quote author=hema link=topic=7502.msg256897#msg256897 date=1487092297]
Ja. Da steht aber nicht "links", sondern nur "auf der Rückseite des Zeichens (30km/h-Zone) für die Gegenrichtung".
Du darfst die Ende-Tafel an der Rückseite einer Anfang-Tafel anbringen. Punkt. Warum soll da noch "links" stehen? Wo die Anfang-Tafel (für die Gegenrichtung) stehen muss, ist ja eh definiert. Ist verstehend lesen so schwer, dass man immer irgend was hineininterpretieren muss?

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Das Anfang-Zeichen hat rechts zu stehen, und das tut es auch immer. Wenn auf der Rückseite nun das Ende-Zeichen (legal) angebracht ist, steht es links aus der Sicht des ankommenden Verkehrs.
Bei Einbahnen fehlt allerdings das Anfang-Zeichen, da ja niemand reinfahren darf. Und damit "bleibt" das Ende-Zeichen alleine am Mast (oder mit Einfahrt-Verboten). Und das ist illegal, sagt das Urteil.
Und für die von der Floridsdorfer Brücke kommenden Straßenbahn fehlt auch der 30er vor dem Franz-Jonas-Platz.
Und die Straßenbahn hat dort keine durch Straßenbahn-Signale vorgegebene Höchstgeschwindigkeit?
Ich schau da nochmal genauer hin, aber meine Erinnerung aus den anderen Einfahrten (Schloßhoferstraße) sagt mir, dass da nur StVO-Beschilderung da ist.
StVO-Zeichen brauchst du nur dort, wo sie (auch) für den restlichen Fahrzeugverkehr Vorgaben machen sollen, also nicht dort, wo Autos gar nicht oder nicht in diese Richtung fahren dürfen.
Dann stelle ich mir die Frage, wieso auf der Brünner-Straße, der Wagramer Straße, der Floridsdorfer Hauptstraße und an einigen anderen Stellen der 60er für die Straßenbahn auch mit StVO-Tafeln ausgedrückt ist, obwohl das eine Vorgabe ist, die den restlichen Fahrzeugverkehr eh nicht betrifft.