Das war damals Behördenauflage, die Fenster bei Neuwagen mußten so konstruiert sein, daß man nichts hinausstrecken konnte.
Wenn es wirklich eine Behördenauflage war, wieso durften dann c6-Beiwagen mit Halbfenstern auf den Plattformen noch bis ins Jahr 1990 neu ausgeliefert werden?
Egal aus welchem Grund die Klappfenster verbaut wurden (Auflage oder vorauseilender Gehorsam) vermutlich deshalb, weil diese Fenster an den schon deutlich verjüngten Wagenenden waren und man da offenbar weniger Gefahr sah, dass Körperteile an Hindernissen und Gegenzügen beschädigt werden.
Das war damals Behördenauflage, die Fenster bei Neuwagen mußten so konstruiert sein, daß man nichts hinausstrecken konnte.
Und wo steht das? 
Wie läuft das Genehmigungsverfahren für Schienenfahrzeuge formal ab? Zuständig ist ja meines Wissens das Verkehrsministerium. Ich nehme stark an die können dem Antragsteller Auflagen erteilen. Die Frage ist, in welcher Form die erteilt werden müssen, um nicht sofort anfechtbar zu sein. Andererseits sitzt in der österreichischen Realverfassung das Ministerium am längeren Ast und man wird dezenten Aufforderungen (notfalls auch in mündlicher Form) wohl nachkommen. Oder auch einige Zeit nicht, dann stehen die Wagen länger herum - Stichwort Außenspiegel.