Autor Thema: 19.4.2016: Ausfall aller Aufzüge  (Gelesen 11549 mal)

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13er

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Re: 19.4.2016: Ausfall aller Aufzüge
« Antwort #30 am: 20. April 2016, 13:48:09 »
Hängt wahrscheinlich davon ab, ob die Anlage komplett defekt war oder sich einfach bei der Firma niemand gemeldet hat? Ich gehe aber auch von ersterem aus, da haftet wohl der Hausbesitzer.
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Ferry

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Re: 19.4.2016: Ausfall aller Aufzüge
« Antwort #31 am: 20. April 2016, 13:51:00 »
Und es ist die Vorschrift, dass bei defekter Notrufeinrichtung die Aufzüge auf unbesetzten Stationen ausser Betrieb genommen werden müssen.
Und genau darüber müsste man einmal diskutieren. Wie oft wird die Notrufeinrichtung in einem Aufzug tatsächlich benutzt im Vergleich zu den Fahrten, die damit durchgeführt werden?
Nein, das ist schon in Ordnung so. Sicherheitseinrichtungen müssen funktionieren. Stell dir vor, es passiert genau in dem Lift was...

Frag mal jemanden im Rollstuhl oder eine Mutter mit Kinderwagen, wie die darüber denken! Ich war zweimal - berufsbedingt ( ;) ) - einige Zeit mit Kinderwagen unterwegs und erinnere mich noch, wie ich das Ding in der Station Längenfeldgasse, wo beide (!) Aufzüge defekt waren, zuerst hinauf- und dann wieder hinuntergeschliffen habe! Und ich bin ein ausgewachsener Mann - ein Mädel hätte da wohl keine Chance.

Mir wär's in der Situation vollkommen egal gewesen, ob die Notrufeinrichtung funktioniert hätte - Hauptsache, der Lift wäre gefahren! Und wenn wirklich etwas passieren sollte: "122" am Handy eintippen, wird ja wohl noch jeder zusammenbringen.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

coolharry

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Re: 19.4.2016: Ausfall aller Aufzüge
« Antwort #32 am: 20. April 2016, 13:55:56 »
Hängt wahrscheinlich davon ab, ob die Anlage komplett defekt war oder sich einfach bei der Firma niemand gemeldet hat? Ich gehe aber auch von ersterem aus, da haftet wohl der Hausbesitzer.

Es haftet immer der Hausbesitzer. Dieser kann sich dann an seine Vertragspartner wenden und den Ersatz weiterreichen bzw. weiterklagen.
Es darf halt keine Gefahr von deinem Eigentum ausgehen, egal wer daran Schuld ist.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

13er

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Re: 19.4.2016: Ausfall aller Aufzüge
« Antwort #33 am: 20. April 2016, 13:59:00 »
Natürlich ist es unangenehm - das haben Ausfälle so an sich. Aber mit kaputten Sicherheitseinrichtungen hat so was einfach nicht in Betrieb zu gehen. Das läuft vielleicht in Ägypten so, aber nicht in Europa (vielleicht abgesehen vom Süden).
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Geamatic

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Re: 19.4.2016: Ausfall aller Aufzüge
« Antwort #34 am: 20. April 2016, 14:28:24 »
Was soll dann als nächstes kommen - bei defekten Lichtschranken und Türfühlerkanten weiterhin mit Fahrgästen fahren? Die Leute sehen doch eh, wenn die Tür zu geht. Ich bin da ganz der Meinung vom 13er. Wenn Sicherheitseinrichtung defekt sind muss ein an sonst funktionierendes technisches Gerät still gelegt werden.

Klingelfee

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Re: 19.4.2016: Ausfall aller Aufzüge
« Antwort #35 am: 20. April 2016, 14:34:35 »
Was soll dann als nächstes kommen - bei defekten Lichtschranken und Türfühlerkanten weiterhin mit Fahrgästen fahren? Die Leute sehen doch eh, wenn die Tür zu geht. Ich bin da ganz der Meinung vom 13er. Wenn Sicherheitseinrichtung defekt sind muss ein an sonst funktionierendes technisches Gerät still gelegt werden.

