Autor Thema: OTS: Unfall in U-Bahn-Station Spittelau  (Gelesen 19073 mal)

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Re: OTS: Unfall in U-Bahn-Station Spittelau
« Antwort #45 am: 08. März 2011, 14:22:06 »
Sein Vater beschwert sich, das die Rolltreppen nicht besser abgesichert sind.
Abgesehen davon, daß das nicht gehen kann (wie soll man den ein Herunterfallen vom Handlauf auf die Rolltreppe verhindern?), ist eine Anzeige des Vaters wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht in diesem Fall wohl möglich, wenn er dabei war. Auch mit dem Schadenersatz dürfte es kraft Mitverschulden schwer werden, zumindest wird dann wohl eine ordentliche Mäßigung zustandekommen.

coolharry

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Re: OTS: Unfall in U-Bahn-Station Spittelau
« Antwort #46 am: 08. März 2011, 14:24:18 »
So steht es auch in der Heute Zeitung mit Bild. Er dürfte auf die Metallstufen geflogen sein. Sein Vater beschwert sich, das die Rolltreppen nicht besser abgesichert sind.

Auf den Rolltreppen steht dann:"Fahrsteig Nicht benutzen. LEBENSGEFAHR. Zuwider Handeln wird mit Erschiessen geahndet."  :D
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.