Autor Thema: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)  (Gelesen 11581 mal)

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #15 am: 06. Dezember 2017, 21:19:30 »
Vermutlich sind die Bremslämpchen am Heck der E1 alle durchgebrannt und es gibt keine Ersatzlamperln mehr bzw. das Auswechseln würde zuviele Werkstattstunden verursachen.

nord22

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #16 am: 06. Dezember 2017, 21:37:19 »
Der Einsatz von E1 Solo wurde vom Verkehrsministerium mangels Konformität mit der StrabVO 1999 untersagt, da ein E1 Solo bei nicht angezogener Handbremse und Ausfall der Batteriespannung und resultierendem Ausfall der 250 Solenoidhaltebremse (in einem Gefälle) ins Rollen kommt. Im Beiwagenbetrieb verhindert das Ablaufen des Racco am BW ein Entrollen des Zuges. In den vergangenen Jahrzehnten ist es zu keinen Vorkommnissen mit entrollenden E1 Solo gekommen, weil vom Personal (und auch von Kontrolleuren) auf ein Anziehen der Handbremse geachtet wurde.

nord22

Klingelfee

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #17 am: 06. Dezember 2017, 21:39:54 »
Der Einsatz von E1 Solo wurde vom Verkehrsministerium mangels Konformität mit der StrabVO 1999 untersagt, da ein E1 Solo bei nicht angezogener Handbremse und Ausfall der Batteriespannung (in einem Gefälle) ins Rollen kommt. Im Beiwagenbetrieb verhindert das Ablaufen des Racco am BW ein Entrollen des Zuges. In den vergangenen Jahrzehnten ist zu keinen Vorkommnissen mit entrollenden E1 Solo gekommen, weil vom Personal (und auch von Kontrolleuren) auf ein Anziehen der Handbremse geachtet wurde.

nord22

Und seit wann ist dies der Fall? Denn der E1 war doch noch bis vor kurzen auf der Linie 33 Solo unterwegs.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

nord22

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #18 am: 06. Dezember 2017, 21:48:16 »
Die Nachfrist des Ministeriums endete am 30.06.2017, alle nachfolgenden E1 Solo Einsätze am 33er waren bestenfalls geduldet ...

nord22

5er

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #19 am: 06. Dezember 2017, 21:58:54 »
Und wie lässt sich der Betrieb der VRT damit in Einklang bringen? Da wurde wohl beim Umbau nichts an der Bremse geändert.

95B

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #20 am: 06. Dezember 2017, 22:26:30 »
Und wie lässt sich der Betrieb der VRT damit in Einklang bringen? Da wurde wohl beim Umbau nichts an der Bremse geändert.

Auch die Nikolo-Bim hätte demzufolge nicht fahren dürfen. Der hier beschriebene Sachverhalt kann also bestenfalls ein Grimm'sches Schauermärchen sein.
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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #21 am: 06. Dezember 2017, 22:34:40 »
Eigentlich sollten ja auch diverse Überstellfahrten davon betroffen sein ;D

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #22 am: 06. Dezember 2017, 22:35:08 »
Der Einsatz von E1 Solo wurde vom Verkehrsministerium mangels Konformität mit der StrabVO 1999 untersagt, da ein E1 Solo bei nicht angezogener Handbremse und Ausfall der Batteriespannung und resultierendem Ausfall der 250 Solenoidhaltebremse (in einem Gefälle) ins Rollen kommt. Im Beiwagenbetrieb verhindert das Ablaufen des Racco am BW ein Entrollen des Zuges. In den vergangenen Jahrzehnten ist es zu keinen Vorkommnissen mit entrollenden E1 Solo gekommen, weil vom Personal (und auch von Kontrolleuren) auf ein Anziehen der Handbremse geachtet wurde.
Ergo: Sollte ein ULF eingehen und es stehen als TZ nur Solo-E1 parat, muss man den Kurs ausfallen lassen. :fp:

