Autor Thema: [CH] Limmattalbahn kann gebaut werden  (Gelesen 1340 mal)

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leofink

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[CH] Limmattalbahn kann gebaut werden
« am: 22. November 2015, 20:34:22 »
Im Kanton Zürich fand heute die Volksabstimmung statt über den Bau der Limmattalbahn.
Gegen den Beschluss des Kantonsrates wurde das Referendum ergriffen. Daher kam die Vorlage vors Volk.

Der Kantonsrat,
nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 9. Juli 2014,
beschliesst:
I. Für den Bau der ersten Etappe der Limmattalbahn zwischen
Zürich Altstetten und Schlieren Geissweid mit Kosten von Fr. 195 000 000
wird der Limmattalbahn AG ein Staatsbeitrag von höchstens
Fr. 128 300 000 (einschliesslich nicht rückforderbarer MWSt) zulasten
der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5920, Fonds für die
Förderung des öffentlichen Verkehrs, zugesichert.
II. Für den Bau der zweiten Etappe der Limmattalbahn zwischen
Schlieren Geissweid und Killwangen-Spreitenbach mit Kosten von
Fr. 560 000 000 wird der Limmattalbahn AG ein Staatsbeitrag von
höchstens Fr. 382 000 000 (einschliesslich nicht rückforderbarer MWSt)
zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5920, Fonds
für die Förderung des öffentlichen Verkehrs, zugesichert.
III. Für Anpassungen am Strassennetz im Zusammenhang mit der
Limmattalbahn entlang des Neubautrassees sowie auf der nördlich
gelegenen Verkehrsachse mit Bernstrasse und Ueberlandstrasse wird
ein Rahmenkredit für Investitionen und Beiträge von höchstens
Fr. 136 300 000 (einschliesslich nicht rückforderbarer MWSt) zulasten
der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt,
zugesichert.
IV. Die Staatsbeiträge gemäss Dispositiv I und II werden entsprechend
eines gemeinsam mit dem Bund zu definierenden Indexes
an die Teuerung angepasst. Preisbasis der Kreditvorlage ist der 1. April
2013.
V. Der Rahmenkredit gemäss Dispositiv III wird nach Massgabe
des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der
Teuerung angepasst:
Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2013).
VI. Dispositiv I–III dieses Beschlusses unterstehen dem fakultativen
Referendum.
VII. Veröffentlichung im Amtsblatt.
VIII. Mitteilung an den Regierungsrat.


http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/wegweisende-abstimmung-fuer-das-limmattal/story/24247273
Die Volksabstimmung in Zürich hat heute einen Ja Anteil von fast 65 Prozent ergeben.
http://www.aargauerzeitung.ch/dossiers/limmattalbahn

Hier noch die Abstimmungszeitung:
https://www.zh.ch/internet/de/aktuell/wahlen_abstimmungen/_jcr_content/contentPar/downloadlist/downloaditems/36_1441262647511.spooler.download.1441611407812.pdf/KantVolksAbst_November_2015.pdf

Gruss Leo