Das kleine Cafe auf Bild eins kann ich nur sehr empfehlen! Erstklassig!
Das ist doch das, das bei den Desperate Housewives Vorstadtweibern vorkam. Gehen da in Wirklichkeit auch die Politiker ein und aus? 
Und mMn es ist das gute Recht, als beteiligte Person bei Strassenumbauten Bedenken zu äußern.
Die WL sind aber nicht "beteiligt". Sie befahren die Straßen mit Bussen gemäß StVO und Kraftfahrliniengesetz. Wenn die Straße nach dem Umbau den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht, haben die WL als Konzessionsnehmer der Strecke dort zu fahren. Wenn sie sich weigern, ist ihnen die Konzession zu entziehen und an wen anderen zu vergeben. So einfach ist das. 
Und durch den Umbau der Habsburgergasse in eine Begegnungszone wird diese ja nicht schmäler - im Gegenteil ist das Risiko, dass Fußgänger beim Ausweichen vor dem Bus stolpern dort geringer. 
Wenn die WL als Betreiber eine konzessionierten Linien nicht als "beteiligt" gelten, dann frage ich mich, wieso die WL dann bei so vielen Orstverhandlungen eingeladen werden und auch das Recht haben, Bescheide wo sie nicht bei den Verhandlungen dabei waren,nachträglich zu beeinspruchen und ggf. die Arbeiten auch notfalls polizeilich einstellen zu lassen. Ich habe nicht nur einmal eben deshalb Bauarbeiten einstellen lassen. Einmal, weil der Antragsteller uneinsichtig war, dass Ganze sogar mit Polizei.
Und der große Unterschied ist aber, jetzt MÜSSEN die Fußgänger auf dem Gehsteig gehen. Und nur zur Info. Die Streckenführung von der Linie 1A wurde vor einigen Jahren auf polizeilicher Anordnung vom Graben entfernt, da es für die Polizei zu gefährlich war, dass dort Busse fahren. Ich war damals im Dienst, wo der Betrieb der Buslinie 1A auf polizeilicher Anordnung sogar für mehrere Tage eingestellt war.
Und nur weil die WL ihre Bedenken bei der Verhandlung anmelden, heißt es ja noch lange nicht, dass sie dagegen sind. Ich kenne nämlich jemanden aus der Verkehrskommission vom 1. Bezirk und der hat mir versichert, dass es eine Grundvoraussetzung für die Umgestaltung der Herrengasse war, dass die WL dafür ihre Zustimmung geben.
Euer Vorschlag, im Falle des Falles den WL die Konzession zu entziehen wird nicht so einfach sein, da die WL von der Stadt ja den Auftrag haben, die Konzessionen zu vergeben. Wie das rechtlich dann überhaupt machbar ist, weis ich nicht. Wäre aber sicher lustig, wenn sich die WL selbst anzeigen müssten, wegen nicht einhalten der Beförderungspflicht.