Den Ulf zeigst du mir, welcher heutzutage noch 70kmh schafft. Mit ach und krach, gehts auf 61-62kmh.
Klar, da die Bauartgeschwindigkeit 60 km/h ist und die Elektronik bei 61

abriegelt. Bei mehr als 70 km/h (bergab) sollte sogar eine Zwangsbremsung erfolgen.
Die Haftreibung, ist sogar auf Beton/Aspalt höher als auf Schienen, auch funktioniert die "Schienenbremse", alledings nur als zusätzlicher Reibkörper am Boden mit vermutlich(?) sehr geringem Anpressdruck.
Das mit dem zeigen wird allerdings schlecht, da die Wahrscheinlichkeit zu entgleisen nicht so extrem hoch ist und vorallem, dass du da direkt daneben stehst. 
Da es sich um eine MAGNET-Schienenbremse handelt, die von einer Feder oben gehalten wird, tut sich auf Asphalt genau gar nichts. Außer du erfindest schnell magnetischen Asphalt...
Apropos Darec: Der Zug war zum Entgleisungszeitpunkt mit 55 km/h unterwegs, der Fahrer hatte 0,0 ‰ und gibt ein Bremsversagen zu Protokoll (Quelle: BSn).
Nun, da sowohl die Federspeicherbremsen, als auch die Schienenbremsen, unabhängig vom ZSG funktionieren, hat der Fahrer trotzdem zumindest einen groben Fehler gemacht. Außerdem stand der Fahrthebel auf der Notbremsraste. Andererseits: Warum wäre sonst der Notschlagknopf gedrückt gewesen, wenn nicht aus letzter Verzweiflung?
Wenn sich heraus stellen sollte, dass auch die beiden unabhängigen Bremssysteme vom ZSG "overruled" werden können, hat Siemens ab sofort den Arsch offen bis zum Hals... 776 - 801 können sie sich dann bis auf weiteres abschminken.
Der Zug wurde nicht polizeilich beschlagnahmt.
... da es nur Leichtverletzte gab. Eine staatsanwaltiche Untersuchung, und damit die Beschlagnahme des Unfallfahrzeugs, ist nur bei Schwerverletzten vorgeschrieben.