Man sollte vielleicht pro Referat noch mind. einen E1 für solche Zwecke aufheben bzw. gleich zu EH umbauen. Wie beim Vorfall mit 103 zu lesen war, dürfen (?) die LH keine ULF schleppen? Oder galt das nur für B/B1?
Das gilt nur für B/B1 und wurde auch schon gemacht, wenn es wirklich nötig war.
Es wäre sicher nicht schlecht, zu überlegen, aus zwei E1 einen Zweirichtungswagen zu bauen. Technisch sollte das kein Problem sein.
Andererseits hätte man heute den hinigen ULF genauso mit einem E2 oder anderen ULF schleppen können. Die E1 stehen halt derzeit ungenutzt herum, daher nimmt man einen solchen.
Der Fahrer wurde übrigens nicht verletzt - fast schon ein Wunder, wenn man sich den Fahrerplatz anschaut.