Um solchen Missbrauch der Justiz zu verhindern, braucht es Sanktionen für Kläger, die bewusst nicht zu legitimen Zwecken klagen.
Ja, aber wer entscheidet, was legitim und nicht legitim ist?
Der, der auch darüber entscheidet, ob die Klage Erfolg hat oder nicht: Das Gericht.
Für ein 15-Minuten-Intervall bräuchte man den Ausbau nicht, der ließe sich auch jetzt schon fahren.
Ja, man könnte theoretisch einen solchen Fahrplan bauen, der aber bei der ersten Verspätung in sich zusammenfällt und auch keine zusätzlichen Züge zulässt - also praktisch nicht fahrbar, wenn man eine höhere Betriebsqualität als die DB im Ruhrgebiet haben will.
Das Problem: Wer soll den diesen 15 min Takt füllen? Ab Meidling leert sich die S80, das Fahrgastaufkommen rechtfertigt diese Taktverdichtung nicht wirklich. Mit den neuen Stationen ist die Geschichte anders, aber bis dahin erschließt sich mir die Notwendigkeit nicht.
Die S80 ist gerade wegen des 30-Minuten-Intervalls so schlecht ausgelastet. Wenn du von Meidling nach Hütteldorf willst, ist meistens U6-U4 schneller, außer die Wartezeit auf die S80 sind maximal 6-7 Minuten. Außerdem ist die S80 immer wieder einmal ersatzlos eingestellt.