Naja, der § 28 der StVO wird von vielen Verkehrsteilnehmern ignoriert ...
nord22
Wobei ich nicht weis, ob bei diesem Unfall dieser Paragraph zur Anwendung kommt. Ich würde eher sagen irgendwer der beiden ist nicht auf Sicht gefahren.
Wie soll die BIM/der Fahrer auf dem Gleis auf Sicht fahren, wenn wer abbiegend plötzlich von der Gegenfahrbahn entgegen kommt?
Da du ja auch Fahrer/In bist, wie fährst du in der Geraden einer Rechtskurve zu? Schrittgeschwindigkeit oder schickst du jemend zur Absicherung der Fahrt vor?
Also deine Ansichten verstehen ich nicht.
Ich habe ja auch nicht behauptet, dass der Straßenbahnfahrer Schuld ist und NICHT auf Sicht gefahren ist. Ich habe nur die Unfallursache Nummer 1 aufgezeigt. Denn in der Kurve müsste man auf Grund der Enge auf halbe Sicht fahren. Und wer sagt denn, dass der Straßenbahnfahrer nicht schon gestanden ist, wie es zum Zusammenstoß gekommen ist. Denn genau so einen Unfall hatte ich auch einmal. und ich bin schon gestanden, wie mich damals dann der LKW gestreift hatte.
Nur die Straßenbahn fährt mit der Ausnahme der USTRAB im ganzen Stadtgebiet auf Sicht und das Fahrpersonal hat seine Geschwindigkeit so zu wählen, dass der Anhalteweg im Normalfall nicht länger ist, als die Strecke einsehen kann.
Fakt ist auf alle Fälle, dass einer der beiden Fahrer nicht geschaut hat, dass ihm jemand entgegen kommt. Denn nur weil man eine Straßenbahn ist, darf man auch nicht einfach in die Kreuzung einfahren. Und wenn man sieht, dass mir in der Kurve ein großes Fahrzeug entgegenkommt, dann ist es besser man bleibt besser stehen.
IOch glaube jedoch, dass der Buslenker nicht durch telefonieren oder ähnliches abgelenkt war, sondern dass er spät dran war und die Ampelphase umbedingt erwischen wollte. Und wenn der Oldtimer womöglich unmittelbar hinter einem Tourenzug war, hat sich der Autobuslenker darauf verlassen, dass hinter diesem nicht noch eine 2. Straßenbahn nachkommt.
Aber all das sind nur Vermutungen, weil ich war, so wie höchstwahrscheinlich auch du, nicht dabei war und auch weder die Aussagen des Buslenkers, noch des Straßenbahnfahrers kenne.