogen war. Sie wird bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling zur Anzeige gebracht.

Auch schon was, eine Anzeige. So ein Verhalten gehört viel strenger bestraft. Bei uns ist Alkohol am Steuer immer noch nicht viel mehr als ein Kavaliersdelikt.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #156 am: 25. Januar 2019, 10:22:53 »
23. Jänner, Wiener Neudorf: Pkw im Gleis

Einsatzbericht der FF Wiener Neudorf (mit Fotos):
http://www.ff-wr-neudorf.at/home/einsaetze/einsatzdetails-start/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=7672&cHash=8105b0d62cf7ab1cd70488c1b9783b4e

Aus der Presseaussendung der Landespolizeidirektion NÖ zu diesem Unfall:
Ein mit ihr (der 31-jährigen Lenkerin, Anm.) durchgeführter Alkomattest ergab einen Wert von rund 2,4 Promille. Der Führerschein konnte ihr nicht vorläufig abgenommen werden, da die Lenkberechtigung bereits entzogen war. Sie wird bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling zur Anzeige gebracht.

Auch schon was, eine Anzeige. So ein Verhalten gehört viel strenger bestraft. Bei uns ist Alkohol am Steuer immer noch nicht viel mehr als ein Kavaliersdelikt.

Wenn man sich mit 2,4 ‰ noch am Lenkrad eines Autos festhalten kann, muss man schon ordentlich geeicht (sprich: schwer suchtkrank) sein.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

4463

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #157 am: 25. Januar 2019, 13:16:22 »
durchgeführter Alkomattest ergab einen Wert von rund 2,4 Promille. Der Führerschein konnte ihr nicht vorläufig abgenommen werden, da die Lenkberechtigung bereits entzogen war. Sie wird bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling zur Anzeige gebracht.
Auch schon was, eine Anzeige. So ein Verhalten gehört viel strenger bestraft. Bei uns ist Alkohol am Steuer immer noch nicht viel mehr als ein Kavaliersdelikt.
:up:
Bei einer solchen Schwere des Delikts muss es schon bei Ersttätern Konsequenzen wie die Einziehung des Fahrzeuges geben können (auch bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen). Und wenn das Fahrzeug nicht ihr gehört, dann ist es ihr Problem, das dem rechtmäßigen Besitzer zu erklären. Wenn das Auto nachweislich gestohlen ist, ist es dem eigentlichen Besitzer natürlich unentgeltlich auszufolgen.
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
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haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #158 am: 25. Januar 2019, 22:32:29 »
Bei einer solchen Schwere des Delikts muss es schon bei Ersttätern Konsequenzen wie die Einziehung des Fahrzeuges geben können (auch bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen). Und wenn das Fahrzeug nicht ihr gehört, dann ist es ihr Problem, das dem rechtmäßigen Besitzer zu erklären. Wenn das Auto nachweislich gestohlen ist, ist es dem eigentlichen Besitzer natürlich unentgeltlich auszufolgen.
Außerdem dem Fahrzeugbesitzer lebenlanger Führerscheinentzug und in Wien keine Fahrten mit der Ubahn und so weiter.

Na gehts noch?
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Katana

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #159 am: 26. Januar 2019, 07:56:59 »
23. Jänner, Wiener Neudorf: Pkw im Gleis

Einsatzbericht der FF Wiener Neudorf (mit Fotos):
http://www.ff-wr-neudorf.at/home/einsaetze/einsatzdetails-start/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=7672&cHash=8105b0d62cf7ab1cd70488c1b9783b4e

Aus der Presseaussendung der Landespolizeidirektion NÖ zu diesem Unfall:
Ein mit ihr (der 31-jährigen Lenkerin, Anm.) durchgeführter Alkomattest ergab einen Wert von rund 2,4 Promille. Der Führerschein konnte ihr nicht vorläufig abgenommen werden, da die Lenkberechtigung bereits entzogen war. Sie wird bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling zur Anzeige gebracht.

Auch schon was, eine Anzeige. So ein Verhalten gehört viel strenger bestraft. Bei uns ist Alkohol am Steuer immer noch nicht viel mehr als ein Kavaliersdelikt.

Welche Alternativen zum Anzeigen hat man denn? Würdest du ihr an Ort und Stelle das Ohr abbeißen?


Bei einer solchen Schwere des Delikts muss es schon bei Ersttätern Konsequenzen wie die Einziehung des Fahrzeuges geben können (auch bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen). Und wenn das Fahrzeug nicht ihr gehört, dann ist es ihr Problem, das dem rechtmäßigen Besitzer zu erklären. Wenn das Auto nachweislich gestohlen ist, ist es dem eigentlichen Besitzer natürlich unentgeltlich auszufolgen.

Mit einem Rechtsstaat hat dein Vorschlag aber nichts mehr zu tun. Bestraft gehört der Täter und nicht ein Unschuldiger!

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #160 am: 26. Januar 2019, 10:24:46 »
Bei einer solchen Schwere des Delikts muss es schon bei Ersttätern Konsequenzen wie die Einziehung des Fahrzeuges geben können (auch bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen). Und wenn das Fahrzeug nicht ihr gehört, dann ist es ihr Problem, das dem rechtmäßigen Besitzer zu erklären. Wenn das Auto nachweislich gestohlen ist, ist es dem eigentlichen Besitzer natürlich unentgeltlich auszufolgen.

Mit einem Rechtsstaat hat dein Vorschlag aber nichts mehr zu tun. Bestraft gehört der Täter und nicht ein Unschuldiger!

