Wisst ihr, wie lange bzw. von wann bis wann die Regelung galt, dass man bis zu einer Körpergröße bis 1,5 Meter mit einem Kinderfahrschein fahren durfte und wie das genau gehandhabt wurde? Also galt das nur für "augenscheinliche" Kinder (nehme ich an) und nicht für alle mit einer Körpergröße bis 1,5 Meter?
Und in welchen Fahrzeugen/Fahrzeugtypen waren noch diese "Höhenmarken" angebracht?
Vielen Dank.