In Asien bedeuted das Parkverbot, rot/weiss Halte und Parkverbot. Vielleicht gabs das früher bei uns auch bevor der Schilderwahn anfing
.
Bei uns bedeutet das nach der aktuell gültigen StVO ebenso Parkverbot.
§ 24. Halte- und Parkverbote.
(3) Das Parken ist außer in den im Abs. 1 angeführten Fällen noch verboten:
a) im Bereich der Vorschriftszeichen,Parken verboten‘ und;Wechselseitiges Parkverbot‘ nach Maßgabe der Bestimmungen des § 52 Z 13a und 13c, auf Straßenstellen, die mit einer Zickzacklinie gekennzeichnet sind, sowie entlang von unterbrochenen, am Fahrbahnrand angebrachten gelben Linien gemäß § 55 Abs. 8,
Das soll schon einigen Autofahrern in der umgestalteten Mariahilfer Straße nicht bewusst gewesen sein.
Was es damals bedeutet hat, habe auch ich nicht herausgefunden, aber eine interessante Passage in der StVO 1960 lautet:
§76 .... das Betreten der Fahrbahn ist überhaupt verboten, wenn auf dem Gehsteigrand eine ununterbrochene gelbe Längsmarkierung (Sperrlinie) angebracht ist.