Dann schau bitte in die Dienstvorschriften. Bei defekten Lichtschranken oder Fühlerkanten ist die Türe zu versperren und ein Tauschzug anzufordern.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Ferry

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Re: 19.4.2016: Ausfall aller Aufzüge
« Antwort #36 am: 20. April 2016, 14:41:17 »
Was soll dann als nächstes kommen - bei defekten Lichtschranken und Türfühlerkanten weiterhin mit Fahrgästen fahren? Die Leute sehen doch eh, wenn die Tür zu geht. Ich bin da ganz der Meinung vom 13er. Wenn Sicherheitseinrichtung defekt sind muss ein an sonst funktionierendes technisches Gerät still gelegt werden.

Ich glaube, man muss unterscheiden zwischen Sicherheitseinrichtungen, die einen sicheren Betrieb gewährleisten bzw. ohne die ein Solcher nicht gewährleistet werden könnte - da bin ich vollkommen bei euch - und zwischen Sicherheitseinrichtungen, die ein Herbeirufen von Hilfe ermöglichen. Einen Aufzug außer Betrieb zu setzen, nur weil die Einrichtung zum Hilferufen nicht funktioniert, ist im Handyzeitalter nicht mehr gerechtfertigt. Der entsprechende Paragraph des Aufzuggesetzes stammt sicher aus der Zeit, als es noch keine Handys gab und da hatte er auch durchaus seine Berechtigung. In der heutigen Zeit aber, in der Barrierefreiheit so groß angepriesen wird (sogar gesetzlich verankert ist) ist er kontraproduktiv.

Jemand, der - warum auch immer - nicht in der Lage ist, Stiegen zu steigen, wird gerne mit einem Aufzug fahren, bei dem die Einrichtung zum Hilfeholen nicht funktioniert (er wird i.d.R. nicht einmal merken, dass sie nicht funktioniert). Das wird für ihn in jedem Fall eine bessere Alternative sein als vor verschlossener Türe zu stehen (bzw. zu sitzen).
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Klingelfee

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Re: 19.4.2016: Ausfall aller Aufzüge
« Antwort #37 am: 20. April 2016, 14:51:54 »
Was soll dann als nächstes kommen - bei defekten Lichtschranken und Türfühlerkanten weiterhin mit Fahrgästen fahren? Die Leute sehen doch eh, wenn die Tür zu geht. Ich bin da ganz der Meinung vom 13er. Wenn Sicherheitseinrichtung defekt sind muss ein an sonst funktionierendes technisches Gerät still gelegt werden.

Ich glaube, man muss unterscheiden zwischen Sicherheitseinrichtungen, die einen sicheren Betrieb gewährleisten bzw. ohne die ein Solcher nicht gewährleistet werden könnte - da bin ich vollkommen bei euch - und zwischen Sicherheitseinrichtungen, die ein Herbeirufen von Hilfe ermöglichen. Einen Aufzug außer Betrieb zu setzen, nur weil die Einrichtung zum Hilferufen nicht funktioniert, ist im Handyzeitalter nicht mehr gerechtfertigt. Der entsprechende Paragraph des Aufzuggesetzes stammt sicher aus der Zeit, als es noch keine Handys gab und da hatte er auch durchaus seine Berechtigung. In der heutigen Zeit aber, in der Barrierefreiheit so groß angepriesen wird (sogar gesetzlich verankert ist) ist er kontraproduktiv.

Jemand, der - warum auch immer - nicht in der Lage ist, Stiegen zu steigen, wird gerne mit einem Aufzug fahren, bei dem die Einrichtung zum Hilfeholen nicht funktioniert (er wird i.d.R. nicht einmal merken, dass sie nicht funktioniert). Das wird für ihn in jedem Fall eine bessere Alternative sein als vor verschlossener Türe zu stehen (bzw. zu sitzen).

