Sein Vater beschwert sich, das die Rolltreppen nicht besser abgesichert sind.
Abgesehen davon, daß das nicht gehen kann (wie soll man den ein Herunterfallen vom Handlauf auf die Rolltreppe verhindern?), ist eine Anzeige des Vaters wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht in diesem Fall wohl möglich, wenn er dabei war. Auch mit dem Schadenersatz dürfte es kraft Mitverschulden schwer werden, zumindest wird dann wohl eine ordentliche Mäßigung zustandekommen.