Übrigens gibt es in Verwaltungsverfahren kein Klagerecht. Wen sollten die Anrainer klagen? Es ist ein Verwaltungsverfahren und da gibt es bestimmte Regeln. Bei dem Geld, das sie erbetteln, kann es sich nur um Sachverständigengutachten und um Rechtsanwaltskosten (wenn sie sich im Verwaltungsverfahren vertreten lassen) handeln. Die bekommt man im Verwaltungsverfahren, auch wenn man gewinnt, nicht ersetzt. Erst bei VwGH und VfGH wird Kostenersatz für das Verfahren vor diesen zugesprochen.