Deine Überlegung ist sicher nicht falsch, das würde aber voraussetzten, das alle ein Handy haben. und ein Großteil der Personen, die auf den Aufzug angewiesen sind, wollen kein Handy. ich kenne genug ältere Personen, die KEIN Handy haben. Ebenso hast du einige Aufzüge, wo du nicht immer einen Empfang hast. Daher finde ich es nicht schlecht, dass ein unabhängiges System erforderlich ist, dass man einen Aufzug betreiben darf. Noch dazu bist mit dem Aufzugnotruf  gleich sicher geortet und ich weiß nicht wie viele Aufzüge bei den WL jetzt schon mit Viedeoüberwachung ausgestattet sind, aber so kann bei einem Notruf der Überwachungsmitarbeiter gleich auch schauen, was der Person wirklich fehlt. Denn oft kommt es auch vor, dass Personen gerade noch den Notknopf drücken können, bevor ihr Kreislauf zusammenbricht, was machen diese Personen dann? Ein Handy können sie nicht bedienen. Und wie viele personen gibt es, die nicht wissen, wen sie im Gefahrenfall anrufen sollen, weil sie auch  die Nummer nicht wissen?
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

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Re: 19.4.2016: Ausfall aller Aufzüge
« Antwort #38 am: 20. April 2016, 15:58:46 »
Ferry: Ich habe meine Kinder allein genug oft im Kinderwagen über Stiegen getragen - ich ab allerdings immer einen Buggy benutzt. Solange die Kinder nicht in diesem sitzen konnten, hatte ich sie im Snuggly vor der Brust.
Jedenfalls war es kein Problem für mich, Snuggly mit kleinerem Kind über die Stiegen zu tragen.

Eines ist sicher, ein Aufzug, in dem die Notrufeinrichtung nicht funktioniert, darf nicht einfach benutzbar sein. Für mich ginge es, wenn er  unter direkter und ständiger Kontrolle ist, wäre aber auch gegen das Wr. Aufzuggesetz.
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hema

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Re: 19.4.2016: Ausfall aller Aufzüge
« Antwort #39 am: 20. April 2016, 16:01:11 »
Natürlich ist es unangenehm - das haben Ausfälle so an sich. Aber mit kaputten Sicherheitseinrichtungen hat so was einfach nicht in Betrieb zu gehen.
Woher willst du wissen, ob in dem Aufzug mit dem du gerade fährst der Notruf funktioniert oder nicht?  ???
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

60er

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Re: 19.4.2016: Ausfall aller Aufzüge
« Antwort #40 am: 20. April 2016, 17:29:39 »
Woher willst du wissen, ob in dem Aufzug mit dem du gerade fährst der Notruf funktioniert oder nicht?  ???
Man kann als Benutzer hoffentlich davon ausgehen, dass die Mehrzahl der Aufzugbetreiber das Gesetz beachten und die Anlage nicht illegal mit fehlerhaften Sicherheitseinrichtungen betreiben.

h 3004

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Re: 19.4.2016: Ausfall aller Aufzüge
« Antwort #41 am: 20. April 2016, 20:34:11 »
Zumindest in Wien kann man als Hausbesitzer gem. Aufzugsgesetz (§ 10 ff, insbes. § 15) ein Betreuungsunternehmen mit der regelmäßigen Betriebskontrolle (Fernnotrufsystem - Notrufsystem über Telecom-Anschluß und Fernübertragungssystem sicherheitsrelevanter Abfragen; Fehler sind innerhalb von 60min vom System der Zentrale zu melden) beauftragen, die einen 24-Stunden-Dienst anbieten.
Werden jedoch, wie vielfach üblich und auch gesetzlich möglich, "Aufzugswärter" bestellt, so menschelt es, da diese nicht dauernd "am Platz" anwesend sind und somit eine Notbefreiung  nicht immer möglich ist, da der Notruf ins Leere geht. 
 

W_E_St

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Re: 19.4.2016: Ausfall aller Aufzüge
« Antwort #42 am: 21. April 2016, 21:24:41 »
Was soll dann als nächstes kommen - bei defekten Lichtschranken und Türfühlerkanten weiterhin mit Fahrgästen fahren? Die Leute sehen doch eh, wenn die Tür zu geht. Ich bin da ganz der Meinung vom 13er. Wenn Sicherheitseinrichtung defekt sind muss ein an sonst funktionierendes technisches Gerät still gelegt werden.

Dann schau bitte in die Dienstvorschriften. Bei defekten Lichtschranken oder Fühlerkanten ist die Türe zu versperren und ein Tauschzug anzufordern.

Du verstehst ihn falsch. Er weiß das eh!
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")