Das Aktivieren der Klimaanlage im Fahrgastraum von 707 ist wegen akuter Brandgefahr untersagt!
Wenn das stimmt, dass eine einfache Nichtbeachtung einer Anweisung zu einer akuten Brandgefahr führt, ist das ausnahmsweise auch für mich nur mit
zu kommentieren. Es muss doch eine Möglichkeit geben, die Gefahr durch eine technische Maßnahme zu bannen. Zum Beispiel durch Abklemmen einer Leitung oder Auslegen eines Automaten. Oder war der eine kompetente Elektriker im Urlaub?
Ich vermute aber, dass man eine sichere Maßnahme gesetzt hat und das Einschalten nur wegen der zu erwartenden Fehlermeldung "untersagt" hat.