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Wenn man sich das Bild anschaut:
Der Straßenbahnfahrer müsste bei Grün in die Kreuzung einfahren, den Gegenverkehr abwarten und darf sie dann bei Gelb verlassen.
Nur kann der Fahrer nicht in die Kreuzung einfahren (die Haltelinie überfahren), weil er da schon in der Rechtsabbiegespur des Gegenverkehrs stünde und es kaum wahrscheinlich ist, dass da überhaupt kein Gegenverkehr herrscht. Also wird der Fahrer im optimalen Fall bei Gelb, beim üblichen Verhalten der Autofahrer (auch bei Gelb in die Kreuzung einfahren) erst bei Rot in die Kreuzung einfahren können. Sein Glück ist, dass nur Kraftfahrzeuglenker unter die Vormerkdelikte fallen.