Das ist den Italienern aber zum Beispiel egal. Wenn die ein Fahrzeug nach einem Verkehrsvergehen stilllegen oder gar einziehen, dann ist ihnen der Besitzer egal.

Ein Bekannter hatte deshalb vier Wochen kein Auto.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

5er

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #161 am: 26. Januar 2019, 10:47:39 »
Das ist den Italienern aber zum Beispiel egal. Wenn die ein Fahrzeug nach einem Verkehrsvergehen stilllegen oder gar einziehen, dann ist ihnen der Besitzer egal.

Ein Bekannter hatte deshalb vier Wochen kein Auto.
Beim temporären Stilllegen weiß ich es nicht, beim Einziehen ist es ihnen aber definitiv nicht egal. Genau aus dem Grund haben viele Italiener seit es das Einziehen der Autos gibt "ihre" Autos nicht mehr selbst angemeldet sondern auf einen Freund oder Bekannten, da es nur eingezogen werden kann wenn der Lenker auch Zulassungsbesitzer ist.

4463

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #162 am: 27. Januar 2019, 19:39:31 »
Bei einer solchen Schwere des Delikts muss es schon bei Ersttätern Konsequenzen wie die Einziehung des Fahrzeuges geben können (auch bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen). Und wenn das Fahrzeug nicht ihr gehört, dann ist es ihr Problem, das dem rechtmäßigen Besitzer zu erklären. Wenn das Auto nachweislich gestohlen ist, ist es dem eigentlichen Besitzer natürlich unentgeltlich auszufolgen.
Außerdem dem Fahrzeugbesitzer lebenlanger Führerscheinentzug und in Wien keine Fahrten mit der Ubahn und so weiter.

Na gehts noch?
Warum soll man einem notorischen Raser nach wiederholten Delikten nicht den Führerschein lebenslang entziehen? In der Schweiz kannst du für Raserei (d.h. auf der Autobahn schneller als 200 km/h fahren) so bestraft werden und sogar mehrere Jahre ins Gefängnis wandern. In der Stadt musst du für derartige Konsequenzen schon mehr als doppelt so schnell fahren wie erlaubt.

Jemand, der so schnell rast, macht das garantiert nicht „irrtümlich“, sondern in vollem Bewusstsein - also warum nicht entsprechend drakonische Strafen? Diese Delikte können Menschenleben kosten, das ist nichts harmloses!

Aber gut, was rede ich - in Österreich wird man schon angeblinkt, wenn man nicht mindestens Tachonadel auf aktueller Höchstgeschwindigkeit fährt. Und dass ich in 20 Jahren Führerschein erst 3 Kontrollen hatte und noch nie in ein Planquadrat kam, finde ich eine Sauerei. Wozu dann überhaupt Verkehrsregeln, wenn diese anscheinend nur eine Empfehlung sind? Es braucht genau etwas: Null Toleranz für Übertretungen im Straßenverkehr. Je dichter dieser wird, umso wichtiger ist das.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #163 am: 27. Januar 2019, 23:07:37 »
Bei einer solchen Schwere des Delikts muss es schon bei Ersttätern Konsequenzen wie die Einziehung des Fahrzeuges geben können (auch bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen). Und wenn das Fahrzeug nicht ihr gehört, dann ist es ihr Problem, das dem rechtmäßigen Besitzer zu erklären. Wenn das Auto nachweislich gestohlen ist, ist es dem eigentlichen Besitzer natürlich unentgeltlich auszufolgen.
Außerdem dem Fahrzeugbesitzer lebenlanger Führerscheinentzug und in Wien keine Fahrten mit der Ubahn und so weiter.

Na gehts noch?
Warum soll man einem notorischen Raser nach wiederholten Delikten nicht den Führerschein lebenslang entziehen? In der Schweiz kannst du für Raserei (d.h. auf der Autobahn schneller als 200 km/h fahren) so bestraft werden und sogar mehrere Jahre ins Gefängnis wandern. In der Stadt musst du für derartige Konsequenzen schon mehr als doppelt so schnell fahren wie erlaubt.

Jemand, der so schnell rast, macht das garantiert nicht „irrtümlich“, sondern in vollem Bewusstsein - also warum nicht entsprechend drakonische Strafen? Diese Delikte können Menschenleben kosten, das ist nichts harmloses!

Aber gut, was rede ich - in Österreich wird man schon angeblinkt, wenn man nicht mindestens Tachonadel auf aktueller Höchstgeschwindigkeit fährt. Und dass ich in 20 Jahren Führerschein erst 3 Kontrollen hatte und noch nie in ein Planquadrat kam, finde ich eine Sauerei. Wozu dann überhaupt Verkehrsregeln, wenn diese anscheinend nur eine Empfehlung sind? Es braucht genau etwas: Null Toleranz für Übertretungen im Straßenverkehr. Je dichter dieser wird, umso wichtiger ist das.

Wenn du das Heutige schon letztens geschrieben hättest, wäre die Antwort von haidi vielleicht anders ausgefallen. Jedenfalls hätte ich keinen Widerspruch zum Rechtsstaat gesehen.

Kanitzgasse

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #164 am: 12. Februar 2019, 22:17:44 »
12. Februar, Möllersdorf: Pkw vs. WLB
https://m.heute.at/oesterreich/niederoesterreich/story/52627231

Edit: Einsatzbericht der Feuerwehr mit zahlreichen Fotos: http://www.bfkdo-baden.com/cms/front_content.php?idcat=18&idart=4572