Man ist mit aufgestellter Leiter von Leuchte zu Leuchte gefahren, natürlich ohne Gegensprechanlage.
Also quasi die motorisierte Version einer „gehbaren“ Leiter, wie sie Handwerker in Innenräumen aus Bequemlichkeit gerne verwenden, um nicht dauernd hinauf- und hinuntersteigen zu müssen. Dass Leitern, die so ausgeleiert sind, dass man mit ihnen „gehen“ kann, aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes selbstverständlich verboten sind, sei hier am Rande erwähnt.
Ja richtig, nur mit einer ausgeleierten Leiter kann man gut gehen.
Aufgestellt fahren war natürlich nicht zulässig aber der Umfang der Arbeitsaufträge hat ein Zusammenlegen der Drehleiter vor der Versetzfahrt gar nicht zugelassen.
Es gab aber auch Ausnahmen bei gewissen Strecken, z.B. bei einer Revision oder Störungssuche in der Hütteldorfer Strasse. Über der Fahrleitung verläuft die Strassenbeleuchtung, zwischen den beiden Fahrdrähten verläuft im zick-zack der VB-Speisedraht, und da muss man dann mit der Drehleiter gezielt durchstechen um die Leuchte zu treffen. Als Draufgabe kommt aus beiden Richtungen im dichten Interval der 49er und bimmelt dich bösartig an, während man versucht mit der Stahlleiter nicht an den Fahrdraht zu geraten. Das ist selbst mit Hubsteigern nicht einfach, haarig war auch die Einfahrt in den Bahnhof Breitensee mit den zusätzlichen Weichendrähten.