Es geht ja nicht darum, wie viele Bremsen ein Fahrzeug hat, sondern wer sie ggf. bedient.
Geht es tatsächlich darum wer sie bedient? In der bisherigen Diskussion war doch eher die Rede davon, dass sich die Solenoidhaltebremse beim E1 bei Ausfall der Batteriespannung löst und der Wagen entrollen kann wenn die Handbremse nicht angezogen wurde. Zumindest hat nord22 das so als Begründung geschrieben. Ich habe da immer gedacht, dass es dabei um den Fall geht, dass der Wagen im Gefällte steht, der Fahrer steigt, aus welchem Grund auch immer (Weichenstellen zB), aus zieht aber die Handbremse nicht an, wenn genau in dem Moment die Batteriespannung ausfällt, lässt die Solenoidbremse aus und der Wagen kann entrollen. Daher bringt doch der zweite Mann nur etwas, wenn es eine Anweisung gibt, dass immer einer der beiden am Wagen sein muss.
Nein, darum geht es nicht. Man kann nicht etwas verbieten, nur weil bei gröblicher Missachtung vonVorschriften etwas passieren kann. Sonst müsste man beispielsweise das Autofahren mit der Begründung verbieten, es könne zu gefährlichen Situationen kommen, wenn Verkehrsteilnehmer Verkehrsregeln missachten.
Wenn der Zug vor dem Verlassen des Fahrerplatzes vorschriftsgemäß gesichert wird, kann er nicht entrollen. Da gibt es zwischen Holzkastenzweiachsern, E
1 und ULFen überhaupt kein Unterschied.
Worum es
ursächlich geht, wird ohnehin nicht festzustellen sein, da es keine wie auch immer geartete behördliche Verfügung in diese Richtung gibt. Da muss man schon denjenigen fragen, der das Gerücht in die Welt gesetzt hat. Vielleicht kann sich ja nord22 ein wenig umhören, der dürfte der Quelle näher sein.