Ich hätte da nur eine Frage zu den vielen Fahrzeugen: Haben alle wirklich eine aufrechte Genehmigung im öffentlichen Verkehr zu fahren? Viele Fahrzeuge hat man ja schon seit vielen Jahren nicht mehr auf öffentlichen Verkehrsflächen gesehen (wie etwa den Z oder den alten Rund um Wien Wagen).
Grundsätzlich kann die Behörde für jedes Fahrzeug eine befristete Zulassung aussprechen, Voraussetzung ist natürlich eine vorherige Aufarbeitung und ggf. Instandsetzung und eine Untersuchung durch die Messpartie. Dabei gibt es m.W. drei Stufen:
1) Das Fahrzeug darf auf öffentlichem Grund geschleppt werden;
2) Das Fahrzeug darf sich aus eigener Kraft, aber ohne Fahrgäste bewegen;
3) Das Fahrzeug darf mit Fahrgästen fahren.
Hat das Fahrzeug keine Schienenbremse, dann kommt bei 2) und 3) noch eine V
max von 25 km/h dazu.
Für den Corso wurden alle daran beteiligten Fahrzeuge vorher in Erdberg aufgearbeitet und von der Messpartie untersucht, bevor dann eine Betriebsgenehmigung vom Typ 2 ausgesprochen wurde. Die galt aber nur für diesen einen Tag; für einen neuerlichen Einsatz wäre wiederum eine Genehmigung nach vorheriger Untersuchung nötig.