Wiener Städtische, Ihre Sorgen möchten wir haben
So ganz kann ich deine Aussage nicht nachvollziehen weil:
Was gilt bei einem Schienenfahrzeug als Datum für eine HU? Die Herstellung, die Auslieferung oder die Abnahme, sofern sie nicht vorher schon die 500.000km überschreiten?
Wenn ersters, ist es sehr wohlintressant, da dann das Buget ein Jahr früher schon mit einberechnet werden muß und gleichzeitig der Zug "ein" jahr früher aus dem Wartungsvertrag fällt und somit auch "ein" Jahr früher abgeschrieben ist.
Edit: Und sogar "ein" Jahr früher die Garantie ausläuft.