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #23 am: 06. Dezember 2017, 22:41:02 »
Der Einsatz von E1 Solo wurde vom Verkehrsministerium mangels Konformität mit der StrabVO 1999 untersagt, da ein E1 Solo bei nicht angezogener Handbremse und Ausfall der Batteriespannung und resultierendem Ausfall der 250 Solenoidhaltebremse (in einem Gefälle) ins Rollen kommt. Im Beiwagenbetrieb verhindert das Ablaufen des Racco am BW ein Entrollen des Zuges. In den vergangenen Jahrzehnten ist es zu keinen Vorkommnissen mit entrollenden E1 Solo gekommen, weil vom Personal (und auch von Kontrolleuren) auf ein Anziehen der Handbremse geachtet wurde.
Ergo: Sollte ein ULF eingehen und es stehen als TZ nur Solo-E1 parat, muss man den Kurs ausfallen lassen. :fp:
Nein dann darf Klumpert raus. ;) Denn ich denke nicht dass man dann einen E1+c4 rauslässt.

Aber mein Eindruck (aufgrund VRT und Nikolo-E1) ist, dass man sich nur einen Grund einreden will wieso man keinen E1 rausschicken darf.

LG t12700

lol515

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #24 am: 06. Dezember 2017, 22:51:37 »
Der Einsatz von E1 Solo wurde vom Verkehrsministerium mangels Konformität mit der StrabVO 1999 untersagt, da ein E1 Solo bei nicht angezogener Handbremse und Ausfall der Batteriespannung und resultierendem Ausfall der 250 Solenoidhaltebremse (in einem Gefälle) ins Rollen kommt. Im Beiwagenbetrieb verhindert das Ablaufen des Racco am BW ein Entrollen des Zuges. In den vergangenen Jahrzehnten ist es zu keinen Vorkommnissen mit entrollenden E1 Solo gekommen, weil vom Personal (und auch von Kontrolleuren) auf ein Anziehen der Handbremse geachtet wurde.

nord22
Was soll denn da der StrabVO widersprechen? E1 hat zwei voneinander unabhängige Bremssysteme und eine Feststellbremse.

nord22

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #25 am: 06. Dezember 2017, 23:06:24 »
Die VRT E1 sind ein Sonderfall, da hier nicht im Einmannbetrieb gefahren wird. Bevor ich hier mit weiteren Missfallensäußerungen bombardiert werde, möchte ich darauf hinweisen, dass auch die Nachrüstung der Typen E1 und E2 mit Außenspiegel eine Angleichung an die StrabVO 1999 bedeutet hat.

nord22

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #26 am: 07. Dezember 2017, 09:15:46 »
Aber wie war das früher am 10er? Und warum jetzt auf einmal, wieder so eine Profilierungshandlung vom Leiter BS?
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

60er

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #27 am: 07. Dezember 2017, 09:28:00 »
Bevor ich hier mit weiteren Missfallensäußerungen bombardiert werde, möchte ich darauf hinweisen, dass auch die Nachrüstung der Typen E1 und E2 mit Außenspiegel eine Angleichung an die StrabVO 1999 bedeutet hat.
Nach der StrabVO 1999 müsste man dann aber eigentlich sämtliche E1 und E2 sofort abstellen, weil diese nicht entsprechen.

Klingelfee

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #28 am: 07. Dezember 2017, 09:36:04 »
Bevor ich hier mit weiteren Missfallensäußerungen bombardiert werde, möchte ich darauf hinweisen, dass auch die Nachrüstung der Typen E1 und E2 mit Außenspiegel eine Angleichung an die StrabVO 1999 bedeutet hat.
Nach der StrabVO 1999 müsste man dann aber eigentlich sämtliche E1 und E2 sofort abstellen, weil diese nicht entsprechen.

Nur das mWn bei fehlender Batteriespannung am E2 der Federspeicher angezogen ist. Ansonsten könntest du ja jeden deaktivierten E2 Solo per Hand verschieben.
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60er

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #29 am: 07. Dezember 2017, 09:44:28 »
Nur das mWn bei fehlender Batteriespannung am E2 der Federspeicher angezogen ist. Ansonsten könntest du ja jeden deaktivierten E2 Solo per Hand verschieben.
Da geht es nicht um den Federspeicher, es gibt ja noch diverse andere Punkte, in denen die E1 und E2 nicht der StrabVO 1999 entsprechen.