Ist das ein Effekt der trotz Einhaltung des Lichtraumprofils ( gemeint ist das Profil laut Zeichnung) auftritt?
Ja, dürfte aber nicht sein.
Es muß in jeder Betriebslage und jedem Zeitpunkt - egal ob in Fahrt oder Stillstand - gewährleist sein, daß kein Fahrzeugteil über das Lichtraumprofil hinausragt. Da der Wagenkasten durch seine Breite knapp an der derzeit gültigen Lichtraumprofilgrenze liegt, kommt die Kastenstruktur unter gewissen Fahrparometern dieser Lichtraumprofilgrenze sehr nahe, berührt sie bzw. überschreitet sie geringfügig im cm-bereich. Man würde dann in den Sicherheitsbereich hineinragen, der aber unbedingt frei sein/bleiben muß.
Offensichtlich hat man die Lichtraumprofilgrenzdaten nur in der Geraden oder am Computer überprüft und auch auf die sich in Natura doch anderens zeigenden Kastenbewegungen, die ein Multigelenkfahrzeug in Fahrt an den Tag legt, nicht gedacht bzw. beachtet. Noch ist nichts verloren, man hätte sich allerdings - unabhängig von Computerprogrammen - in anderen Städten in Natura vorinformieren können. Wenn das geschehen ist, dann hat man etwas gewaltig verbockt.
Und wie @ T1 in einem anderen Thread (Neue Garnituren für die WLB, Antwort 128) richtig schrieb:
Der Besteller bekommt das, was er bestellt. Wenn der im Netz seine Gleise nicht nach seinen eigenen Vorgaben baut (aus denen dann die Hüllkurven hervorgehen), wird selbst das beste Straßenbahnfahrzeug der Welt Umbauten benötigen.
Und dass das Fahrverhalten eines Multigelenkfahrzeugs ganz anders ist, war auch von Anfang an klar. Wie gesagt: Der Besteller bekommt das, was er bestellt…