Ich nehme einmal an, das der niedrigere Leistungswert die Dauerleistung ist und der höhere Leisungswert die Stundenleistung. Nur finde ich es halt seltsam, das bei einem Straßenbahnmotor eine Dauerleistung angegeben wird.
Was die Leistungswerte der WLB-100er angeht, so habe ich geschrieben, das es nach DAMALIGEN Bestimmungen so war, das die WLB-Tw nicht mehr als 400 kW pro Fahrzeug haben durften. Ich denke, das sich seither sicherlich so einiges geändert hat was die Bestimmungen für die Tfzf und die Tfz angeht. Darüberhinaus ist ja die WLB als Eisenbahn konzessioniert und nicht als Straßenbahn, auch wenn sie in Wien und Baden straßenbahnmäßig verkehrt. Die Tfzf der WLB werden nur betriebsintern auf die V1-WLB, V2-WLB, V3-WLB, TV1-WLB, TV3-WLB und Strassenbahnvorschriften geschult und geprüft. Eine staatliche Tfzf-Prüfung ist auf den Bahnanlagen der WLB und WiLi nicht notwendig.